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Grundversorgung Strom

Grundversorgung Strom 2026: Wer dein Grundversorger nach § 36 EnWG ist, warum sie meist teurer bleibt und wie du in zwei Wochen wieder raus kommst.

Stand

Auf den Punkt gebracht

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Standardtarif für Haushalte, die nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen haben. Grundversorger ist nach § 36 EnWG das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet; dieser Status wird alle drei Jahre neu festgestellt. Die Grundversorgung sichert eine lückenlose Stromversorgung, ist aber in den meisten Netzgebieten teurer als ein Sondervertrag. Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen.

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Der Tarif, in den du hineinrutschst, ohne ihn zu wählen

Niemand unterschreibt aktiv einen Grundversorgungsvertrag, trotzdem landen jedes Jahr viele Haushalte genau dort: nach einem Umzug ohne Anmeldung, nach Vertragsende ohne neuen Abschluss, oder schlicht weil nie ein Anbieter gewählt wurde. Wer Strom aus dem Netz entnimmt, gilt automatisch als in der Grundversorgung versorgt, geregelt in § 36 EnWG. Das Prinzip dahinter: Niemand soll ohne Strom dastehen, auch ohne eigenen Vertrag fließt er zuverlässig weiter, allerdings nur für Haushaltskunden im Rahmen der Niederspannung.

Wer ist eigentlich dein Grundversorger?

Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet, häufig, aber nicht immer, das örtliche Stadtwerk. Entscheidend ist dabei das Netzgebiet, nicht die Stadtgrenze, theoretisch können in einer Gemeinde mehrere Netzgebiete mit unterschiedlichen Grundversorgern liegen.

Der Netzbetreiber stellt den Status alle drei Jahre zum 1. Juli neu fest. Maßgeblich ist allein die Zahl der belieferten Haushaltskunden.

Den für deine Adresse zuständigen Grundversorger findest du über deinen Netzbetreiber oder per Postleitzahl. Auf unseren Ortsseiten ist der lokale Grundversorger samt aktuellem Preis hinterlegt, sodass du ihn direkt gegen günstigere Tarife stellen kannst.

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Was die Grundversorgung strukturell teurer macht

Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten nicht der günstigste Tarif, dafür gibt es strukturelle Gründe. Der Grundversorger muss jeden Kunden annehmen, auch kurzfristig wechselnde, und kalkuliert entsprechend vorsichtig. Zusätzlich beschafft er Strom oft langfristig und gibt fallende Marktpreise nur verzögert weiter. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt deshalb in aller Regel mehr pro Kilowattstunde als in einem frei gewählten Sondervertrag. Eine pauschale Ersparnis lässt sich seriös nicht beziffern, sie hängt von Netzgebiet, Netzentgelt, Verbrauch und Marktniveau ab, der einzig verlässliche Weg bleibt der Vergleich mit deiner Postleitzahl.

Grundversorgung, Sondervertrag, Ersatzversorgung im Überblick

MerkmalGrundversorgungSondervertrag
Rechtsgrundlage§ 36 EnWGfreie Vereinbarung
Kündigungsfrist2 Wochenje nach Laufzeit
MindestlaufzeitkeineErstlaufzeit bis 24 Monate
Preisniveaumeist höheroft günstiger
Preisanpassungmit Frist möglichje nach Preisgarantie

Von beidem zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Sie greift nur, wenn unklar ist, wer überhaupt liefert, etwa bei einer Anbieterinsolvenz, und ist auf maximal drei Monate begrenzt. Danach geht der Kunde, sofern er nichts unternimmt, automatisch in die reguläre Grundversorgung über. Die Ersatzversorgung ist häufig besonders teuer und sollte deshalb nur ein kurzer Übergang sein.

Der Ausstieg: zwei Wochen, ein Anruf

Die Grundversorgung lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Am einfachsten ist der Weg über einen neuen Anbieter: Er übernimmt Kündigung und Anmeldung beim Netzbetreiber automatisch, die Stromversorgung bleibt dabei lückenlos, denn Netz und Netzbetreiber ändern sich beim Lieferantenwechsel nie. Wer dabei gleich auf einen zertifizierten Ökostromtarif umsteigt, verbindet den Preisvorteil mit einem klaren ökologischen Kriterium.

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Häufige Fragen

Lande ich automatisch in der Grundversorgung, wenn ich umziehe?
Ja, sobald du Strom aus dem Netz entnimmst, ohne selbst einen Vertrag geschlossen zu haben. Das passiert zum Beispiel, wenn du nach dem Einzug keinen eigenen Anbieter wählst, die Versorgung fließt trotzdem weiter.
Ist mein Grundversorger automatisch mein Stadtwerk?
Häufig, aber nicht zwingend. Grundversorger ist nach § 36 EnWG das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet, das kann in Einzelfällen auch ein anderer Anbieter als das örtliche Stadtwerk sein.
Kann sich mein Grundversorger einfach so ändern?
Der Status wird vom Netzbetreiber alle drei Jahre zum 1. Juli neu festgestellt, maßgeblich ist allein die Zahl der belieferten Haushaltskunden im Netzgebiet. Ein Wechsel ist also selten, aber möglich.
Was passiert, wenn mein bisheriger Anbieter insolvent wird?
Dann greift zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG, ein automatisches Auffangnetz für maximal drei Monate. Danach geht die Belieferung, sofern du nichts unternimmst, in die reguläre Grundversorgung über.
Muss ich in der Grundversorgung eine Mindestlaufzeit akzeptieren?
Nein, eine Mindestlaufzeit gibt es dort nicht. Du kannst jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen.
Warum sollte ich überhaupt aus der Grundversorgung raus, wenn der Strom doch fließt?
Weil die Versorgung zwar sicher, aber in den meisten Netzgebieten nicht die günstigste ist. Ein Wechsel in einen Sondervertrag oder einen zertifizierten Ökostromtarif senkt in aller Regel den Preis je Kilowattstunde, ohne dass die Versorgung auch nur für eine Sekunde unterbrochen wird.

Begriffe erklärt

Quellen & Stand