Ohne eigenen Stromvertrag trotzdem nicht ohne Strom dazustehen, dafür sorgt die Grundversorgung. Ziehst du in eine Wohnung und nutzt einfach den vorhandenen Anschluss, ohne aktiv einen Tarif zu wählen, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger.
Die gesetzliche Grundlage
§ 36 EnWG verpflichtet den Grundversorger, Haushaltskunden zu allgemeinen, öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen zu beliefern. Wer diese Rolle in einem Netzgebiet übernimmt, richtet sich nach der Anzahl belieferter Haushaltskunden und wird alle drei Jahre neu von der Bundesnetzagentur festgestellt.
Grundversorgung im Vergleich zum Sondervertrag
Meist ist die Grundversorgung nicht der günstigste Tarif am Markt, dafür aber unkompliziert und mit einer besonders kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen verbunden. Sonderverträge anderer Anbieter sind häufig preiswerter, binden dich dafür oft über längere Laufzeiten.
Zu unterscheiden ist die Grundversorgung von der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG: Diese greift nur vorübergehend und automatisch, etwa direkt nach einer Anbieterinsolvenz, und endet spätestens nach drei Monaten.