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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Ersatzversorgung

Ersatzversorgung einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Definition

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG ist die automatische, zeitlich befristete Stromlieferung durch den örtlichen Grundversorger, wenn ein Verbrauch keinem gültigen Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa nach der Insolvenz des bisherigen Anbieters. Sie ist auf maximal drei Monate begrenzt.

Fällt der bisherige Stromanbieter plötzlich aus, etwa durch Insolvenz, entsteht trotzdem keine Versorgungslücke. Die Ersatzversorgung springt automatisch ein und sorgt dafür, dass weiterhin Strom fließt, ganz ohne eigenes Zutun.

Wann die Ersatzversorgung greift

Sie tritt nach § 38 EnWG ein, sobald an einer Entnahmestelle Energie bezogen wird, die keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Typische Auslöser sind:

Zuständig ist in jedem Fall der örtliche Grundversorger, der die Lieferung ohne Antrag automatisch übernimmt.

Nur ein Übergang, kein Dauerzustand

Die Ersatzversorgung ist ausdrücklich als Übergangslösung gedacht und endet spätestens nach drei Monaten. Wird bis dahin kein regulärer Vertrag geschlossen, wechselt die Belieferung in die reguläre Grundversorgung nach § 36 EnWG. Weil die Konditionen der Ersatzversorgung meist über dem Marktdurchschnitt liegen, lohnt sich ein zügiger Wechsel in einen passenden Tarif.

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