Über das Jahr gerechnet verbraucht eine Wärmepumpe erhebliche Strommengen. Damit die Heizkosten kalkulierbar bleiben, haben viele Versorger deshalb eigene Wärmepumpentarife im Programm, die pro Kilowattstunde günstiger sind als normaler Haushaltsstrom.
Getrennte Messung und §14a EnWG
Voraussetzung für den vergünstigten Tarif ist in der Regel eine getrennte Erfassung, entweder über einen eigenen Zähler oder eine gemeinsame Messung mit dem Haushaltsstrom nach neuerer Regelung. Ist die Wärmepumpe zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet, darf der Netzbetreiber ihre Leistung in seltenen Engpasssituationen kurzzeitig reduzieren. Im Gegenzug fällt das Netzentgelt niedriger aus.
Zunehmend lässt sich Wärmepumpenstrom auch mit dynamischen Tarifen kombinieren, um gezielt in günstigen Börsenstunden zu heizen, etwa mithilfe eines Pufferspeichers.