Nicht einfach einstecken: warum die Wallbox gemeldet sein muss
Eine neue Waschmaschine schließt du an, ohne jemanden zu fragen. Bei einer Wallbox ist das anders, denn sie ruft über Stunden hohe Leistungen ab und ist damit für das örtliche Stromnetz relevant. Deshalb muss sie dem Netzbetreiber bekannt sein, bevor sie ans Netz geht. Welche Pflicht konkret greift, hängt allein von der Ladeleistung ab, und genau darum geht es hier. Den Gesamtüberblick zu Anschluss, Tarifen und Förderung liefert unser Hub zur Wallbox.
Die Schwelle, die alles entscheidet: 11 kW
| Ladeleistung | Pflicht beim Netzbetreiber | Inbetriebnahme |
|---|---|---|
| bis 11 kW | Anmeldung | nach Anmeldung möglich |
| ab 12 kW (z. B. 22 kW) | Anmeldung + Genehmigung | erst nach Zustimmung |
Maßgeblich ist die maximale Ladeleistung der Wallbox. Bis einschließlich 11 kW reicht die Anmeldung, die Wallbox darf danach in Betrieb gehen. Ab 12 kW, typisch bei 22-kW-Ladern, kommt eine Genehmigungspflicht hinzu: Ohne Zustimmung des Netzbetreibers darf die Wallbox nicht laufen. Viele 22-kW-Modelle lassen sich auf 11 kW drosseln, wer die volle Leistung nicht braucht, umgeht damit die Genehmigungspflicht und bleibt im einfacheren Anmeldeverfahren.
Ohne Elektrofachkraft geht nichts
Der Anschluss einer Wallbox gehört in die Hände einer eingetragenen Elektrofachkraft. Sie muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers geführt sein und übernimmt sowohl die fachgerechte Installation als auch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Zusätzlich prüft sie, ob der bestehende Hausanschluss die zusätzliche Last verträgt oder ob eine Verstärkung nötig ist, eine wichtige Bewertung, denn eine überlastete Hausinstallation ist ein echtes Sicherheitsrisiko.
In vier Schritten zur betriebsbereiten Wallbox
- Wallbox auswählen: Ladeleistung festlegen und prüfen, ob 11 kW genügen oder 22 kW gewünscht sind.
- Elektrofachkraft beauftragen: Ein eingetragener Betrieb plant Installation und Anschluss.
- Anmeldung oder Genehmigung einreichen: Die Fachkraft meldet die Wallbox beim Netzbetreiber an, ab 12 kW wartet sie zusätzlich die Genehmigung ab.
- Installation und Inbetriebnahme: Erst nach Anmeldung beziehungsweise Genehmigung wird die Wallbox angeschlossen, dabei wird auch die Zählernummer beziehungsweise der Messpunkt erfasst.
Anmeldung als Eintrittskarte für weitere Vorteile
Die Anmeldung ist nicht nur Pflicht, sie öffnet auch die Tür zu weiteren Vorteilen. Nur eine ordnungsgemäß gemeldete Wallbox kann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt erhalten, wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber § 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wallbox. Wer ohnehin anmeldet, sollte diese Option direkt mitprüfen. Welcher Stromtarif fürs Laden am günstigsten ist, hängt von Verbrauch und Netzgebiet ab und lässt sich mit der eigenen Postleitzahl im Stromkostenrechner vergleichen.