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Wallbox anmelden: Pflichten bis 11 kW und ab 12 kW

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Wallbox anmelden: Pflichten bis 11 kW und ab 12 kW“: ein Elektriker installiert fachgerecht eine Wallbox an der Garagenwand.

Auf den Punkt gebracht

Eine Wallbox bis einschließlich 11 kW Ladeleistung musst du beim örtlichen Netzbetreiber anmelden, ab 12 kW ist zusätzlich dessen Genehmigung vor der Inbetriebnahme nötig. Die Anmeldung übernimmt in der Regel eine eingetragene Elektrofachkraft, die zugleich den Anschluss herstellt und prüft, ob der Hausanschluss die zusätzliche Last verträgt.

Nicht einfach einstecken: warum die Wallbox gemeldet sein muss

Eine neue Waschmaschine schließt du an, ohne jemanden zu fragen. Bei einer Wallbox ist das anders, denn sie ruft über Stunden hohe Leistungen ab und ist damit für das örtliche Stromnetz relevant. Deshalb muss sie dem Netzbetreiber bekannt sein, bevor sie ans Netz geht. Welche Pflicht konkret greift, hängt allein von der Ladeleistung ab, und genau darum geht es hier. Den Gesamtüberblick zu Anschluss, Tarifen und Förderung liefert unser Hub zur Wallbox.

Illustration zum Abschnitt „Nicht einfach einstecken: warum die Wallbox gemeldet sein muss“ im Ratgeber „Wallbox anmelden: Pflichten bis 11 kW und ab 12 kW“: Nahaufnahme der Hände eines Elektrikers in einer geöffneten Wallbox.

Die Schwelle, die alles entscheidet: 11 kW

Ladeleistung Pflicht beim Netzbetreiber Inbetriebnahme
bis 11 kW Anmeldung nach Anmeldung möglich
ab 12 kW (z. B. 22 kW) Anmeldung + Genehmigung erst nach Zustimmung

Maßgeblich ist die maximale Ladeleistung der Wallbox. Bis einschließlich 11 kW reicht die Anmeldung, die Wallbox darf danach in Betrieb gehen. Ab 12 kW, typisch bei 22-kW-Ladern, kommt eine Genehmigungspflicht hinzu: Ohne Zustimmung des Netzbetreibers darf die Wallbox nicht laufen. Viele 22-kW-Modelle lassen sich auf 11 kW drosseln, wer die volle Leistung nicht braucht, umgeht damit die Genehmigungspflicht und bleibt im einfacheren Anmeldeverfahren.

Ohne Elektrofachkraft geht nichts

Der Anschluss einer Wallbox gehört in die Hände einer eingetragenen Elektrofachkraft. Sie muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers geführt sein und übernimmt sowohl die fachgerechte Installation als auch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Zusätzlich prüft sie, ob der bestehende Hausanschluss die zusätzliche Last verträgt oder ob eine Verstärkung nötig ist, eine wichtige Bewertung, denn eine überlastete Hausinstallation ist ein echtes Sicherheitsrisiko.

Illustration zum Abschnitt „Ohne Elektrofachkraft geht nichts“ im Ratgeber „Wallbox anmelden: Pflichten bis 11 kW und ab 12 kW“: eine fertig montierte Wallbox mit ladendem Auto.

In vier Schritten zur betriebsbereiten Wallbox

  1. Wallbox auswählen: Ladeleistung festlegen und prüfen, ob 11 kW genügen oder 22 kW gewünscht sind.
  2. Elektrofachkraft beauftragen: Ein eingetragener Betrieb plant Installation und Anschluss.
  3. Anmeldung oder Genehmigung einreichen: Die Fachkraft meldet die Wallbox beim Netzbetreiber an, ab 12 kW wartet sie zusätzlich die Genehmigung ab.
  4. Installation und Inbetriebnahme: Erst nach Anmeldung beziehungsweise Genehmigung wird die Wallbox angeschlossen, dabei wird auch die Zählernummer beziehungsweise der Messpunkt erfasst.

Anmeldung als Eintrittskarte für weitere Vorteile

Die Anmeldung ist nicht nur Pflicht, sie öffnet auch die Tür zu weiteren Vorteilen. Nur eine ordnungsgemäß gemeldete Wallbox kann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt erhalten, wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber § 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wallbox. Wer ohnehin anmeldet, sollte diese Option direkt mitprüfen. Welcher Stromtarif fürs Laden am günstigsten ist, hängt von Verbrauch und Netzgebiet ab und lässt sich mit der eigenen Postleitzahl im Stromkostenrechner vergleichen.

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Häufige Fragen

Ab welcher Leistung braucht eine Wallbox eine Genehmigung?
Bis einschließlich 11 kW Ladeleistung reicht die Anmeldung. Ab 12 kW, also typischerweise bei 22-kW-Ladern, kommt eine Genehmigungspflicht hinzu: Der Netzbetreiber muss dem Betrieb vorab zustimmen.
Kann ich die Anmeldung selbst erledigen?
Die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft in der Regel über eine eingetragene Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers geführt wird. Sie reicht die nötigen Daten ein und verantwortet den fachgerechten Anschluss.
Was droht, wenn ich die Anmeldung weglasse?
Eine nicht angemeldete Wallbox kann das Netz unbemerkt belasten und verstößt gegen die Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Im Schadens- oder Streitfall kann das Konsequenzen haben, außerdem entgehen dir Vorteile wie das reduzierte Netzentgelt nach § 14a EnWG, das eine ordnungsgemäße Anmeldung voraussetzt.
Kann der Netzbetreiber eine 22-kW-Wallbox ablehnen?
Der Netzbetreiber kann den Betrieb einer genehmigungspflichtigen Wallbox an Bedingungen knüpfen, etwa eine Leistungsbegrenzung oder netzorientierte Steuerung, wenn das örtliche Netz die volle Leistung nicht dauerhaft verträgt. Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist nicht vorgesehen.
Wie lange dauert eine Genehmigung?
Das hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Bei einer reinen Anmeldung bis 11 kW geht es meist schnell, bei genehmigungspflichtigen Anlagen kann eine Netzprüfung etwas Zeit beanspruchen. Plane die Anmeldung deshalb rechtzeitig vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin ein.

Quellen & Stand