Nicht jede Kilowattstunde aus einer Erneuerbaren-Anlage bekommt eine feste, gesetzlich garantierte Vergütung. Ab einer bestimmten Anlagengröße schreibt das EEG stattdessen die Direktvermarktung vor: Der Strom wird über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft, wie jeder andere Großhandelsstrom auch.
Wie die Marktprämie die Lücke schließt
Damit sich der Betrieb trotz schwankender Börsenpreise weiter rechnet, erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich zum Markterlös eine Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert und dem tatsächlich erzielten durchschnittlichen Marktwert aus.
Warum das für Ökostromtarife relevant ist
Direktvermarkteter Strom aus Wind- und Solarparks fließt in denselben Großhandelsmarkt wie konventionell erzeugter Strom und wirkt sich über den Börsenstrompreis auch auf Beschaffungskosten und Endkundentarife aus. Für die Herkunft eines Ökostromtarifs bleibt trotzdem der Herkunftsnachweis entscheidend, nicht die Vermarktungsform der Erzeugungsanlage.