Zu den staatlich festgelegten Bestandteilen des Strompreises gehört die Stromsteuer. Fällig wird sie beim Verbrauch, abgeführt an den Staat wird sie vom Lieferanten, sichtbar für dich ist sie nur als Teil des Arbeitspreises.
Höhe und Berechnung
Der Regelsteuersatz beträgt 2,05 ct/kWh und wächst mit der verbrauchten Menge. Für bestimmte Verwendungen, etwa Teile des produzierenden Gewerbes oder den Schienenverkehr, sieht das Gesetz reduzierte Sätze vor.
Einordnung neben anderen Preisbestandteilen
Stromsteuer und Umsatzsteuer sind bundesweit einheitlich, anders als die je nach Gemeinde unterschiedliche Konzessionsabgabe.
Eingeführt wurde die Stromsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform. Sie ist fester Posten jeder Rechnung, spielt beim Tarifvergleich selbst aber keine unterscheidende Rolle, weil sie für alle Haushaltskunden identisch anfällt.