Die Vertragslaufzeit entscheidet, wie lange du an deinen aktuellen Tarif gebunden bist und ab wann ein Wechsel wieder frei möglich ist. Seit der Reform des Verbraucherschutzes gelten dafür klare gesetzliche Obergrenzen.
Die Grenzen aus § 41b EnWG
- Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.
- Eine stillschweigende Verlängerung ist nur um höchstens einen Monat zulässig.
- Nach der Erstlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von maximal einem Monat kündbar.
Diese Regeln gelten für reguläre Sonderverträge, nicht für die Grundversorgung mit ihrer deutlich kürzeren Zwei-Wochen-Frist.
Abwägen zwischen Bindung und Flexibilität
Eine lange Laufzeit kann eine Preisgarantie absichern, sie bindet dich aber auch dann, wenn der Markt zwischenzeitlich günstiger wird.
Wäge Planungssicherheit gegen Flexibilität ab und behalte zusätzlich die Kündigungsfrist im Blick, damit sich der Vertrag nicht ungewollt verlängert.