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Smart Meter

Was kostet ein Smart Meter? Die Preisobergrenzen erklärt

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Was kostet ein Smart Meter? Die Preisobergrenzen erklärt“: eine Person öffnet eine Rechnung am Küchentisch, im Hintergrund der Zählerschrank.

Auf den Punkt gebracht

Für die jährlichen Entgelte eines intelligenten Messsystems gelten gesetzliche Preisobergrenzen, die nach Verbrauchsgruppe und Anwendungsfall gestaffelt sind. Dadurch sind die Kosten gedeckelt und kalkulierbar. Die konkrete Höhe weist der Messstellenbetreiber auf der Abrechnung aus; bei steuerbaren Einrichtungen nach § 14a EnWG gelten besondere Obergrenzen.

Die häufigste Sorge zuerst: sind die Kosten gedeckelt?

Vor dem Einbau eines intelligenten Messsystems fragen sich viele zuerst, was das Ganze eigentlich kostet. Die gute Nachricht: Die Entgelte sind nicht frei verhandelbar, sondern durch gesetzliche Preisobergrenzen begrenzt. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass die Digitalisierung der Messung Verbraucher finanziell überlastet. Der Messstellenbetreiber darf das jährliche Entgelt deshalb nicht beliebig festsetzen, sondern muss sich an festgelegte Höchstwerte halten. Den Gesamtzusammenhang erklärt der Smart-Meter-Überblick.

Illustration zum Abschnitt „Die häufigste Sorge zuerst: sind die Kosten gedeckelt?“ im Ratgeber „Was kostet ein Smart Meter? Die Preisobergrenzen erklärt“: Nahaufnahme eines Briefumschlags neben dem Laptop.

Was das jährliche Entgelt abdeckt

Das jährliche Entgelt deckt den Messstellenbetrieb ab, also Bereitstellung, Betrieb, Auslesung und Wartung des Geräts. Im Pflichtfall gibt es in der Regel keinen gesonderten Rechnungsposten allein für den Einbau. Wichtig zur Abgrenzung: Dieses Messentgelt ist nicht dasselbe wie der Grundpreis deines Stromlieferanten und nicht dasselbe wie das Netzentgelt. Es steht als eigener Posten daneben, gut sichtbar auf deiner Abrechnung.

Wie die Preisobergrenzen gestaffelt sind

Die Obergrenzen sind nicht für alle gleich, sondern nach Verbrauchsgruppe und Anwendungsfall gestaffelt. Vereinfacht gilt: Wer mehr verbraucht oder eine steuerbare Einrichtung betreibt, fällt in eine andere Gruppe als ein durchschnittlicher Haushalt. Maßgeblich sind unter anderem der Jahresverbrauch und der Einbaugrund.

Fallgruppe (vereinfacht)Einordnung
Haushalt mit geringem Verbrauch (meist mME)niedrige Obergrenze
Haushalt mit Pflicht-iMSys ab ~6.000 kWhgestaffelt nach Verbrauch
Steuerbare Einrichtung nach § 14a EnWGeigene Obergrenze
Photovoltaikanlageeigene Einordnung

Die Tabelle ordnet die Logik ein, nennt aber bewusst keine Eurobeträge: Die konkreten Höchstwerte können sich ändern und werden vom Messstellenbetreiber ausgewiesen. Verlasse dich für die genaue Zahl immer auf deine eigene Abrechnung.

Illustration zum Abschnitt „Wie die Preisobergrenzen gestaffelt sind“ im Ratgeber „Was kostet ein Smart Meter? Die Preisobergrenzen erklärt“: Nahaufnahme eines Zählerschranks mit zusätzlichem Steuermodul.

Besonderheit bei § 14a-Einrichtungen

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Wärmepumpe, Wallbox, Speicher, Klimaanlage, gelten eigene Obergrenzen für das Messentgelt. Hier lohnt die Gesamtbetrachtung: Dem Messentgelt steht das reduzierte Netzentgelt für die netzorientierte Steuerung gegenüber. Wer diese Einrichtungen ohnehin betreibt, sollte beide Effekte zusammen rechnen und nicht nur auf das Smart-Meter-Entgelt schauen. Warum diese Haushalte verpflichtend ein iMSys erhalten, steht im Beitrag zur Smart-Meter-Pflicht.

Lohnen sich die Kosten am Ende?

Ob sich das Entgelt für dich auszahlt, hängt vom Nutzen ab. Reine Pflichtfälle zahlen es ohnehin. Für freiwillige iMSys-Nutzer ist die zentrale Frage, ob du den zeitabhängigen Vorteil hebst, etwa über einen dynamischen Tarif. Nur ein iMSys misst pro Kilowattstunde zeitlich aufgelöst, was die Voraussetzung für solche Tarife ist, der Beitrag Smart Meter als Voraussetzung dynamischer Tarife erklärt das im Detail.

Ob das jährliche Entgelt durch günstigere Stunden mehr als ausgeglichen wird, hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Marktniveau ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Stelle Mess- und Energiekosten mit deinen Zahlen gegenüber: Stromtarife vergleichen für deine Postleitzahl.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Smart Meter jährlich?
Für die jährlichen Entgelte gelten gesetzliche Preisobergrenzen, die nach Verbrauchsgruppe und Anwendungsfall gestaffelt sind. Dadurch sind die Kosten gedeckelt. Die konkrete Höhe hängt von Verbrauch und Einbaugrund ab und steht auf der Abrechnung des Messstellenbetreibers.
Wer zahlt für Einbau und Betrieb des Geräts?
Die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb trägt der Anschlussnutzer über das jährliche Entgelt. Dieses Entgelt ist durch die gesetzlichen Obergrenzen begrenzt. Einen gesonderten Rechnungsposten für den reinen Einbau gibt es im Pflichtfall in der Regel nicht.
Zahle ich mit Wärmepumpe oder Wallbox mehr für das Messsystem?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelten eigene Obergrenzen für das Messentgelt. Im Gegenzug profitierst du dort vom reduzierten Netzentgelt für die netzorientierte Steuerung. Beide Effekte solltest du zusammen betrachten.
Warum gibt es überhaupt gesetzliche Preisobergrenzen?
Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, damit die Digitalisierung der Messung Verbraucher nicht finanziell überlastet. So bleiben die Smart-Meter-Kosten kalkulierbar, und der Messstellenbetreiber darf das Entgelt nicht beliebig festsetzen.
Wo genau finde ich die Kosten auf meiner Rechnung?
Die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb werden auf der Stromrechnung oder einer gesonderten Abrechnung des Messstellenbetreibers ausgewiesen. Sie sind ein eigener Posten neben Arbeitspreis und Grundpreis des Lieferanten.

Quellen & Stand