Kündigen ist meist der einfachste Teil
Die gute Nachricht zuerst: In den allermeisten Fällen musst du beim Stromwechsel überhaupt nicht selbst kündigen. Der neue Lieferant übernimmt die fristgerechte Kündigung beim bisherigen Versorger und meldet dich beim Netzbetreiber an, das ist der Standardweg und der bequemste zugleich.
Selbst zur Feder greifen musst du nur in vier Situationen:
- Du steigst aus der Grundversorgung aus, ohne sofort neu abzuschließen.
- Du wechselst in einen anderen Tarif desselben Anbieters.
- Du ziehst um und willst den bestehenden Vertrag nicht mitnehmen.
- Du nutzt ein Sonderkündigungsrecht und möchtest auf Nummer sicher gehen.
Fristen nach Vertragstyp
| Vertragstyp | Kündigungsfrist | Besonderheit |
|---|---|---|
| Grundversorgung | 2 Wochen | jederzeit kündbar, keine Mindestlaufzeit |
| Sondervertrag (Erstlaufzeit) | meist bis Laufzeitende | Erstlaufzeit max. 24 Monate |
| Sondervertrag (nach Verlängerung) | max. 1 Monat | Verlängerung max. 1 Monat |
| Sonderkündigung | zum Änderungstermin | bei Preiserhöhung oder Vertragsänderung |
Seit der EnWG-Novelle gilt: Die Erstlaufzeit eines Stromsondervertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Verlängert er sich danach stillschweigend, ist das nur um maximal einen Monat erlaubt, mit ebenfalls höchstens einem Monat Kündigungsfrist (§ 41b EnWG). Ältere Verträge mit automatischer Zwölf-Monats-Verlängerung sind damit Geschichte.
Dein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter Arbeitspreis oder Grundpreis oder ändert er Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, greift ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, völlig unabhängig von der eigentlichen Vertragsbindung.
Der Anbieter muss dich rechtzeitig und in Textform über die Änderung informieren, diese Mitteilung nennt auch die Frist, innerhalb derer du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst.
Wichtig: Eine reine Anpassung gesetzlicher Steuern oder Umlagen löst nicht automatisch dieses Recht aus, solange die übrigen Preisbestandteile unverändert bleiben. Die Änderungsmitteilung lohnt daher genaues Lesen.
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Stromtarife vergleichenKündigen beim Umzug
Zieht ihr um, lässt sich der bestehende Vertrag oft mitnehmen, sofern der Anbieter auch an der neuen Adresse liefert. Willst du das nicht oder ist es nicht möglich, greift das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs: Viele Verträge erlauben eine Kündigung mit wenigen Wochen Frist zum Auszugstermin. Prüfe die genaue Regelung in deinen Vertragsunterlagen und nenne in der Kündigung Umzugsdatum und neue Anschrift.
Form und sicherer Nachweis
Für die Kündigung genügt die Textform (§ 126b BGB), E-Mail, Fax oder Brief reichen, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht nötig. Trotzdem solltest du auf drei Dinge achten:
- Vollständige Angaben: Kundennummer, Vertrags- oder Zählernummer, Adresse und gewünschtes Kündigungsdatum.
- Zugangsnachweis sichern: Lesebestätigung bei E-Mail, Einschreiben bei Briefpost.
- Bestätigung einfordern: Bitte ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Vertragsende.
Wenn der Versorger einfach nicht reagiert
Bestätigt dein bisheriger Anbieter die Kündigung nicht oder rechnet er weiter ab, gehe in dieser Reihenfolge vor: schriftlich nachhaken und auf die fristgerechte Kündigung verweisen, Kopie und Zugangsnachweis bereithalten, dann die Verbraucherzentrale einschalten. Bleibt es strittig, kannst du die kostenlose Schlichtungsstelle Energie anrufen. Und keine Sorge um die Versorgung selbst: Solange ein Wechsel läuft, fällt der Strom nie aus, ohne gültigen Tarif springt automatisch die Grund- oder Ersatzversorgung ein.