Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, bekommt dafür nicht irgendeinen Marktpreis, sondern einen gesetzlich fixierten Betrag: die Einspeisevergütung, das älteste und bekannteste Förderinstrument für erneuerbaren Strom in Deutschland.
Feste Sätze über zwei Jahrzehnte
Maßgeblich ist der Satz, der im Jahr der Inbetriebnahme gilt. Er wird für dieses Jahr plus 20 weitere Jahre garantiert, sodass Betreiber über die komplette Förderdauer Planungssicherheit haben.
Warum die Sätze sinken und Eigenverbrauch wichtiger wird
Die Vergütung für neu ans Netz gehende Anlagen wird regelmäßig abgesenkt (Degression). Wer früher baut, sichert sich tendenziell den höheren Satz.
Mit sinkenden Vergütungssätzen hat sich der wirtschaftliche Schwerpunkt vieler Anlagen von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch verschoben: Selbst genutzter Solarstrom erspart teuren Netzbezug und rechnet sich damit oft besser als die reine Einspeisung. Bei kleinen Anlagen wie Balkonkraftwerken steht der Eigenverbrauch ohnehin im Mittelpunkt, die Einspeisevergütung spielt dort meist nur eine Nebenrolle.