Menü
Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Stromsteuer

Stromsteuer einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Ökosteuer

Definition

Die Stromsteuer ist eine bundesweit einheitliche Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom nach dem Stromsteuergesetz (StromStG). Der Regelsatz liegt bei 2,05 Cent je Kilowattstunde und ist als Teil des Arbeitspreises in jeder Stromrechnung enthalten.

Zu den staatlich festgelegten Bestandteilen des Strompreises gehört die Stromsteuer. Fällig wird sie beim Verbrauch, abgeführt an den Staat wird sie vom Lieferanten, sichtbar für dich ist sie nur als Teil des Arbeitspreises.

Höhe und Berechnung

Der Regelsteuersatz beträgt 2,05 ct/kWh und wächst mit der verbrauchten Menge. Für bestimmte Verwendungen, etwa Teile des produzierenden Gewerbes oder den Schienenverkehr, sieht das Gesetz reduzierte Sätze vor.

Einordnung neben anderen Preisbestandteilen

Stromsteuer und Umsatzsteuer sind bundesweit einheitlich, anders als die je nach Gemeinde unterschiedliche Konzessionsabgabe.

Eingeführt wurde die Stromsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform. Sie ist fester Posten jeder Rechnung, spielt beim Tarifvergleich selbst aber keine unterscheidende Rolle, weil sie für alle Haushaltskunden identisch anfällt.

Verwandte Begriffe: Konzessionsabgabe EEG-Umlage Arbeitspreis Lokale Strompreise nach Ort →

Jetzt lokale Stromtarife vergleichen

Vergleiche den Grundversorger mit günstigen Tarifen für deine Postleitzahl, in unter 2 Minuten.

Stromtarife vergleichen

Stand .