Kurz erklärt: das Notfallnetz mit Ablaufdatum
Stell dir vor, dein Stromanbieter meldet über Nacht Insolvenz an, und plötzlich ist unklar, wer dich eigentlich beliefert. Genau für diesen Fall gibt es die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG: Springt niemand eindeutig ein, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger, damit du nicht im Dunkeln sitzt. Wichtig ist aber ihr eingebautes Ablaufdatum, die Ersatzversorgung ist nicht dasselbe wie die reguläre Grundversorgung, sie ist enger gefasst, ausdrücklich befristet und meist teurer. Sie ist als Übergang gedacht, nicht als Dauerlösung.
Die Drei-Monats-Uhr läuft sofort
Sobald die Ersatzversorgung einsetzt, tickt eine Frist: maximal drei Monate. Danach gehst du automatisch in die reguläre Grundversorgung über, sofern du bis dahin nichts unternimmst. Du fällst also nie ganz aus der Versorgung heraus, zahlst aber möglicherweise länger als nötig einen überdurchschnittlichen Preis.
Typische Auslöser: wenn die Lieferkette reißt
Die Ersatzversorgung springt vor allem in drei Situationen ein:
- Anbieterpleite: Dein Stromanbieter wird insolvent und stellt die Belieferung ein, ohne dass du bereits einen neuen Vertrag hast.
- Plötzliche Liefereinstellung: Ein Anbieter kündigt kurzfristig, etwa bei extremen Preissprüngen an der Börse.
- Unklare Zuordnung: Nach einem Umzug ist nicht sauber geregelt, wer die Marktlokation beliefert.
In all diesen Fällen sorgt der Netzbetreiber dafür, dass die Entnahme dem Grundversorger als Ersatzversorgung zugeordnet wird.
Warum es meist teuer wird
Die Ersatzversorgung muss extrem kurzfristig und mit hoher Unsicherheit kalkuliert werden, der Versorger weiß nicht, wie viele Kunden für wie lange hineinfallen, und beschafft den Strom oft teuer am Spotmarkt nach. Diese Risiken schlagen sich im Preis nieder, deshalb liegt die Ersatzversorgung häufig sogar über dem ohnehin nicht günstigen Niveau der Grundversorgung. Genau deshalb ist sie als reines Übergangsinstrument gedacht, sie verhindert, dass du ohne Strom dastehst, ist aber kein Tarif, in dem man freiwillig bleibt.
Ersatzversorgung und Grundversorgung im Vergleich
| Merkmal | Ersatzversorgung | Grundversorgung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 38 EnWG | § 36 EnWG |
| Dauer | max. 3 Monate | unbefristet |
| Auslöser | unklare Belieferung, Pleite | kein eigener Vertrag |
| Preisniveau | oft besonders hoch | meist höher als Sondervertrag |
| danach | Übergang in Grundversorgung | bleibt bestehen |
Dein Drei-Schritte-Plan
Wenn du feststellst, dass du ersatzversorgt wirst, gilt vor allem eine Regel: nicht abwarten. Je früher du einen regulären Vertrag abschließt, desto kürzer zahlst du den teuren Ersatztarif.
- Versorgungsstatus klären. Ein Blick auf die Rechnung oder eine Nachfrage beim Grundversorger zeigt, ob du in der Ersatz- oder Grundversorgung bist.
- Tarif zügig wählen. Der neue Anbieter übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Versorgung bleibt lückenlos.
- Vergleichen statt schätzen. Wie viel der Wechsel bringt, hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Marktniveau ab. Stromtarife vergleichen zeigt dir das anhand deiner Postleitzahl.
Wer aus einer Anbieterpleite kommt, sollte zusätzlich prüfen, ob noch Forderungen oder Guthaben offen sind. Mehr zum gesetzlichen Auffangnetz insgesamt liest du in der Übersicht zur Grundversorgung.