Als Antwort auf die stark gestiegenen Energiepreise der Energiekrise führte der Bund die Strompreisbremse ein. Heute ist sie ausgelaufen und nur noch von historischem Interesse.
Wie der Deckel wirkte
Nicht der gesamte Verbrauch war geschützt, sondern ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Für diese Menge galt ein gedeckelter Arbeitspreis, jede Kilowattstunde darüber hinaus kostete den vollen vertraglichen Preis.
Der Mengendeckel sollte entlasten und trotzdem einen Anreiz zum Sparen erhalten, wer weniger verbrauchte, profitierte doppelt.
Befristung und Auslaufen
In Kraft trat das StromPBG im März 2023, rückwirkend ab Januar 2023. Zum 31. Dezember 2023 endete die Entlastung planmäßig und wurde nicht verlängert. Seitdem gelten wieder ausschließlich die regulären Preise der jeweiligen Lieferantenverträge.