Wenn ein Anbieter einen Tarif als Ökostrom bewirbt, steckt dahinter meist ein Herkunftsnachweis. Für jede erzeugte Megawattstunde aus Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse stellt das Umweltbundesamt genau ein solches Zertifikat aus.
Vom Ausstellen bis zur Entwertung
Ein HKN durchläuft im Markt drei Stationen:
- Ausstellung für die nachgewiesene erneuerbare Erzeugung,
- Übertragung, also der Handel zwischen Marktteilnehmern,
- Entwertung, sobald der Nachweis einem verkauften Ökostromprodukt zugeordnet wird.
Damit kein Zertifikat doppelt verkauft wird, lässt sich jeder HKN nur einmal entwerten.
Getrennt vom physischen Stromfluss
Der Herkunftsnachweis ist bewusst vom tatsächlichen Stromfluss entkoppelt: Ein Lieferant kann konventionell erzeugten Strom liefern und ihn über zugekaufte, entwertete HKN bilanziell als Ökostrom deklarieren. Dieser Mechanismus macht Ökostromtarife am Markt überhaupt erst breit verfügbar, er bedeutet aber auch, dass ein HKN allein noch keinen Neubau einer Erneuerbaren-Anlage garantiert.