Der Tarif, in den du hineinrutschst, ohne ihn zu wählen
Niemand unterschreibt aktiv einen Grundversorgungsvertrag, trotzdem landen jedes Jahr viele Haushalte genau dort: nach einem Umzug ohne Anmeldung, nach Vertragsende ohne neuen Abschluss, oder schlicht weil nie ein Anbieter gewählt wurde. Wer Strom aus dem Netz entnimmt, gilt automatisch als in der Grundversorgung versorgt, geregelt in § 36 EnWG. Das Prinzip dahinter: Niemand soll ohne Strom dastehen, auch ohne eigenen Vertrag fließt er zuverlässig weiter, allerdings nur für Haushaltskunden im Rahmen der Niederspannung.
Wer ist eigentlich dein Grundversorger?
Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet, häufig, aber nicht immer, das örtliche Stadtwerk. Entscheidend ist dabei das Netzgebiet, nicht die Stadtgrenze, theoretisch können in einer Gemeinde mehrere Netzgebiete mit unterschiedlichen Grundversorgern liegen.
Der Netzbetreiber stellt den Status alle drei Jahre zum 1. Juli neu fest. Maßgeblich ist allein die Zahl der belieferten Haushaltskunden.
Den für deine Adresse zuständigen Grundversorger findest du über deinen Netzbetreiber oder per Postleitzahl. Auf unseren Ortsseiten ist der lokale Grundversorger samt aktuellem Preis hinterlegt, sodass du ihn direkt gegen günstigere Tarife stellen kannst.
Deinen Grundversorger direkt gegen Alternativen prüfen
Postleitzahl eingeben und sehen, was in deinem Netzgebiet neben der Grundversorgung sonst noch verfügbar ist.
Stromtarife vergleichenWas die Grundversorgung strukturell teurer macht
Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten nicht der günstigste Tarif, dafür gibt es strukturelle Gründe. Der Grundversorger muss jeden Kunden annehmen, auch kurzfristig wechselnde, und kalkuliert entsprechend vorsichtig. Zusätzlich beschafft er Strom oft langfristig und gibt fallende Marktpreise nur verzögert weiter. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt deshalb in aller Regel mehr pro Kilowattstunde als in einem frei gewählten Sondervertrag. Eine pauschale Ersparnis lässt sich seriös nicht beziffern, sie hängt von Netzgebiet, Netzentgelt, Verbrauch und Marktniveau ab, der einzig verlässliche Weg bleibt der Vergleich mit deiner Postleitzahl.
Grundversorgung, Sondervertrag, Ersatzversorgung im Überblick
| Merkmal | Grundversorgung | Sondervertrag |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 36 EnWG | freie Vereinbarung |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | je nach Laufzeit |
| Mindestlaufzeit | keine | Erstlaufzeit bis 24 Monate |
| Preisniveau | meist höher | oft günstiger |
| Preisanpassung | mit Frist möglich | je nach Preisgarantie |
Von beidem zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Sie greift nur, wenn unklar ist, wer überhaupt liefert, etwa bei einer Anbieterinsolvenz, und ist auf maximal drei Monate begrenzt. Danach geht der Kunde, sofern er nichts unternimmt, automatisch in die reguläre Grundversorgung über. Die Ersatzversorgung ist häufig besonders teuer und sollte deshalb nur ein kurzer Übergang sein.
Der Ausstieg: zwei Wochen, ein Anruf
Die Grundversorgung lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Am einfachsten ist der Weg über einen neuen Anbieter: Er übernimmt Kündigung und Anmeldung beim Netzbetreiber automatisch, die Stromversorgung bleibt dabei lückenlos, denn Netz und Netzbetreiber ändern sich beim Lieferantenwechsel nie. Wer dabei gleich auf einen zertifizierten Ökostromtarif umsteigt, verbindet den Preisvorteil mit einem klaren ökologischen Kriterium.