Menü
Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Grundversorger

Grundversorger einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Definition

Der Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet und gesetzlich verpflichtet, dort die Grundversorgung anzubieten. Die Bundesnetzagentur stellt alle drei Jahre neu fest, welches Unternehmen diese Rolle in einem Netzgebiet innehat.

Pro Netzgebiet existiert genau ein Grundversorger, häufig ein traditionelles Stadtwerk, aber nicht zwingend, denn ausschlaggebend ist allein die Zahl der belieferten Haushalte, nicht Tradition oder Bekanntheit.

Wie die Bundesnetzagentur den Grundversorger bestimmt

Nach § 36 EnWG gilt als Grundversorger, wer in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Netzbetreiber melden die Zahlen, und die Bundesnetzagentur stellt die Rolle im Drei-Jahres-Rhythmus fest. Gewinnt ein anderer Anbieter im Zeitverlauf die Mehrheit der Haushalte, kann der Grundversorger eines Gebiets also wechseln.

Was den Grundversorger von anderen Anbietern unterscheidet

Mit der Rolle gehen besondere Pflichten einher:

Grundversorger zu sein heißt nicht automatisch, der günstigste Anbieter zu sein. Ein Tarifvergleich lohnt sich fast immer, zumal die Kündigungsfrist in der Grundversorgung mit nur zwei Wochen ohnehin sehr kurz ist.

Verwandte Begriffe: Grundversorgung Ersatzversorgung Netzbetreiber Lokale Strompreise nach Ort → Mehr erfahren →

Jetzt lokale Stromtarife vergleichen

Vergleiche den Grundversorger mit günstigen Tarifen für deine Postleitzahl, in unter 2 Minuten.

Stromtarife vergleichen

Stand .