Ob du aus deinem Stromvertrag schnell wieder rauskommst, entscheidet sich daran, ob du in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag bist. Der Unterschied ist beträchtlich.
Grundversorgung: zwei Wochen
Die Grundversorgung lässt sich mit einer Frist von nur zwei Wochen beenden. Das macht sie zur praktischen Übergangslösung nach einem Umzug oder solange noch kein passender Tarif gefunden ist.
Sonderverträge: § 41b EnWG setzt den Rahmen
Bei Sonderverträgen gilt § 41b EnWG mit klaren Grenzen:
- Die Erstlaufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten.
- Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit erlaubt, kündbar dann mit höchstens einem Monat Frist.
- In der Praxis liegt die reguläre Frist zum Laufzeitende häufig bei einem Monat.
Ausschlaggebend bleiben die konkreten Bedingungen im Vertrag, solange sie sich innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens bewegen. Sende deine Kündigung nachweisbar ab (Textform reicht) und behalte die im Vertrag genannte Frist im Blick.
Wenn ein außerordentlicher Grund vorliegt
Neben der ordentlichen Frist kann dir zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zustehen, etwa nach einer Preiserhöhung oder bei einem Umzug.