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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Mieterstrom

Mieterstrom einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Definition

Mieterstrom bezeichnet ein Versorgungsmodell, bei dem Solarstrom vom Dach eines Wohngebäudes direkt an die Mieterinnen und Mieter im selben Haus geliefert wird, ohne das öffentliche Netz zu durchlaufen. Der Anlagenbetreiber kann dafür den gesetzlichen Mieterstromzuschlag nach dem EEG erhalten, sofern Gebäudebezug und Lieferung an Letztverbraucher im selben Objekt erfüllt sind.

Wer zur Miete wohnt, hat normalerweise kein eigenes Dach für eine Solaranlage. Mieterstrom schließt genau diese Lücke: Der Vermieter oder ein Energiedienstleister betreibt die PV-Anlage auf dem Haus und liefert den Strom direkt an die Mietparteien im Gebäude, ohne den Umweg über das öffentliche Netz.

Mieterstromzuschlag statt normaler Einspeisevergütung

Wird der Strom stattdessen ins Netz eingespeist, greift die reguläre Einspeisevergütung. Für die direkte Lieferung an Mieter im selben Gebäude kann der Anlagenbetreiber zusätzlich den Mieterstromzuschlag nach dem EEG erhalten, eine eigene Förderkategorie, die den kurzen Leitungsweg honoriert.

Warum sich das für dich als Mieter lohnen kann

Für Mieterstromverträge gilt eine gesetzliche Preisobergrenze relativ zum örtlichen Grundversorgungstarif. Damit ist Mieterstrom in aller Regel günstiger als die reguläre Grundversorgung, ersetzt aber nicht den freien Vergleich mit anderen Ökostromtarifen am Markt. Prüfe Preis und Herkunft trotzdem, bevor du einen Mieterstromvertrag unterschreibst.

Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung Eigenverbrauch Ökostrom Lokale Strompreise nach Ort → Mehr erfahren →

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