Bis der Strom vom Kraftwerk in der Steckdose ankommt, durchläuft er Hochspannungsleitungen, Umspannwerke und das örtliche Verteilnetz. Für die Nutzung dieser Infrastruktur zahlen alle Stromkunden ein Entgelt, das der Lieferant einsammelt und an den Netzbetreiber weiterreicht.
Warum die Bundesnetzagentur mitredet
Ein Stromnetz lässt sich nicht beliebig verdoppeln, es ist ein natürliches Monopol. Deshalb darf der Netzbetreiber die Höhe des Entgelts nicht frei bestimmen. Im Rahmen der Anreizregulierung prüft und genehmigt die Bundesnetzagentur die Entgelte so, dass nur die Kosten eines effizient betriebenen Netzes gedeckt werden.
Warum es regional so unterschiedlich hoch ausfällt
Netzlänge, Kundendichte und laufender Investitionsbedarf unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet erheblich. Ländliche Regionen und Gebiete mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien tragen dadurch oft höhere Kosten als dicht besiedelte Städte.
Auf der Rechnung erscheint das Netzentgelt nicht als eigene Zeile, sondern verteilt sich auf Arbeits- und Grundpreis. Zusammen mit Steuern und Abgaben macht es einen erheblichen Teil des Endpreises aus, den kein Lieferant selbst beeinflussen kann.