Vom Balkon direkt ins eigene Netz
Ein bis zwei Solarmodule, ein Mikro-Wechselrichter, eine Steckdose. Mehr braucht ein Balkonkraftwerk (fachlich: Steckersolargerät) nicht, um eigenen Solarstrom zu erzeugen und direkt in den Haushalt einzuspeisen. Läuft gerade ein Gerät im Haus, wird zuerst der selbst erzeugte Strom verbraucht, erst der Rest kommt aus dem Netz.
Anders als bei einer Dachanlage entfällt die aufwendige Installation durch einen Elektrobetrieb, das Gerät wird einfach angeschlossen. Genau dafür hat der Gesetzgeber mit dem Solarpaket I im Mai 2024 die Regeln spürbar vereinfacht.
Die Eckwerte seit dem Solarpaket I auf einen Blick
| Merkmal | Regelung seit Solarpaket I |
|---|---|
| Wechselrichter-Ausgangsleistung | bis 800 Watt |
| Modulleistung (Peak) | bis 2.000 Watt |
| Anmeldung | nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) |
| Netzbetreiber-Meldung | entfällt für steckerfertige Geräte |
| Stecker | Schuko in der Praxis geduldet |
| Zähler | rückwärtsdrehender Zähler übergangsweise toleriert |
Wichtig: 800 Watt gelten für den Wechselrichter, nicht für die Module. Bis zu 2.000 Watt Modulleistung sind erlaubt, auch wenn die Einspeisung gedeckelt bleibt, das steigert die Ausbeute bei bewölktem Himmel oder ungünstigem Winkel.
Anmeldung: ein Formular statt zwei Behördengänge
Die Registrierung läuft komplett online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Abgefragt werden Standort, Modul- und Wechselrichterleistung sowie das Datum der Inbetriebnahme, kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Die früher zusätzlich nötige Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber ist für steckerfertige Anlagen weggefallen, der Netzbetreiber erhält die relevanten Daten automatisch über das Register.
Grüner Strom für den Rest deines Verbrauchs
Was du nicht selbst erzeugst, kannst du trotzdem zu einem echten Ökostromtarif beziehen. PLZ eingeben und Angebote vergleichen.
Ökostrom-Tarife ansehenDer alte Zähler darf erstmal weiterlaufen
Rückwärtsdrehende Ferraris-Zähler werden übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber den Tausch gegen eine moderne Messeinrichtung veranlasst, für dich in der Regel kostenfrei. Bis zum Austausch darfst du das Balkonkraftwerk ganz normal mit dem vorhandenen Zähler betreiben.
Mieterrechte: mitreden ja, verbieten nein
Für Mieterinnen, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) hat sich die Rechtslage deutlich verbessert. Der Betrieb eines Steckersolargeräts zählt zu den privilegierten baulichen Maßnahmen, ein Vermieter oder eine WEG kann die grundsätzliche Zustimmung damit kaum noch verweigern. Mitbestimmen lässt sich weiterhin die konkrete Ausführung, etwa die Art der Befestigung am Balkongeländer oder Sicherheitsaspekte. Wer zur Miete wohnt, informiert die Vermieterin trotzdem am besten frühzeitig, das erspart unnötigen Streit.
Was ein Balkonkraftwerk wirklich bringt
Wie viel Ertrag ein Balkonkraftwerk liefert, hängt von Standort, Ausrichtung, Verschattung und dem eigenen Nutzungsverhalten ab. Den größten Effekt hat der direkte Eigenverbrauch: Wer tagsüber Geräte laufen lässt, nutzt den erzeugten Strom sofort und spart teuren Netzbezug. Pauschale Ersparnisversprechen sind unseriös, seriös ist nur eine individuelle Abschätzung anhand des eigenen Jahresverbrauchs und aktuellen Arbeitspreises.
Förderung: Ländersache mit begrenztem Budget
Ein bundesweit einheitliches Zuschussprogramm für Steckersolargeräte gibt es nicht. Zuständig sind Bundesländer und teils einzelne Kommunen, die Programme ändern sich häufig und sind oft schnell ausgeschöpft. Vor dem Kauf lohnt sich deshalb ein aktueller Blick auf die Angebote des eigenen Landes und der eigenen Stadt, ein Zuschuss kann die Anschaffung spürbar günstiger machen.