Normalerweise bindet dich ein Stromvertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Das Sonderkündigungsrecht durchbricht diese Bindung genau dann, wenn sich die Grundlage des Vertrags ändert, meist zu deinen Lasten.
Wann es entsteht
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht insbesondere:
- bei Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter den Preis, kannst du bis zum Wirksamwerden kündigen. Über die Erhöhung und dein Kündigungsrecht muss er dich rechtzeitig informieren.
- bei einseitiger Vertragsänderung: Ändert der Anbieter Bedingungen zu deinem Nachteil, gilt Vergleichbares.
- bei Umzug: Lässt sich der bisherige Tarif am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen fortführen, ist eine Kündigung mit besonderer Frist möglich.
Worauf es ankommt
Kündige fristgerecht und nachweisbar, am besten mit Bezug auf das auslösende Ereignis. Reine Steuer- oder Abgabenänderungen begründen dagegen kein Sonderkündigungsrecht, solange der Anbieter sie nur weitergibt. Heb dir die Mitteilung des Anbieters und die genannte Frist auf, damit du dein Recht rechtzeitig nutzen kannst.