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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

EEG-Umlage

EEG-Umlage einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Ökostromumlage

Definition

Die EEG-Umlage war bis 2022 ein Aufschlag auf den Strompreis, der die Förderung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz finanzierte. Zum 1. Juli 2022 wurde sie auf null Cent gesenkt und seit 2023 endgültig abgeschafft; die Förderkosten trägt seither der Bundeshaushalt über den Klima- und Transformationsfonds.

Über viele Jahre war die EEG-Umlage einer der größten Einzelposten auf jeder deutschen Stromrechnung und ein regelmäßiges politisches Streitthema. Heute ist sie nur noch ein historischer Preisbestandteil.

Vom Förderinstrument zur Abschaffung

Eingeführt mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, glich die Umlage die Differenz zwischen der garantierten Einspeisevergütung und dem Börsenstrompreis aus. Zur Entlastung der Haushalte senkte die Politik sie zum 1. Juli 2022 auf 0 ct/kWh und strich sie anschließend vollständig aus dem Gesetz.

Wer die Förderung heute bezahlt

Seit 2023 läuft die Finanzierung der erneuerbaren Energien über Bundesmittel statt über den Strompreis. Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) übernimmt die Rolle, die zuvor die Umlage hatte. In älteren Tarifvergleichen oder Rechnungen taucht die EEG-Umlage womöglich noch als Position auf, in aktuellen Tarifen findest du sie nicht mehr.

Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung Stromsteuer Arbeitspreis Lokale Strompreise nach Ort →

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