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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Preisgarantie

Preisgarantie einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Preisfixierung

Definition

Eine Preisgarantie ist die vertragliche Zusage eines Stromanbieters, bestimmte Preisbestandteile über einen festgelegten Zeitraum stabil zu halten. Je nach Ausgestaltung gilt sie eingeschränkt, also ohne Steuern, Abgaben und Umlagen, oder vollumfänglich für alle Preisbestandteile.

Eine Preisgarantie soll vor allem eines geben: Planungssicherheit gegen steigende Strompreise für eine bestimmte Zeit. Wie weit dieser Schutz tatsächlich reicht, hängt von der Art der Garantie ab, weshalb sich der Blick ins Kleingedruckte lohnt.

Die eingeschränkte Variante ist der Regelfall

Am häufigsten ist die eingeschränkte Preisgarantie. Sie sichert die vom Anbieter selbst beeinflussbaren Bestandteile, also Beschaffung und Vertrieb, ab, nicht dagegen:

Steigen diese staatlich oder regulatorisch festgelegten Posten, darf der Anbieter den Preis trotz laufender Garantie anheben.

Die vollumfängliche Preisgarantie schützt mehr, kostet aber auch mehr

Die vollumfängliche, mitunter „echte” genannte Preisgarantie deckt sämtliche Preisbestandteile ab, einschließlich Steuern, Abgaben und Netzentgelten. Sie ist seltener zu finden und häufig an höherpreisige Tarife gekoppelt.

Kein Rabatt, sondern eine Stabilitätszusage

Sinken die Marktpreise während der Garantiezeit, geben die wenigsten Anbieter das automatisch weiter. Wer wirklich Sicherheit sucht, vergleicht Laufzeit und garantierte Bestandteile genau, statt sich allein auf das Wort „Preisgarantie” zu verlassen.

Verwandte Begriffe: Arbeitspreis Grundpreis Sonderkündigungsrecht Lokale Strompreise nach Ort → Mehr erfahren →

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