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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Vertragslaufzeit

Vertragslaufzeit einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Mindestlaufzeit

Definition

Die Vertragslaufzeit legt fest, wie lange ein Stromliefervertrag verbindlich läuft. Nach § 41b EnWG darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen, eine automatische Verlängerung ist nur um maximal einen Monat zulässig und muss mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein.

Die Vertragslaufzeit entscheidet, wie lange du an deinen aktuellen Tarif gebunden bist und ab wann ein Wechsel wieder frei möglich ist. Seit der Reform des Verbraucherschutzes gelten dafür klare gesetzliche Obergrenzen.

Die Grenzen aus § 41b EnWG

Diese Regeln gelten für reguläre Sonderverträge, nicht für die Grundversorgung mit ihrer deutlich kürzeren Zwei-Wochen-Frist.

Abwägen zwischen Bindung und Flexibilität

Eine lange Laufzeit kann eine Preisgarantie absichern, sie bindet dich aber auch dann, wenn der Markt zwischenzeitlich günstiger wird.

Wäge Planungssicherheit gegen Flexibilität ab und behalte zusätzlich die Kündigungsfrist im Blick, damit sich der Vertrag nicht ungewollt verlängert.

Verwandte Begriffe: Kündigungsfrist Neukundenbonus Preisgarantie Lokale Strompreise nach Ort → Mehr erfahren →

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