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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk anmelden: die MaStR-Registrierung in fünf Schritten

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Balkonkraftwerk anmelden: die MaStR-Registrierung in fünf Schritten“: eine Person füllt am Laptop ein Online-Formular aus, im Hintergrund ein Balkonkraftwerk vor dem Fenster.

Auf den Punkt gebracht

Seit dem Solarpaket I meldest du ein Balkonkraftwerk ausschließlich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber entfällt für steckerfertige Geräte. Die Registrierung ist kostenlos, dauert wenige Minuten und sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Ein Schritt reicht heute

Bis Mai 2024 war die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ein Doppelschritt: Registrierung im Marktstammdatenregister und zusätzlich eine eigene Meldung beim örtlichen Netzbetreiber, oft mit eigenem Formular und uneinheitlichen Anforderungen. Mit dem Solarpaket I ist der zweite Schritt für steckerfertige Geräte weggefallen. Heute genügt eine einzige, vereinfachte Online-Registrierung, und die Hürde ist damit spürbar niedriger geworden.

Liegen dir die Eckdaten deiner Anlage vor, ist die Anmeldung in wenigen Minuten erledigt. Den größeren Rahmen dazu findest du auf der Hubseite Balkonkraftwerk.

Illustration zum Abschnitt „Ein Schritt reicht heute“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk anmelden: die MaStR-Registrierung in fünf Schritten“: Nahaufnahme von Händen an der Tastatur beim Ausfüllen der Anmeldung.

Was du vor dem Start bereitlegst

Damit die Registrierung ohne Unterbrechung durchläuft, halte diese Angaben griffbereit:

Angabe Wo du sie findest
Modulleistung (Watt-Peak) Typenschild oder Datenblatt der Module
Wechselrichter-Ausgangsleistung Typenschild oder Datenblatt des Wechselrichters
Inbetriebnahmedatum Tag der ersten Nutzung der Anlage
Standort / Adresse Wohnadresse, an der die Anlage läuft
Marktlokations- oder Zählernummer Stromrechnung oder Stromzähler

Die Wechselrichter-Ausgangsleistung darf seit dem Solarpaket I höchstens 800 Watt betragen, die installierte Modulleistung bis zu 2.000 Watt-Peak. Welche Grenze wofür gilt, erklärt der Spoke 800 Watt oder mehr.

Die Anmeldung in fünf Klicks

  1. Benutzerkonto anlegen. Öffne das Marktstammdatenregister und registriere dich als natürliche Person, du erhältst eine eigene MaStR-Nummer.
  2. Marktakteur erfassen. Hinterlege dich einmalig als Anlagenbetreiber.
  3. Stromerzeugungseinheit anlegen. Wähle den vereinfachten Weg für Steckersolargeräte und trage Modul- und Wechselrichterleistung sowie das Inbetriebnahmedatum ein.
  4. Standort angeben. Erfasse die Adresse und ordne die Anlage deinem Netzanschluss zu.
  5. Absenden und Bestätigung sichern. Nach dem Absenden erhältst du eine Registrierungsbestätigung, speichere sie als Nachweis.

Die frühere Meldung an den Netzbetreiber musst du nicht mehr selbst vornehmen, der zuständige Netzbetreiber erhält die Daten automatisch über das Register.

Illustration zum Abschnitt „Die Anmeldung in fünf Klicks“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk anmelden: die MaStR-Registrierung in fünf Schritten“: Smartphone und Laptop nebeneinander nach erfolgreicher Anmeldung.

Was danach beim Netzbetreiber passiert

Mit deiner Registrierung erfährt der Netzbetreiber, dass an deinem Anschluss ein Steckersolargerät läuft. Stellt er fest, dass dein bisheriger Zähler ungeeignet ist, etwa ein rückwärtsdrehender Ferraris-Zähler, veranlasst er selbst den Tausch gegen eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter. Bis zum Tausch wird ein rückwärtsdrehender Zähler übergangsweise toleriert, mehr dazu regelt der Spoke Welcher Zähler ist Pflicht.

Eine Einspeisevergütung gibt es bei diesen kleinen Anlagen in aller Regel nicht, überschüssiger, nicht selbst verbrauchter Strom fließt meist unvergütet ins Netz. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht deshalb über den Eigenverbrauch, also über jede Kilowattstunde, die du nicht aus dem Netz beziehen musst.

Die klassischen Stolperfallen

Wer ohnehin gerade die eigenen Stromkosten prüft, kann parallel Stromtarife vergleichen und schauen, ob der gesenkte Netzbezug mit einem günstigeren Tarif zusammenpasst. Wie viel ein Balkonkraftwerk am Ende konkret bringt, hängt von Standort, Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsverhalten ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.

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Häufige Fragen

Wo genau melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Ausschließlich online im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Eine zusätzliche Meldung beim örtlichen Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I für steckerfertige Anlagen nicht mehr nötig.
Kostet die MaStR-Registrierung etwas?
Nein. Die Anmeldung eines Steckersolargeräts im Marktstammdatenregister ist kostenlos, es fällt keine Gebühr an.
Wie viel Zeit habe ich für die Anmeldung?
Die Registrierung sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Eine verspätete Anmeldung lässt sich nachholen, sollte aber vermieden werden, da die Meldung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Welche Angaben brauche ich für die Anmeldung?
Im Kern Standort der Anlage, Modulleistung in Watt-Peak, Ausgangsleistung des Wechselrichters und das Datum der Inbetriebnahme. Mit einem bestehenden MaStR-Konto trägst du die Anlage direkt darunter ein.
Muss ich zusätzlich den Netzbetreiber informieren?
Für steckerfertige Balkonkraftwerke entfällt die aktive Meldung an den Netzbetreiber. Er erhält die relevanten Daten über das Register und veranlasst bei Bedarf selbst den Tausch eines ungeeigneten Zählers.

Quellen & Stand