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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk-Förderung: Warum sie vom Wohnort abhängt

17 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Balkonkraftwerk-Förderung: Warum sie vom Wohnort abhängt“: eine Beratungssituation am Tisch, Unterlagen zu regionalen Förderprogrammen liegen aus.

Auf den Punkt gebracht

Stand 10.07.2026: Einen bundesweiten Zuschuss für Balkonkraftwerke gibt es weiterhin nicht. Von den 16 Bundesländern haben nur noch zwei ein eigenes Förderprogramm, und beide mit starken Einschränkungen. Mecklenburg-Vorpommern zahlt 500 Euro pauschal, das Kontingent für Eigentümer ist aber ausgeschöpft, gefördert wird faktisch nur noch, wer zur Miete wohnt. Hamburg übernimmt bis zu 90 Prozent der Kosten, aber ausschließlich für Haushalte mit geringem Einkommen und nur über eine Beratung bei der Caritas. Alle anderen 14 Länder hatten nie ein eigenes Programm oder haben es bereits wieder gestrichen. Was bleibt, ist ein Flickenteppich aus 44 kommunalen Programmen mit sehr unterschiedlichen Beträgen und Bedingungen, Tendenz stark rückläufig.

Die große Förder-Ebbe 2025 und 2026

Wer heute nach „Balkonkraftwerk Förderung“ sucht, landet oft auf Listen, die seit anderthalb Jahren nicht mehr aktualisiert wurden. Für diesen Artikel haben wir zwischen dem 9. und 10.07.2026 alle 16 Bundesländer und ihre größten Städte einzeln auf offiziellen Behörden-, Landes- und Kommunal-Domains geprüft, viele der wichtigsten Angaben doppelt. Das Ergebnis ist eindeutig: 2025 und 2026 war die bisher stärkste Streichwelle seit Einführung der Steckersolar-Förderung.

Zwei Beispiele stehen dafür. Berlin hatte mit SolarPLUS Modul E jahrelang eines der bekanntesten Programme überhaupt, über 19.000 Förderfälle. Mit der Programmreform 2026 wurde es ersatzlos gestrichen, das Nachfolgeprogramm schließt Steckersolar-Speicher sogar ausdrücklich aus. Sachsens Landesprogramm bei der SAB, seit 2023 rund 16.600 geförderte Geräte, lief zum 30.06.2026 planmäßig aus, ohne Neuauflage. Dazwischen liegen Dutzende kleinere Fälle: Stadtprogramme in Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Frankfurt, Wiesbaden, Essen, Dortmund, Augsburg, Würzburg, Ingolstadt, Braunschweig, Göttingen, Kiel und Lübeck sind beendet oder ausgeschöpft, während zahlreiche Drittportale sie weiterhin als aktiv führen.

Der Gesamtüberblick zum Thema liegt auf der Hubseite Balkonkraftwerk, dieser Artikel ist der Deep-Dive zur Förderlandschaft: alle 16 Länder, die noch aktiven kommunalen Programme mit Zahlen und Antragslinks, und eine ehrliche Liste dessen, was bereits Geschichte ist.

Warum es keinen Bundeszuschuss gibt

Bei vielen anderen Energiethemen gibt es einen einheitlichen Fördertopf des Bundes, beim Balkonkraftwerk nicht. Ob und wie Steckersolargeräte gefördert werden, entscheiden stattdessen die Bundesländer und häufig zusätzlich die einzelnen Städte und Gemeinden. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, in dem die meisten Länder inzwischen komplett leer ausgehen und nur noch einzelne Kommunen zahlen.

Anders als viele Vergleichsportale nennen wir hier bewusst konkrete Beträge, weil wir jede Angabe direkt bei der zuständigen Stelle geprüft haben, Stand 10.07.2026. Verlässlich bleibt trotzdem allein die Originalseite des jeweiligen Programms, denn Budgets und Fristen ändern sich häufig, teils innerhalb weniger Wochen.

Illustration zum Abschnitt „Warum es keinen Bundeszuschuss gibt“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk-Förderung: Warum sie vom Wohnort abhängt“: Antragsunterlagen und ein Ordner auf einem Tisch.

Landesprogramme: der ehrliche Überblick

Auf Landesebene ist die Bilanz schnell erzählt: 14 von 16 Bundesländern haben aktuell kein eigenes Zuschussprogramm für Balkonkraftwerke, entweder weil es nie eines gab oder weil es bereits wieder beendet wurde.

Bundesland Status Details
Baden-Württemberg kein Landesprogramm (nie existiert) Weder das Umweltministerium noch die L-Bank haben je einen Zuschuss für Steckersolar geführt, nur ein Darlehen ab 5.000 €.
Bayern kein Landesprogramm (nie existiert) Der Freistaat lehnt eine Förderung ausdrücklich ab, Balkon-PV amortisiere sich laut Energieatlas Bayern auch ohne Zuschuss. Das 10.000-Häuser-Programm wurde 2022 eingestellt.
Niedersachsen kein Landesprogramm (nie existiert) Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bestätigt: kein Landesprogramm, nur einzelne Kommunen fördern.
Bremen kein Landesprogramm (derzeit nicht geplant) Laut zuständiger Senatorin ist ein Zuschussprogramm „derzeit nicht konkret geplant“. Es gibt nur ein kleines Sozialprojekt, das Anlagen verschenkt.
Hamburg aktiv, aber nur für Haushalte mit geringem Einkommen Seit Oktober 2025 übernimmt die Stadt über die Caritas bis zu 90 % der Kosten, ausschließlich für Bürgergeld-, Wohngeld- oder vergleichbare Haushalte.
Schleswig-Holstein kein Landesprogramm mehr (2023/2024 beendet) Das frühere Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde am 16.11.2023 gestoppt, per Kabinettsbeschluss 2024 endgültig nicht fortgeführt.
Mecklenburg-Vorpommern aktiv, aber faktisch nur noch für Mieter 500 € Festbetrag über das LFI, das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, offen ist nur noch das Mieter-Kontingent.
Berlin kein Landesprogramm mehr (2026 gestrichen) SolarPLUS Modul E wurde mit der Programmreform 2026 ersatzlos gestrichen, das Nachfolgeprogramm schließt Steckersolar-Speicher aus.
Brandenburg kein Landesprogramm (Stand Juli 2026) Weder Ministerium noch ILB führen ein Programm für private Steckersolargeräte, nur einzelne Kommunen wie Potsdam fördern eigenständig.
Sachsen kein Landesprogramm mehr (zum 30.06.2026 ausgelaufen) Das SAB-Programm ist planmäßig ausgelaufen, seit 01.07.2026 sind keine Anträge mehr möglich, eine Neuauflage ist nicht angekündigt.
Sachsen-Anhalt kein Landesprogramm (Stand Juli 2026) Die Landesenergieagentur LENA schreibt wörtlich: „Ein spezielles Bundes- oder Landesprogramm zur Förderung von Balkonkraftwerken gibt es leider nicht.“
Thüringen kein Landesprogramm (Stand Juli 2026) Das frühere Programm SolarInvest endete Ende 2022. Das Ministerium hat unverbindliche Ideen für eine fassadenbezogene Neuauflage geäußert, beschlossen ist nichts.
Nordrhein-Westfalen kein Landesprogramm (nie existiert) progres.nrw förderte Steckersolar nie, der amtliche Richtlinientext enthält keinen entsprechenden Fördergegenstand. Eine kursierende „100-Euro-Pauschale“ ist eine Falschinformation aus Drittportalen.
Hessen kein Landesprogramm (nie existiert) Die Landesenergieagentur LEA schreibt wörtlich, es gebe „keine spezielle Förderung vom Bund oder vom Land Hessen“.
Rheinland-Pfalz kein eigenes Bürgerprogramm Das Land vergibt über KIPKI Pauschalmittel an rund 100 Kommunen, die daraus eigene, unterschiedliche Förderrichtlinien machen, siehe die Kommunen unten.
Saarland kein Landesprogramm (nie existiert) Es gab nie ein Zuschussprogramm, auch kein beendetes. Häufige Verwechslung: die Bundesratsinitiative „Recht auf Balkonkraftwerk“ ist eine Rechtsinitiative ohne Geldförderung, kein Landesprogramm.

Stand: 10.07.2026. Details und Bedingungen der beiden aktiven Landesprogramme stehen im Abschnitt zu den vier Fallstricken sowie in den FAQ weiter unten.

Wo du wirklich fündig wirst

Um herauszufinden, ob für dich ein Zuschuss infrage kommt, lohnt sich der Blick auf zwei Ebenen gleichzeitig, denn die meiste Bewegung findet inzwischen unterhalb der Landesebene statt:

Ebene Wo du suchst
Bundesland Energie- oder Umweltportal des Landes, siehe Tabelle oben
Kommune Website der Stadt oder Gemeinde, siehe die Regionaltabellen unten

Wichtig für die Einordnung: Manche Stadtwerke zahlen zusätzlich eine Prämie für ihre eigenen Kundinnen und Kunden. Das ist eine Vertriebsleistung des Versorgers, keine kommunale Förderung der Stadt selbst, auch wenn beides auf denselben Rathausseiten verlinkt sein kann. Mehr dazu im Abschnitt zu den vier Fallstricken.

Baden-Württemberg und Bayern: aktive kommunale Programme

Baden-Württemberg

13 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg fördern Balkonkraftwerke Stand 10.07.2026 nachweislich:

Ort Zuschuss Wichtigste Bedingung Antragsstelle
Freiburg im Breisgau 150 €, mit Freiburg-Pass 300 € Nur Mieter, Antrag binnen 6 Monaten nach Kauf Antrag
Pforzheim 50 %, max. 250 € Neuinstallation ab 24.03.2026, solange Mittel reichen Antrag
Ulm 50 %, max. 100 €/Wohneinheit Antrag mit Schlussrechnung nur bis 31.08.2026 Antrag
Tübingen 75 %, max. 800 € Nur mit KreisBonusCard Antrag
Filderstadt 100 € pauschal Antrag nach Kauf, Rechnung ab 01.01.2026 Antrag
Böblingen bis 150 €, mit Bonuspass/BAföG bis 550 € Antrag zwingend vor Kauf Antrag
Friedrichshafen 300 € je Wohneinheit, max. 50 % Nur PLZ 88045/88046/88048, 6 Jahre Betriebspflicht Antrag
Konstanz 150 € je Anlage Nur Mieter, Antrag bis 6 Monate nach Kauf Antrag
Walldorf 300 € je Wohneinheit, max. 50 % Antrag nach Kauf, Unterlagen binnen 3 Monaten Antrag
Radolfzell am Bodensee 50 %, max. 250 €, mit Zeller-Card bis 500 € Windhundprinzip, Reservierung per Antrag Antrag
Hattenhofen (Lkr. Göppingen) 50 €/Modul, max. 100 € Rechnung zwischen 01.01.2025 und 31.12.2026 Antrag
Eislingen/Fils 50 €/Modul, max. 100 € Kauf ab 01.01.2026, Antrag nur rückwirkend Antrag
Kuchen (Lkr. Göppingen) 100 €/Modul, max. 200 € Hauptwohnsitz Kuchen, Antrag nach Installation Antrag

Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.

Mit Vorbehalt, hier vor dem Antrag unbedingt nachfragen: Schwetzingen führt sein Programm KlimaIMPULS zwar fort, die genaue Förderhöhe wird auf offiziellen Stadtseiten aber uneinheitlich mit 200 € beziehungsweise 300 € angegeben. Kornwestheim hat die Fortführung seines Programms im Juni 2026 beschlossen, wegen einer Haushaltssperre werden Bescheide aber erst nach dem Nachtragshaushalt erwartet.

Bayern

9 Kommunen in Bayern fördern Balkonkraftwerke Stand 10.07.2026 nachweislich, dazu eine reine Versorgerprämie:

Ort Zuschuss Wichtigste Bedingung Antragsstelle
München 0,40 €/Wp, max. 320 €/Wohneinheit; München-Pass 95 % Antrag zwingend vor Bestellung Antrag
Garching bei München 20 %, max. 200 €, mit Speicher 300 € Antrag zwingend vor Kauf, Bewilligungsbescheid abwarten Antrag
Grünwald 0,40 €/Wp, max. 480 € Antrag vor Maßnahmenbeginn Antrag
Pullach im Isartal 0,42 €/Wp, max. 350 € Antrag binnen 6 Monaten nach Inbetriebnahme Antrag
Poing 25 %, max. 250 € Antrag immer vor Kauf Antrag
Neuburg an der Donau 70 € einmalig je Haushalt Antrag binnen 9 Monaten nach Betriebsbereitschaft Antrag
Markt Parkstein 100 € einmalig Anmeldung vor Installation Antrag
Höhenkirchen-Siegertsbrunn 20 %, max. 150 € Auch Mieter, einmalig pro Wohneinheit Antrag
Markt Kirchseeon 100 € je Haushalt Antrag vor Kauf, Fördertopf geht zur Neige Antrag

Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.

Mit Vorbehalt: Buckenhof, Feldkirchen bei München und Passau haben aktive Programme, die genaue Förderhöhe steht dort aber jeweils nur in einem nicht maschinenlesbaren PDF und ließ sich nicht zweifelsfrei auslesen, vor dem Antrag direkt bei der Gemeinde nachfragen. Separat einzuordnen ist die REWAG-Förderprämie in Regensburg: 50 € pro Haushalt, aber ausschließlich für Kundinnen und Kunden mit Ökostromtarif des Versorgers, keine städtische Förderung.

Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: der Norden

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bereits als Landesprogramme oben gelistet. Auf kommunaler Ebene bleiben im gesamten Norden vier aktive Programme, alle in Niedersachsen und Bremen:

Ort Zuschuss Wichtigste Bedingung Antragsstelle
Delmenhorst gestaffelt 100 €/200 €/300 € nach Kaufpreis Antrag nach Kauf und Installation, Budget 70.000 € Antrag
Lüneburg 350 € pauschal je Gerät Nur Mieter, Antrag vor Kauf, Zuwendungsbescheid abwarten Antrag
Landkreis Oldenburg 25 %, max. 250 € Nur mit Batteriespeicher, Antrag binnen 6 Monaten nach Kauf Antrag
Bremen (Stadt) kein Zuschuss, geschenkte Anlage inkl. Montage Nur geringes Einkommen, formlose Anfrage, keine Antragsgarantie Kontakt

Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.

Bremen ist ein Sonderfall: „Solidarische Balkonkraftwerke“ ist ein kleines, spendenfinanziertes Sozialprojekt, das Anlagen verschenkt statt einen Zuschuss auszuzahlen, ohne Anspruch auf eine bestimmte Anzahl. Mit Vorbehalt außerdem: Für das proKlima-Fördergebiet rund um Hannover kursiert online noch ein „50 € Steckersolar“-Eintrag, die aktuelle proKlima-Programmliste 2026 führt ihn aber nicht mehr, ohne ihn offiziell für beendet zu erklären, hier lohnt ein Anruf vor jeder Zusage.

Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: der Osten

Berlin ist bereits oben als beendetes Landesprogramm gelistet. Von den übrigen vier Ländern im Osten hat nur Brandenburg noch ein aktives kommunales Programm, dazu eines in Sachsen. Für Sachsen-Anhalt und Thüringen fanden wir aktuell kein einziges aktives Programm, weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene.

Ort Zuschuss Wichtigste Bedingung Antragsstelle
Potsdam (Brandenburg) 250 € je Gerät, plus 500 € für einen Speicher Erstwohnsitz Potsdam, Antrag vor Bestellung, Energieberatung Pflicht Antrag
Leipzig (Sachsen) max. 500 €/Gerät (bis zu 100 % der Kosten) Nur Leipzig-Pass, Antrag zwingend vor Kauf Antrag

Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.

Mit Vorbehalt: Der Landkreis Havelland in Brandenburg hatte ein 180-Euro-Programm, die Mittel für 2025 waren jedoch ausgeschöpft, laut eigener Aussage der Kreisverwaltung war für 2026 zum Redaktionsschluss noch keine Antragstellung möglich. Wer dort wohnt, sollte vor jeder Planung direkt beim Landkreis nachfragen, ob wieder geöffnet wurde.

Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: der Westen und Südwesten

Von 33 in den Berichten geprüften Großstädten dieser vier Länder haben nur noch Köln, Gelsenkirchen, Herne, Kassel und Darmstadt ein offenes Förderprogramm, dazu eine Reihe kleinerer Städte und Gemeinden.

Nordrhein-Westfalen

Ort Zuschuss Wichtigste Bedingung Antragsstelle
Köln 150 €, mit Köln-Pass 300 € Antrag bis 3 Monate nach Kauf Antrag
Gelsenkirchen 100 € pauschal Antrag nach Installation, MaStR-Anmeldung vor 01.01.2024 ausgeschlossen Antrag
Herne 100 €/Wohneinheit Antrag zwingend vor Kauf, Anträge bis 30.11.2026 Antrag
StädteRegion Aachen (nur Umland, nicht Stadt Aachen) 80 € Nur Mieter, Fenster nur bis max. 30.09.2026 Antrag
Coesfeld 100 €, einkommensschwach 90 %/max. 540 € Klimaschutzfonds, seit 02.03.2026 Antrag
Löhne 150 € Antrag vor Kauf Antrag
Straelen 100 €, mit Speicher 200 € Antrag bis 6 Monate nach Installation Antrag

Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.

Mit Vorbehalt: Kirchlengern zahlt formal weiterhin 250 €, das Restbudget ließ sich aber nicht zweifelsfrei bestätigen, eine telefonische Nachfrage bei der Gemeinde ist sinnvoll. Rheine fördert über den ProKlima-Fonds ausschließlich finanzschwache Haushalte, die genaue Höhe steht nur in einem PDF und ließ sich nicht verifizieren. In Minden und im Kreis Steinfurt wird eine Wiedereröffnung der zuletzt beendeten Programme erwartet, zum Redaktionsschluss war aber noch nichts beantragbar.

Hessen

Ort Zuschuss Wichtigste Bedingung Antragsstelle
Kassel 150 €, einkommensschwache Haushalte volle Kostenübernahme Antrag zwingend vor Kauf Antrag
Darmstadt 200 € bei 1 Modul, 400 € bei 2 Modulen, max. 50 % Antrag nach Kauf, Rechnung ab 29.06.2022 Antrag
Marburg MarburgPass 85 Cent/Watt, max. 85 %; sonst 50 % der Installationskosten, max. 400 € Nur vorläufige Bewilligungen, Haushaltsvorbehalt Antrag
Rodgau 25 %, max. 200 € Antrag nach Kauf, läuft bis 31.12.2026 Antrag
Taunusstein 100 € (Fördertopf 40.000 €) Installation ab 01.01.2022 Antrag

Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.

Mit Vorbehalt: Bad Homburg führt seine Energiesparförderrichtlinie formal weiter, der Budgetstatus für 2026 ist aber unklar, Antrag zwingend vor Kauf. Vor der Planung lohnt eine Nachfrage bei der Stadt. Separat einzuordnen: Die Stadtwerke Hanau zahlen 250 € Rabatt inklusive Montage-Service, aber nur für eigene Stromkundinnen und -kunden, die Stadt Hanau selbst fördert ausdrücklich nicht.

Rheinland-Pfalz und Saarland

Ort Zuschuss Wichtigste Bedingung Antragsstelle
Bad Kreuznach bis 250 € Kauf nach 26.06.2025, Frist bis 31.03.2027 Antrag
Frankenthal 150 € Kauf ab 01.05.2025, Antrag nach Installation, Frist bis 31.03.2027 Antrag
Neuwied 100 € Kauf ab 12.07.2024, nur online beantragbar Antrag
Zweibrücken 90 € bei 1 Modul, 180 € bei 2 Modulen Kauf ab 01.07.2024, Antrag nach Installation, bis Budgetausschöpfung Antrag

Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.

Mit Vorbehalt: Mainz hat im April 2026 eine eigene Förderung für einkommensschwache Haushalte beschlossen, der Antragsweg befindet sich aber noch im Aufbau und läuft aktuell nur per E-Mail über das Amt für soziale Leistungen. Für das Saarland fanden wir kein einziges kommunales Förderprogramm, nur Stadtwerke-Prämien von je 50 € in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel, ausschließlich für eigene Sondervertragskundinnen und -kunden der jeweiligen Stadtwerke, keine kommunale Förderung.

Diese bekannten Programme sind beendet

Diese Liste ist bewusst kein Vollständigkeitsanspruch, sondern eine Auswahl der Programme, die in älteren Blogbeiträgen und Vergleichsportalen noch regelmäßig als aktiv genannt werden, es aber Stand 10.07.2026 nicht mehr sind:

Programm / Ort Bundesland Status
SolarPLUS Modul E Berlin Ersatzlos gestrichen mit der Programmreform 2026, nur Bestandsanträge bis 31.10.2025 werden noch bearbeitet
SAB Balkonkraftwerke Sachsen Planmäßig zum 30.06.2026 ausgelaufen, keine Neuauflage angekündigt
Landesprogramm (IB.SH) Schleswig-Holstein Bereits 2023 gestoppt, per Kabinettsbeschluss 2024 endgültig nicht fortgeführt
Solaroffensive Balkonbaustein Stuttgart (Baden-Württemberg) Gestrichen, Wiedereinführung 2026 von der Stadt abgelehnt
Balkon-SolarBonus Mannheim (Baden-Württemberg) Antragsstopp seit 03/2026, Nachfolgeprogramm ohne Steckersolargeräte
Steckersolar-Baustein Heidelberg (Baden-Württemberg) Seit Ende 2024 ausgesetzt, in der Richtlinie ab 01.07.2026 nicht mehr enthalten
KlimaBonus Karlsruhe (Baden-Württemberg) 2026er-Topf am 06.05.2026 ausgeschöpft, Neustart erst 2027 geplant
Klimabonus Mini-PV Frankfurt am Main (Hessen) Seit 03.06.2025 ausgeschöpft, laut Stadt weiterhin keine Antragstellung möglich
Energieförderung Wiesbaden (Hessen) Beendet zum 01.07.2024
Kommunales Förderprogramm Essen (Nordrhein-Westfalen) Beendet 03.07.2025, Haushaltslage
Kommunales Förderprogramm Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) Antragsstopp, Programm wird überarbeitet
Kommunales Förderprogramm Bonn (Nordrhein-Westfalen) Budget 2026 von 1 Mio. € ausgeschöpft, Wiederaufnahme angekündigt
Kommunales Förderprogramm Dortmund (Nordrhein-Westfalen) Beendet seit 01/2024
Solarförderprogramm Augsburg (Bayern) Beendet 15.12.2025, Fortsetzung „nicht absehbar“
Förderung Balkonkraftwerke Würzburg (Bayern) Beendet 31.12.2025, Nachfolgeprogramm ohne Balkonkraftwerke
Kommunales Förderprogramm Ingolstadt (Bayern) Bereits Ende September 2023 ausgeschöpft, keine Neuauflage
Kommunales Förderprogramm Braunschweig (Niedersachsen) 2026er-Mittel bereits ausgeschöpft
KlimaFonds „Energie erzeugen“ Göttingen (Niedersachsen) 2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand 08.06.2026
Solarstadt Kiel Kiel (Schleswig-Holstein) Für 2026 ausgesetzt, Ratsbeschluss vom 16.10.2025
Kommunales Förderprogramm Lübeck (Schleswig-Holstein) Nur 2023 gefördert, seither beendet

Wichtig für die Einordnung: SolarInvest in Thüringen (beendet Ende 2022) und die Solarstrom-Förderrichtlinie in Jena (beendet 2023) gehören ebenfalls zu den seit Langem beendeten Programmen, für Thüringen gibt es aktuell weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene eine aktive Förderung.

Die Spielregeln, die fast überall gelten

Die Details unterscheiden sich von Programm zu Programm, doch vier Grundmuster ziehen sich durch fast alle 44 aktiven Programme:

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist davon unabhängig ohnehin Pflicht, wie das geht, erklärt der Spoke Balkonkraftwerk anmelden.

Illustration zum Abschnitt „Die Spielregeln, die fast überall gelten“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk-Förderung: Warum sie vom Wohnort abhängt“: Handschlag nach einer erfolgreichen Förderberatung.

Die 4 Fallstricke beim Fördermittel-Antrag

1. Antrag vor dem Kauf oder erst danach, Programm für Programm gegensätzlich. München, Böblingen, Kornwestheim, Garching, Poing, Kirchseeon, Grünwald, Potsdam, Leipzig, Herne, Kassel, Löhne und Bad Homburg verlangen den Antrag zwingend vor der Bestellung. Freiburg, Konstanz, Walldorf, Filderstadt, Eislingen, Pullach, Neuburg, Mecklenburg-Vorpommerns Landesprogramm, Delmenhorst, Gelsenkirchen, Darmstadt, Bad Kreuznach, Frankenthal, Neuwied und Zweibrücken zahlen dagegen erst nach Kauf und Installation gegen Rechnung. Wer die falsche Reihenfolge wählt, geht meist komplett leer aus, weil eine bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahme förderschädlich ist.

2. Windhundprinzip: Die Töpfe leeren sich in Wochen, nicht Monaten. Ulm hat für sein Programm bereits einen Antragsstopp zum 31.08.2026 angekündigt, in Kirchseeon geht der Fördertopf zur Neige, und in Braunschweig sowie Göttingen waren die 2026er-Mittel schon vor der Jahresmitte ausgeschöpft. Potsdam arbeitet mit einer festen Ausschlussfrist zum 31.10. eines Jahres. Wer zu lange wartet, verpasst die Förderung oft nicht wegen fehlender Berechtigung, sondern schlicht wegen leerer Kasse.

3. Zielgruppen-Bindungen entscheiden, ob du überhaupt antragsberechtigt bist. Manche Programme fördern ausschließlich Mieterinnen und Mieter, etwa Lüneburg, Tübingen mit KreisBonusCard oder das Umland der StädteRegion Aachen, während in Mecklenburg-Vorpommern faktisch nur noch Mieter zum Zug kommen. Andere sind an ein geringes Einkommen gebunden, etwa Hamburg über die Caritas, Mainz oder der ProKlima-Fonds in Rheine. Strikt zu trennen davon sind Versorgerprämien: Die REWAG in Regensburg, die Stadtwerke Hanau, Mark-E in Hagen sowie die Stadtwerke in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel zahlen Prämien ausschließlich an ihre eigenen Kundinnen und Kunden. Das sind Vertriebsangebote der Versorger, keine kommunale oder staatliche Förderung, auch wenn beides in Presseartikeln gern in einen Topf geworfen wird.

4. Die 0-Prozent-Mehrwertsteuer gilt bundesweit immer, unabhängig von alldem. Steckersolargeräte sind beim Kauf in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, der Kaufpreis gilt also bereits ohne Mehrwertsteuer. Das ist kein klassischer Zuschuss und hängt nicht von Wohnort, Einkommen oder Mietstatus ab, senkt die Anschaffungskosten aber in jedem Fall. Ob sich zusätzlich ein kommunaler oder landesweiter Zuschuss kombinieren lässt, regeln ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Programms.

Realistisch rechnen statt auf Förderung hoffen

Bei 14 von 16 Ländern ohne eigenes Programm und einem Flickenteppich aus 44 kommunalen Programmen ist die realistische Erwartung für die meisten Haushalte: kein Zuschuss, aber die bundesweite Mehrwertsteuerbefreiung. Eine Förderung senkt die Anschaffungskosten dort, wo es sie gibt, ersetzt aber keine ehrliche Kalkulation. Wie schnell sich ein Balkonkraftwerk rechnet, hängt von Standort, Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsverhalten ab. Den größten Nutzen bringt jede selbst verbrauchte Kilowattstunde, die du nicht aus dem Netz beziehst, eine Einspeisevergütung spielt bei diesen kleinen Anlagen kaum eine Rolle.

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Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch eine Förderung für Balkonkraftwerke in meiner Stadt?
Möglich, aber längst nicht mehr die Regel. In unserer Recherche vom 10.07.2026 haben wir noch 44 aktive kommunale und regionale Programme gefunden, während im selben Zeitraum deutlich mehr Programme ausgelaufen, ausgeschöpft oder ersatzlos gestrichen wurden. Ob deine Stadt dazugehört, zeigen die Tabellen für deine Region weiter unten. Verbindlich bleibt aber immer nur die aktuelle Seite der Kommune selbst, nicht diese Übersicht.
Warum wurde die Berliner Förderung für Steckersolargeräte gestrichen?
Berlin hat sein Programm SolarPLUS Modul E im Zuge einer Programmreform 2026 ersatzlos gestrichen. Neuanträge sind seither nicht mehr möglich, nur Anträge, die bis zum 31.10.2025 eingegangen waren, werden noch abgearbeitet. Das Nachfolgeprogramm SolarPLUS S und L schließt die Förderung von Speichern für Steckersolargeräte sogar ausdrücklich aus.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf oder erst nach der Installation stellen?
Das ist von Programm zu Programm unterschiedlich geregelt und einer der häufigsten Stolperpunkte überhaupt. Städte wie München, Potsdam, Leipzig, Herne oder Kassel verlangen den Antrag zwingend vor der Bestellung, andere wie Freiburg, Konstanz, Delmenhorst oder Zweibrücken zahlen erst nach Kauf und Installation gegen Rechnung. Wer die Reihenfolge falsch macht, verliert die Förderung in aller Regel komplett.
Gibt es einen bundesweiten Zuschuss für Balkonkraftwerke?
Nein. Es gibt keinen einheitlichen Bundeszuschuss für Steckersolargeräte. Förderungen werden ausschließlich auf Landes- oder Kommunalebene vergeben, und selbst dort hat die Mehrheit der Bundesländer inzwischen kein eigenes Programm mehr.
Was unterscheidet Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg als einzige verbliebene Landesprogramme?
Mecklenburg-Vorpommern zahlt 500 Euro Festbetrag pro Anlage, das Kontingent für Eigentümer ist jedoch ausgeschöpft, sodass faktisch nur noch Mieterinnen und Mieter zum Zug kommen. Der Antrag läuft schriftlich beim LFI und erst nach dem Kauf. Hamburg übernimmt bis zu 90 Prozent der Kosten, richtet sich aber ausschließlich an Haushalte mit geringem Einkommen und läuft ausschließlich über eine verpflichtende Beratung bei der Caritas.
Was mache ich, wenn das Förderbudget meiner Stadt schon ausgeschöpft ist?
Viele kommunale Programme arbeiten mit einem festen Jahresbudget nach dem Windhundprinzip und sind teils schon nach wenigen Wochen ausgeschöpft, zuletzt etwa in Braunschweig und Göttingen. Meist lohnt sich der Blick auf eine Neuauflage im nächsten Haushaltsjahr oder auf ein Nachbarprogramm in der Region, eine Garantie auf Wiederauflage gibt es aber nirgends.

Quellen & Stand