Fünf Minuten Aufwand, ein Jahr lang niedrigerer Preis
Ein Anbieterwechsel klingt nach Papierkram, ist in der Praxis aber weitgehend automatisiert. Du vergleichst, schließt online ab, den Rest erledigt der neue Lieferant. Kein Techniker kommt vorbei, kein Kabel wird umgesteckt, das Stromnetz und der Netzbetreiber bleiben in jedem Fall dieselben.
Direkt starten: Tarife für deine PLZ ansehen
Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben, in Sekunden siehst du verfügbare Tarife, ganz ohne Verpflichtung.
Stromtarife vergleichenDer Ablauf in fünf Schritten
- Verbrauch bereithalten. Der Jahresverbrauch steht auf deiner letzten Abrechnung, als Orientierung dient ein Zwei-Personen-Haushalt mit rund 3.500 kWh.
- Tarife vergleichen. Postleitzahl eingeben und nicht nur auf den Startpreis schauen, sondern auf Laufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen.
- Vertrag abschließen. Ab hier läuft der bürokratische Teil automatisch: Der neue Anbieter kündigt beim alten Versorger und meldet dich beim Netzbetreiber an.
- Bestätigungen prüfen. Beide Anbieter bestätigen den Wechseltermin schriftlich, kontrolliere Startdatum und vereinbarten Arbeitspreis.
- Zählerstand melden. Zum Stichtag liest du ab und übermittelst den Wert, damit ist der Wechsel abgeschlossen.
Wichtig: Du wechselst nur den Lieferanten, der dir Strom verkauft und abrechnet. Das Netz vor Ort und der zuständige Netzbetreiber ändern sich beim reinen Anbieterwechsel nie.
Warum die Grundversorgung selten die beste Wahl ist
In den meisten Netzgebieten zählt die Grundversorgung zu den teureren verfügbaren Tarifen. Sie ist der gesetzliche Auffangtarif für alle, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben, entsprechend vorsichtig kalkuliert der Versorger. Wer stattdessen in einen Sondervertrag wechselt, zahlt in aller Regel weniger pro Kilowattstunde. Eine pauschale Euro-Zahl wäre trotzdem unseriös, denn die konkrete Differenz hängt von Wohnort, Verbrauch und Marktniveau ab, verlässlich zeigt das nur der Vergleich mit deiner Postleitzahl.
Fristen, die du kennen solltest
- Grundversorgung: nur zwei Wochen Kündigungsfrist, jederzeit möglich.
- Sondervertrag: die vereinbarte Laufzeit gilt, danach meist ein Monat Kündigungsfrist.
- Preiserhöhung: löst ein Sonderkündigungsrecht aus, unabhängig von der Restlaufzeit.
Seit dem 6. Juni 2025 schreibt § 20a EnWG zusätzlich vor, dass die technische Umsetzung eines Lieferantenwechsels auf Verbraucherwunsch innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Die eigentliche Kündigungsfrist bleibt davon unberührt, betroffen ist allein der technische Ablauf des Wechsels selbst.
Worauf du beim neuen Tarif wirklich schauen solltest
- Arbeitspreis und Grundpreis getrennt bewerten. Bei geringem Verbrauch wiegt der Grundpreis schwerer, bei hohem Verbrauch der Arbeitspreis.
- Boni realistisch einordnen. Neukunden- und Sofortboni senken die Kosten oft nur im ersten Jahr, vergleiche zusätzlich den Preis ohne Bonus.
- Preisgarantie genau lesen. Manche Garantien klammern Steuern und Umlagen aus, das steht im Kleingedruckten.
- Laufzeit zur eigenen Situation passen lassen, besonders wenn ein Umzug ansteht oder du auf Ökostrom mit Gütesiegel Wert legst.