Einmal im Jahr rechnet dein Stromlieferant ab, was du wirklich verbraucht hast, und stellt das den geleisteten Abschlägen gegenüber. Am Ende steht entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Pflichtangaben nach § 40 EnWG
Jede Jahresabrechnung muss bestimmte Angaben enthalten:
- den tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum in Kilowattstunden,
- alle Preisbestandteile aufgeschlüsselt: Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelt, Messstellenbetrieb, Stromsteuer und Umlagen,
- den Vergleich mit dem Verbrauch des Vorjahreszeitraums,
- einen Hinweis auf Kündigungsfristen und Wechselmöglichkeiten,
- die Angabe von Lieferant und Netzbetreiber.
Fehlt eine dieser Angaben, kann das auf eine fehlerhafte Abrechnung hindeuten, gegen die du Einspruch einlegen kannst.
Wie die Abschlag-Verrechnung funktioniert
Während des Jahres zahlst du monatlich einen Abschlag auf Basis des geschätzten Jahresverbrauchs. War die Schätzung zu niedrig, entsteht eine Nachzahlung. War sie zu hoch, bekommst du ein Guthaben ausgezahlt oder mit dem nächsten Abschlag verrechnet.
Fallen Nachzahlungen wiederholt hoch aus, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. Viele Anbieter bieten das direkt im Online-Kundenportal an.
Zählerstand melden
Ohne Smart Meter liest du deinen Zähler selbst am Stichtag ab und meldest den Wert an deinen Lieferanten, ergänzend kommt meist einmal im Jahr auch der Netz- oder Messstellenbetreiber vorbei. Ein plausibel gemeldeter eigener Stand erspart dem Lieferanten eine Schätzung und macht die Abrechnung genauer.
Was für den Tarifvergleich zählt
Die wichtigste Zahl aus der Jahresabrechnung ist der Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Trägst du ihn in einen Vergleichsrechner ein, bekommst du eine realistische Grundlage für den Vergleich. Ein Blick auf den aufgeschlüsselten Lieferantenanteil zeigt zusätzlich, ob dein Arbeitspreis über dem Marktdurchschnitt liegt, dann lohnt ein Wechsel besonders. Aktuelle Tarife findest du im Stromkostenrechner.