Heizen mit Strom, abgerechnet nach eigenen Regeln
Eine Wärmepumpe zieht deutlich mehr Strom als ein normaler Haushalt, dafür lässt sich ihr Betrieb zeitlich verschieben, ohne dass es im Wohnzimmer kalt wird, das Gebäude speichert Wärme wie ein Puffer. Genau diese Flexibilität macht eine Wärmepumpe für das Stromnetz wertvoll und ist der Grund, warum sie energiewirtschaftlich anders behandelt wird als eine gewöhnliche Steckdose: Häufig steht dafür ein eigener, reduzierter Tarif zur Verfügung.
§ 14a EnWG: Rabatt gegen Steuerbarkeit
Seit 2024 regelt § 14a EnWG, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Speicher oder Klimaanlagen behandelt werden. Wer eine solche Einrichtung anmeldet, bekommt ein reduziertes Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistungsaufnahme bei drohenden Netzengpässen vorübergehend reduzieren, die sogenannte netzorientierte Steuerung. Eine vollständige Abschaltung ist dabei nicht vorgesehen, ein Mindestbezug bleibt immer gesichert.
Für die Höhe der Entgeltreduzierung stehen mehrere Module zur Wahl:
| Modul | Grundidee |
|---|---|
| Modul 1 | pauschale Reduzierung des Netzentgelts |
| Modul 2 | prozentuale Reduzierung des Arbeitspreisanteils im Netzentgelt |
| Modul 3 | zeitvariables Netzentgelt, kombiniert mit einem Smart Meter |
Die Steuerung ist die Ausnahme, nicht der Alltag. Im Normalbetrieb läuft die Wärmepumpe uneingeschränkt, gedrosselt wird nur zur akuten Entlastung des Netzes.
Wärmepumpenstrom aus echter erneuerbarer Erzeugung
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Ökostrom-Tarife ansehenMessung: separater Zähler oder Kaskade
Damit Tarif und reduziertes Netzentgelt korrekt abgerechnet werden, braucht es eine saubere messtechnische Trennung. Häufig kommt dafür ein separater Zähler zum Einsatz, der ausschließlich den Wärmepumpenverbrauch erfasst. Je nach Netzbetreiber und gewähltem Modul ist auch eine Kaskadenmessung oder eine Gesamtmessung über ein intelligentes Messsystem denkbar. Welche Variante zulässig ist, legt der zuständige Netzbetreiber fest, ein einheitliches bundesweites Verfahren gibt es nicht.
Warum der Arbeitspreis hier besonders wichtig ist
Weil eine Wärmepumpe die komplette Heizenergie aus Strom und Umweltwärme zieht, liegt ihr Verbrauch deutlich über dem klassischer Haushaltsgeräte. Wie hoch er konkret ausfällt, entscheiden vor allem Heizlast, Dämmstandard, Vorlauftemperatur und die Jahresarbeitszahl der Anlage, also wie viel Wärmeenergie sie aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Genau wegen dieses hohen Verbrauchs wirkt sich jeder Cent beim Arbeitspreis stärker aus als bei kleinen Verbrauchern, ein Tarifvergleich lohnt sich hier besonders.
Wärmepumpe, GEG und Förderung im Zusammenspiel
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt die Wärmepumpe eine zentrale Rolle: Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, eine Wärmepumpe erfüllt diese Vorgabe in der Regel automatisch. Die genauen Übergangsfristen richten sich unter anderem nach der kommunalen Wärmeplanung vor Ort.
Den Einbau fördert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, umgesetzt durch BAFA und KfW, mit einer Grundförderung und möglichen Boni, etwa für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen. Da sich Fördersätze und Bedingungen ändern können, zählen ausschließlich die jeweils aktuellen Förderrichtlinien.