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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: KA

Definition

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Städte und Gemeinden dafür zahlen, dass sie öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen nutzen dürfen. Sie ist Bestandteil des Strompreises und nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt.

Nicht jeder regulierte Preisbestandteil fließt an den Staat. Die Konzessionsabgabe geht direkt an die Kommune, über deren Straßen und Wege die Stromleitungen verlaufen.

Gestaffelt nach Einwohnerzahl

Die zulässigen Höchstsätze richten sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und damit nach der Einwohnerzahl der Gemeinde: Große Städte dürfen pro Kilowattstunde mehr erheben als kleine Gemeinden, und für Tarif- sowie Sondervertragskunden gelten jeweils eigene Sätze.

Anteil am Gesamtpreis

Die Konzessionsabgabe steckt im Arbeitspreis und macht dort, je nach Wohnort, nur einen kleinen, aber ortsabhängigen Teil aus. Genau diese Kopplung an die Kommune ist einer der Gründe, warum sich Strompreise von Ort zu Ort unterscheiden, selbst wenn zwei Tarife auf den ersten Blick ähnlich wirken.

Verwandte Begriffe: Netzentgelt Stromsteuer Arbeitspreis Lokale Strompreise nach Ort →

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