Menü
Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Grundversorgung

Grundversorgung einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Grundversorgungstarif

Definition

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für Haushaltskunden nach § 36 EnWG. Der jeweils zuständige Grundversorger muss darin jeden Haushalt im Netzgebiet zu allgemein bekannt gemachten Bedingungen und Preisen beliefern, sofern kein eigener Liefervertrag besteht.

Ohne eigenen Stromvertrag trotzdem nicht ohne Strom dazustehen, dafür sorgt die Grundversorgung. Ziehst du in eine Wohnung und nutzt einfach den vorhandenen Anschluss, ohne aktiv einen Tarif zu wählen, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger.

Die gesetzliche Grundlage

§ 36 EnWG verpflichtet den Grundversorger, Haushaltskunden zu allgemeinen, öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen zu beliefern. Wer diese Rolle in einem Netzgebiet übernimmt, richtet sich nach der Anzahl belieferter Haushaltskunden und wird alle drei Jahre neu von der Bundesnetzagentur festgestellt.

Grundversorgung im Vergleich zum Sondervertrag

Meist ist die Grundversorgung nicht der günstigste Tarif am Markt, dafür aber unkompliziert und mit einer besonders kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen verbunden. Sonderverträge anderer Anbieter sind häufig preiswerter, binden dich dafür oft über längere Laufzeiten.

Zu unterscheiden ist die Grundversorgung von der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG: Diese greift nur vorübergehend und automatisch, etwa direkt nach einer Anbieterinsolvenz, und endet spätestens nach drei Monaten.

Häufige Fragen

Lande ich automatisch in der Grundversorgung, wenn ich einziehe und keinen Vertrag abschließe?
Ja. Schließt du nach dem Einzug keinen eigenen Stromvertrag ab, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger. Dazu ist er nach § 36 EnWG verpflichtet.
Wie schnell kann ich aus der Grundversorgung kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung nur zwei Wochen. Das macht sie zu einer flexiblen Zwischenlösung, bis du einen passenden Sondertarif gefunden hast.
Worin unterscheidet sich Grundversorgung von Ersatzversorgung?
Die Grundversorgung ist ein dauerhafter Auffangtarif ohne Zeitlimit. Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greift dagegen nur kurzzeitig, etwa nach einer Anbieterinsolvenz, und ist auf höchstens drei Monate befristet.
Verwandte Begriffe: Grundversorger Ersatzversorgung Kündigungsfrist Lokale Strompreise nach Ort → Mehr erfahren →

Jetzt lokale Stromtarife vergleichen

Vergleiche den Grundversorger mit günstigen Tarifen für deine Postleitzahl, in unter 2 Minuten.

Stromtarife vergleichen

Stand .