Nicht jeder regulierte Preisbestandteil fließt an den Staat. Die Konzessionsabgabe geht direkt an die Kommune, über deren Straßen und Wege die Stromleitungen verlaufen.
Gestaffelt nach Einwohnerzahl
Die zulässigen Höchstsätze richten sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und damit nach der Einwohnerzahl der Gemeinde: Große Städte dürfen pro Kilowattstunde mehr erheben als kleine Gemeinden, und für Tarif- sowie Sondervertragskunden gelten jeweils eigene Sätze.
Anteil am Gesamtpreis
Die Konzessionsabgabe steckt im Arbeitspreis und macht dort, je nach Wohnort, nur einen kleinen, aber ortsabhängigen Teil aus. Genau diese Kopplung an die Kommune ist einer der Gründe, warum sich Strompreise von Ort zu Ort unterscheiden, selbst wenn zwei Tarife auf den ersten Blick ähnlich wirken.