Die große Förder-Ebbe 2025 und 2026
Wer heute nach „Balkonkraftwerk Förderung” sucht, landet oft auf Listen, die seit anderthalb Jahren nicht mehr aktualisiert wurden. Für diesen Artikel haben wir zwischen dem 9. und 10.07.2026 alle 16 Bundesländer und ihre größten Städte einzeln auf offiziellen Behörden-, Landes- und Kommunal-Domains geprüft, viele der wichtigsten Angaben doppelt. Das Ergebnis ist eindeutig: 2025 und 2026 war die bisher stärkste Streichwelle seit Einführung der Steckersolar-Förderung.
Zwei Beispiele stehen dafür. Berlin hatte mit SolarPLUS Modul E jahrelang eines der bekanntesten Programme überhaupt, über 19.000 Förderfälle. Mit der Programmreform 2026 wurde es ersatzlos gestrichen, das Nachfolgeprogramm schließt Steckersolar-Speicher sogar ausdrücklich aus. Sachsens Landesprogramm bei der SAB, seit 2023 rund 16.600 geförderte Geräte, lief zum 30.06.2026 planmäßig aus, ohne Neuauflage. Dazwischen liegen Dutzende kleinere Fälle: Stadtprogramme in Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Frankfurt, Wiesbaden, Essen, Dortmund, Augsburg, Würzburg, Ingolstadt, Braunschweig, Göttingen, Kiel und Lübeck sind beendet oder ausgeschöpft, während zahlreiche Drittportale sie weiterhin als aktiv führen.
Der Gesamtüberblick zum Thema liegt auf der Hubseite Balkonkraftwerk, dieser Artikel ist der Deep-Dive zur Förderlandschaft: alle 16 Länder, die noch aktiven kommunalen Programme mit Zahlen und Antragslinks, und eine ehrliche Liste dessen, was bereits Geschichte ist.
Warum es keinen Bundeszuschuss gibt
Bei vielen anderen Energiethemen gibt es einen einheitlichen Fördertopf des Bundes, beim Balkonkraftwerk nicht. Ob und wie Steckersolargeräte gefördert werden, entscheiden stattdessen die Bundesländer und häufig zusätzlich die einzelnen Städte und Gemeinden. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, in dem die meisten Länder inzwischen komplett leer ausgehen und nur noch einzelne Kommunen zahlen.
Anders als viele Vergleichsportale nennen wir hier bewusst konkrete Beträge, weil wir jede Angabe direkt bei der zuständigen Stelle geprüft haben, Stand 10.07.2026. Verlässlich bleibt trotzdem allein die Originalseite des jeweiligen Programms, denn Budgets und Fristen ändern sich häufig, teils innerhalb weniger Wochen.
Landesprogramme: der ehrliche Überblick
Auf Landesebene ist die Bilanz schnell erzählt: 14 von 16 Bundesländern haben aktuell kein eigenes Zuschussprogramm für Balkonkraftwerke, entweder weil es nie eines gab oder weil es bereits wieder beendet wurde.
| Bundesland | Status | Details |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Landesprogramm (nie existiert) | Weder das Umweltministerium noch die L-Bank haben je einen Zuschuss für Steckersolar geführt, nur ein Darlehen ab 5.000 €. |
| Bayern | kein Landesprogramm (nie existiert) | Der Freistaat lehnt eine Förderung ausdrücklich ab, Balkon-PV amortisiere sich laut Energieatlas Bayern auch ohne Zuschuss. Das 10.000-Häuser-Programm wurde 2022 eingestellt. |
| Niedersachsen | kein Landesprogramm (nie existiert) | Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bestätigt: kein Landesprogramm, nur einzelne Kommunen fördern. |
| Bremen | kein Landesprogramm (derzeit nicht geplant) | Laut zuständiger Senatorin ist ein Zuschussprogramm „derzeit nicht konkret geplant”. Es gibt nur ein kleines Sozialprojekt, das Anlagen verschenkt. |
| Hamburg | aktiv, aber nur für Haushalte mit geringem Einkommen | Seit Oktober 2025 übernimmt die Stadt über die Caritas bis zu 90 % der Kosten, ausschließlich für Bürgergeld-, Wohngeld- oder vergleichbare Haushalte. |
| Schleswig-Holstein | kein Landesprogramm mehr (2023/2024 beendet) | Das frühere Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” wurde am 16.11.2023 gestoppt, per Kabinettsbeschluss 2024 endgültig nicht fortgeführt. |
| Mecklenburg-Vorpommern | aktiv, aber faktisch nur noch für Mieter | 500 € Festbetrag über das LFI, das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, offen ist nur noch das Mieter-Kontingent. |
| Berlin | kein Landesprogramm mehr (2026 gestrichen) | SolarPLUS Modul E wurde mit der Programmreform 2026 ersatzlos gestrichen, das Nachfolgeprogramm schließt Steckersolar-Speicher aus. |
| Brandenburg | kein Landesprogramm (Stand Juli 2026) | Weder Ministerium noch ILB führen ein Programm für private Steckersolargeräte, nur einzelne Kommunen wie Potsdam fördern eigenständig. |
| Sachsen | kein Landesprogramm mehr (zum 30.06.2026 ausgelaufen) | Das SAB-Programm ist planmäßig ausgelaufen, seit 01.07.2026 sind keine Anträge mehr möglich, eine Neuauflage ist nicht angekündigt. |
| Sachsen-Anhalt | kein Landesprogramm (Stand Juli 2026) | Die Landesenergieagentur LENA schreibt wörtlich: „Ein spezielles Bundes- oder Landesprogramm zur Förderung von Balkonkraftwerken gibt es leider nicht.” |
| Thüringen | kein Landesprogramm (Stand Juli 2026) | Das frühere Programm SolarInvest endete Ende 2022. Das Ministerium hat unverbindliche Ideen für eine fassadenbezogene Neuauflage geäußert, beschlossen ist nichts. |
| Nordrhein-Westfalen | kein Landesprogramm (nie existiert) | progres.nrw förderte Steckersolar nie, der amtliche Richtlinientext enthält keinen entsprechenden Fördergegenstand. Eine kursierende „100-Euro-Pauschale” ist eine Falschinformation aus Drittportalen. |
| Hessen | kein Landesprogramm (nie existiert) | Die Landesenergieagentur LEA schreibt wörtlich, es gebe „keine spezielle Förderung vom Bund oder vom Land Hessen”. |
| Rheinland-Pfalz | kein eigenes Bürgerprogramm | Das Land vergibt über KIPKI Pauschalmittel an rund 100 Kommunen, die daraus eigene, unterschiedliche Förderrichtlinien machen, siehe die Kommunen unten. |
| Saarland | kein Landesprogramm (nie existiert) | Es gab nie ein Zuschussprogramm, auch kein beendetes. Häufige Verwechslung: die Bundesratsinitiative „Recht auf Balkonkraftwerk” ist eine Rechtsinitiative ohne Geldförderung, kein Landesprogramm. |
Stand: 10.07.2026. Details und Bedingungen der beiden aktiven Landesprogramme stehen im Abschnitt zu den vier Fallstricken sowie in den FAQ weiter unten.
Wo du wirklich fündig wirst
Um herauszufinden, ob für dich ein Zuschuss infrage kommt, lohnt sich der Blick auf zwei Ebenen gleichzeitig, denn die meiste Bewegung findet inzwischen unterhalb der Landesebene statt:
| Ebene | Wo du suchst |
|---|---|
| Bundesland | Energie- oder Umweltportal des Landes, siehe Tabelle oben |
| Kommune | Website der Stadt oder Gemeinde, siehe die Regionaltabellen unten |
Wichtig für die Einordnung: Manche Stadtwerke zahlen zusätzlich eine Prämie für ihre eigenen Kundinnen und Kunden. Das ist eine Vertriebsleistung des Versorgers, keine kommunale Förderung der Stadt selbst, auch wenn beides auf denselben Rathausseiten verlinkt sein kann. Mehr dazu im Abschnitt zu den vier Fallstricken.
Baden-Württemberg und Bayern: aktive kommunale Programme
Baden-Württemberg
13 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg fördern Balkonkraftwerke Stand 10.07.2026 nachweislich:
| Ort | Zuschuss | Wichtigste Bedingung | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| Freiburg im Breisgau | 150 €, mit Freiburg-Pass 300 € | Nur Mieter, Antrag binnen 6 Monaten nach Kauf | Antrag |
| Pforzheim | 50 %, max. 250 € | Neuinstallation ab 24.03.2026, solange Mittel reichen | Antrag |
| Ulm | 50 %, max. 100 €/Wohneinheit | Antrag mit Schlussrechnung nur bis 31.08.2026 | Antrag |
| Tübingen | 75 %, max. 800 € | Nur mit KreisBonusCard | Antrag |
| Filderstadt | 100 € pauschal | Antrag nach Kauf, Rechnung ab 01.01.2026 | Antrag |
| Böblingen | bis 150 €, mit Bonuspass/BAföG bis 550 € | Antrag zwingend vor Kauf | Antrag |
| Friedrichshafen | 300 € je Wohneinheit, max. 50 % | Nur PLZ 88045/88046/88048, 6 Jahre Betriebspflicht | Antrag |
| Konstanz | 150 € je Anlage | Nur Mieter, Antrag bis 6 Monate nach Kauf | Antrag |
| Walldorf | 300 € je Wohneinheit, max. 50 % | Antrag nach Kauf, Unterlagen binnen 3 Monaten | Antrag |
| Radolfzell am Bodensee | 50 %, max. 250 €, mit Zeller-Card bis 500 € | Windhundprinzip, Reservierung per Antrag | Antrag |
| Hattenhofen (Lkr. Göppingen) | 50 €/Modul, max. 100 € | Rechnung zwischen 01.01.2025 und 31.12.2026 | Antrag |
| Eislingen/Fils | 50 €/Modul, max. 100 € | Kauf ab 01.01.2026, Antrag nur rückwirkend | Antrag |
| Kuchen (Lkr. Göppingen) | 100 €/Modul, max. 200 € | Hauptwohnsitz Kuchen, Antrag nach Installation | Antrag |
Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.
Mit Vorbehalt, hier vor dem Antrag unbedingt nachfragen: Schwetzingen führt sein Programm KlimaIMPULS zwar fort, die genaue Förderhöhe wird auf offiziellen Stadtseiten aber uneinheitlich mit 200 € beziehungsweise 300 € angegeben. Kornwestheim hat die Fortführung seines Programms im Juni 2026 beschlossen, wegen einer Haushaltssperre werden Bescheide aber erst nach dem Nachtragshaushalt erwartet.
Bayern
9 Kommunen in Bayern fördern Balkonkraftwerke Stand 10.07.2026 nachweislich, dazu eine reine Versorgerprämie:
| Ort | Zuschuss | Wichtigste Bedingung | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| München | 0,40 €/Wp, max. 320 €/Wohneinheit; München-Pass 95 % | Antrag zwingend vor Bestellung | Antrag |
| Garching bei München | 20 %, max. 200 €, mit Speicher 300 € | Antrag zwingend vor Kauf, Bewilligungsbescheid abwarten | Antrag |
| Grünwald | 0,40 €/Wp, max. 480 € | Antrag vor Maßnahmenbeginn | Antrag |
| Pullach im Isartal | 0,42 €/Wp, max. 350 € | Antrag binnen 6 Monaten nach Inbetriebnahme | Antrag |
| Poing | 25 %, max. 250 € | Antrag immer vor Kauf | Antrag |
| Neuburg an der Donau | 70 € einmalig je Haushalt | Antrag binnen 9 Monaten nach Betriebsbereitschaft | Antrag |
| Markt Parkstein | 100 € einmalig | Anmeldung vor Installation | Antrag |
| Höhenkirchen-Siegertsbrunn | 20 %, max. 150 € | Auch Mieter, einmalig pro Wohneinheit | Antrag |
| Markt Kirchseeon | 100 € je Haushalt | Antrag vor Kauf, Fördertopf geht zur Neige | Antrag |
Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.
Mit Vorbehalt: Buckenhof, Feldkirchen bei München und Passau haben aktive Programme, die genaue Förderhöhe steht dort aber jeweils nur in einem nicht maschinenlesbaren PDF und ließ sich nicht zweifelsfrei auslesen, vor dem Antrag direkt bei der Gemeinde nachfragen. Separat einzuordnen ist die REWAG-Förderprämie in Regensburg: 50 € pro Haushalt, aber ausschließlich für Kundinnen und Kunden mit Ökostromtarif des Versorgers, keine städtische Förderung.
Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: der Norden
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bereits als Landesprogramme oben gelistet. Auf kommunaler Ebene bleiben im gesamten Norden vier aktive Programme, alle in Niedersachsen und Bremen:
| Ort | Zuschuss | Wichtigste Bedingung | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| Delmenhorst | gestaffelt 100 €/200 €/300 € nach Kaufpreis | Antrag nach Kauf und Installation, Budget 70.000 € | Antrag |
| Lüneburg | 350 € pauschal je Gerät | Nur Mieter, Antrag vor Kauf, Zuwendungsbescheid abwarten | Antrag |
| Landkreis Oldenburg | 25 %, max. 250 € | Nur mit Batteriespeicher, Antrag binnen 6 Monaten nach Kauf | Antrag |
| Bremen (Stadt) | kein Zuschuss, geschenkte Anlage inkl. Montage | Nur geringes Einkommen, formlose Anfrage, keine Antragsgarantie | Kontakt |
Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.
Bremen ist ein Sonderfall: „Solidarische Balkonkraftwerke” ist ein kleines, spendenfinanziertes Sozialprojekt, das Anlagen verschenkt statt einen Zuschuss auszuzahlen, ohne Anspruch auf eine bestimmte Anzahl. Mit Vorbehalt außerdem: Für das proKlima-Fördergebiet rund um Hannover kursiert online noch ein „50 € Steckersolar”-Eintrag, die aktuelle proKlima-Programmliste 2026 führt ihn aber nicht mehr, ohne ihn offiziell für beendet zu erklären, hier lohnt ein Anruf vor jeder Zusage.
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: der Osten
Berlin ist bereits oben als beendetes Landesprogramm gelistet. Von den übrigen vier Ländern im Osten hat nur Brandenburg noch ein aktives kommunales Programm, dazu eines in Sachsen. Für Sachsen-Anhalt und Thüringen fanden wir aktuell kein einziges aktives Programm, weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene.
| Ort | Zuschuss | Wichtigste Bedingung | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| Potsdam (Brandenburg) | 250 € je Gerät, plus 500 € für einen Speicher | Erstwohnsitz Potsdam, Antrag vor Bestellung, Energieberatung Pflicht | Antrag |
| Leipzig (Sachsen) | max. 500 €/Gerät (bis zu 100 % der Kosten) | Nur Leipzig-Pass, Antrag zwingend vor Kauf | Antrag |
Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.
Mit Vorbehalt: Der Landkreis Havelland in Brandenburg hatte ein 180-Euro-Programm, die Mittel für 2025 waren jedoch ausgeschöpft, laut eigener Aussage der Kreisverwaltung war für 2026 zum Redaktionsschluss noch keine Antragstellung möglich. Wer dort wohnt, sollte vor jeder Planung direkt beim Landkreis nachfragen, ob wieder geöffnet wurde.
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: der Westen und Südwesten
Von 33 in den Berichten geprüften Großstädten dieser vier Länder haben nur noch Köln, Gelsenkirchen, Herne, Kassel und Darmstadt ein offenes Förderprogramm, dazu eine Reihe kleinerer Städte und Gemeinden.
Nordrhein-Westfalen
| Ort | Zuschuss | Wichtigste Bedingung | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| Köln | 150 €, mit Köln-Pass 300 € | Antrag bis 3 Monate nach Kauf | Antrag |
| Gelsenkirchen | 100 € pauschal | Antrag nach Installation, MaStR-Anmeldung vor 01.01.2024 ausgeschlossen | Antrag |
| Herne | 100 €/Wohneinheit | Antrag zwingend vor Kauf, Anträge bis 30.11.2026 | Antrag |
| StädteRegion Aachen (nur Umland, nicht Stadt Aachen) | 80 € | Nur Mieter, Fenster nur bis max. 30.09.2026 | Antrag |
| Coesfeld | 100 €, einkommensschwach 90 %/max. 540 € | Klimaschutzfonds, seit 02.03.2026 | Antrag |
| Löhne | 150 € | Antrag vor Kauf | Antrag |
| Straelen | 100 €, mit Speicher 200 € | Antrag bis 6 Monate nach Installation | Antrag |
Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.
Mit Vorbehalt: Kirchlengern zahlt formal weiterhin 250 €, das Restbudget ließ sich aber nicht zweifelsfrei bestätigen, eine telefonische Nachfrage bei der Gemeinde ist sinnvoll. Rheine fördert über den ProKlima-Fonds ausschließlich finanzschwache Haushalte, die genaue Höhe steht nur in einem PDF und ließ sich nicht verifizieren. In Minden und im Kreis Steinfurt wird eine Wiedereröffnung der zuletzt beendeten Programme erwartet, zum Redaktionsschluss war aber noch nichts beantragbar.
Hessen
| Ort | Zuschuss | Wichtigste Bedingung | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| Kassel | 150 €, einkommensschwache Haushalte volle Kostenübernahme | Antrag zwingend vor Kauf | Antrag |
| Darmstadt | 200 € bei 1 Modul, 400 € bei 2 Modulen, max. 50 % | Antrag nach Kauf, Rechnung ab 29.06.2022 | Antrag |
| Marburg | MarburgPass 85 Cent/Watt, max. 85 %; sonst 50 % der Installationskosten, max. 400 € | Nur vorläufige Bewilligungen, Haushaltsvorbehalt | Antrag |
| Rodgau | 25 %, max. 200 € | Antrag nach Kauf, läuft bis 31.12.2026 | Antrag |
| Taunusstein | 100 € (Fördertopf 40.000 €) | Installation ab 01.01.2022 | Antrag |
Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.
Mit Vorbehalt: Bad Homburg führt seine Energiesparförderrichtlinie formal weiter, der Budgetstatus für 2026 ist aber unklar, Antrag zwingend vor Kauf. Vor der Planung lohnt eine Nachfrage bei der Stadt. Separat einzuordnen: Die Stadtwerke Hanau zahlen 250 € Rabatt inklusive Montage-Service, aber nur für eigene Stromkundinnen und -kunden, die Stadt Hanau selbst fördert ausdrücklich nicht.
Rheinland-Pfalz und Saarland
| Ort | Zuschuss | Wichtigste Bedingung | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| Bad Kreuznach | bis 250 € | Kauf nach 26.06.2025, Frist bis 31.03.2027 | Antrag |
| Frankenthal | 150 € | Kauf ab 01.05.2025, Antrag nach Installation, Frist bis 31.03.2027 | Antrag |
| Neuwied | 100 € | Kauf ab 12.07.2024, nur online beantragbar | Antrag |
| Zweibrücken | 90 € bei 1 Modul, 180 € bei 2 Modulen | Kauf ab 01.07.2024, Antrag nach Installation, bis Budgetausschöpfung | Antrag |
Stand: 10.07.2026. Mittelverfügbarkeit und Fristen vor dem Kauf direkt bei der Kommune prüfen.
Mit Vorbehalt: Mainz hat im April 2026 eine eigene Förderung für einkommensschwache Haushalte beschlossen, der Antragsweg befindet sich aber noch im Aufbau und läuft aktuell nur per E-Mail über das Amt für soziale Leistungen. Für das Saarland fanden wir kein einziges kommunales Förderprogramm, nur Stadtwerke-Prämien von je 50 € in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel, ausschließlich für eigene Sondervertragskundinnen und -kunden der jeweiligen Stadtwerke, keine kommunale Förderung.
Diese bekannten Programme sind beendet
Diese Liste ist bewusst kein Vollständigkeitsanspruch, sondern eine Auswahl der Programme, die in älteren Blogbeiträgen und Vergleichsportalen noch regelmäßig als aktiv genannt werden, es aber Stand 10.07.2026 nicht mehr sind:
| Programm / Ort | Bundesland | Status |
|---|---|---|
| SolarPLUS Modul E | Berlin | Ersatzlos gestrichen mit der Programmreform 2026, nur Bestandsanträge bis 31.10.2025 werden noch bearbeitet |
| SAB Balkonkraftwerke | Sachsen | Planmäßig zum 30.06.2026 ausgelaufen, keine Neuauflage angekündigt |
| Landesprogramm (IB.SH) | Schleswig-Holstein | Bereits 2023 gestoppt, per Kabinettsbeschluss 2024 endgültig nicht fortgeführt |
| Solaroffensive Balkonbaustein | Stuttgart (Baden-Württemberg) | Gestrichen, Wiedereinführung 2026 von der Stadt abgelehnt |
| Balkon-SolarBonus | Mannheim (Baden-Württemberg) | Antragsstopp seit 03/2026, Nachfolgeprogramm ohne Steckersolargeräte |
| Steckersolar-Baustein | Heidelberg (Baden-Württemberg) | Seit Ende 2024 ausgesetzt, in der Richtlinie ab 01.07.2026 nicht mehr enthalten |
| KlimaBonus | Karlsruhe (Baden-Württemberg) | 2026er-Topf am 06.05.2026 ausgeschöpft, Neustart erst 2027 geplant |
| Klimabonus Mini-PV | Frankfurt am Main (Hessen) | Seit 03.06.2025 ausgeschöpft, laut Stadt weiterhin keine Antragstellung möglich |
| Energieförderung | Wiesbaden (Hessen) | Beendet zum 01.07.2024 |
| Kommunales Förderprogramm | Essen (Nordrhein-Westfalen) | Beendet 03.07.2025, Haushaltslage |
| Kommunales Förderprogramm | Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) | Antragsstopp, Programm wird überarbeitet |
| Kommunales Förderprogramm | Bonn (Nordrhein-Westfalen) | Budget 2026 von 1 Mio. € ausgeschöpft, Wiederaufnahme angekündigt |
| Kommunales Förderprogramm | Dortmund (Nordrhein-Westfalen) | Beendet seit 01/2024 |
| Solarförderprogramm | Augsburg (Bayern) | Beendet 15.12.2025, Fortsetzung „nicht absehbar” |
| Förderung Balkonkraftwerke | Würzburg (Bayern) | Beendet 31.12.2025, Nachfolgeprogramm ohne Balkonkraftwerke |
| Kommunales Förderprogramm | Ingolstadt (Bayern) | Bereits Ende September 2023 ausgeschöpft, keine Neuauflage |
| Kommunales Förderprogramm | Braunschweig (Niedersachsen) | 2026er-Mittel bereits ausgeschöpft |
| KlimaFonds „Energie erzeugen” | Göttingen (Niedersachsen) | 2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand 08.06.2026 |
| Solarstadt Kiel | Kiel (Schleswig-Holstein) | Für 2026 ausgesetzt, Ratsbeschluss vom 16.10.2025 |
| Kommunales Förderprogramm | Lübeck (Schleswig-Holstein) | Nur 2023 gefördert, seither beendet |
Wichtig für die Einordnung: SolarInvest in Thüringen (beendet Ende 2022) und die Solarstrom-Förderrichtlinie in Jena (beendet 2023) gehören ebenfalls zu den seit Langem beendeten Programmen, für Thüringen gibt es aktuell weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene eine aktive Förderung.
Die Spielregeln, die fast überall gelten
Die Details unterscheiden sich von Programm zu Programm, doch vier Grundmuster ziehen sich durch fast alle 44 aktiven Programme:
- Antrag vor dem Kauf, oder eben nicht. Ob der Antrag vor der Bestellung oder erst nach der Installation gestellt werden muss, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt, siehe die vier Fallstricke weiter unten.
- Nachweise einreichen. Rechnung, ein Foto der montierten Anlage und der Nachweis der MaStR-Registrierung werden fast überall verlangt.
- Begrenztes Budget. Fast alle Programme enden, sobald die Mittel verbraucht sind, frühes Handeln erhöht die Chance deutlich.
- Wohnort als Voraussetzung. Gefördert wird fast immer nur, wer im jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune seinen Erst- oder Hauptwohnsitz hat.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist davon unabhängig ohnehin Pflicht, wie das geht, erklärt der Spoke Balkonkraftwerk anmelden.
Die 4 Fallstricke beim Fördermittel-Antrag
1. Antrag vor dem Kauf oder erst danach, Programm für Programm gegensätzlich. München, Böblingen, Kornwestheim, Garching, Poing, Kirchseeon, Grünwald, Potsdam, Leipzig, Herne, Kassel, Löhne und Bad Homburg verlangen den Antrag zwingend vor der Bestellung. Freiburg, Konstanz, Walldorf, Filderstadt, Eislingen, Pullach, Neuburg, Mecklenburg-Vorpommerns Landesprogramm, Delmenhorst, Gelsenkirchen, Darmstadt, Bad Kreuznach, Frankenthal, Neuwied und Zweibrücken zahlen dagegen erst nach Kauf und Installation gegen Rechnung. Wer die falsche Reihenfolge wählt, geht meist komplett leer aus, weil eine bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahme förderschädlich ist.
2. Windhundprinzip: Die Töpfe leeren sich in Wochen, nicht Monaten. Ulm hat für sein Programm bereits einen Antragsstopp zum 31.08.2026 angekündigt, in Kirchseeon geht der Fördertopf zur Neige, und in Braunschweig sowie Göttingen waren die 2026er-Mittel schon vor der Jahresmitte ausgeschöpft. Potsdam arbeitet mit einer festen Ausschlussfrist zum 31.10. eines Jahres. Wer zu lange wartet, verpasst die Förderung oft nicht wegen fehlender Berechtigung, sondern schlicht wegen leerer Kasse.
3. Zielgruppen-Bindungen entscheiden, ob du überhaupt antragsberechtigt bist. Manche Programme fördern ausschließlich Mieterinnen und Mieter, etwa Lüneburg, Tübingen mit KreisBonusCard oder das Umland der StädteRegion Aachen, während in Mecklenburg-Vorpommern faktisch nur noch Mieter zum Zug kommen. Andere sind an ein geringes Einkommen gebunden, etwa Hamburg über die Caritas, Mainz oder der ProKlima-Fonds in Rheine. Strikt zu trennen davon sind Versorgerprämien: Die REWAG in Regensburg, die Stadtwerke Hanau, Mark-E in Hagen sowie die Stadtwerke in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel zahlen Prämien ausschließlich an ihre eigenen Kundinnen und Kunden. Das sind Vertriebsangebote der Versorger, keine kommunale oder staatliche Förderung, auch wenn beides in Presseartikeln gern in einen Topf geworfen wird.
4. Die 0-Prozent-Mehrwertsteuer gilt bundesweit immer, unabhängig von alldem. Steckersolargeräte sind beim Kauf in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, der Kaufpreis gilt also bereits ohne Mehrwertsteuer. Das ist kein klassischer Zuschuss und hängt nicht von Wohnort, Einkommen oder Mietstatus ab, senkt die Anschaffungskosten aber in jedem Fall. Ob sich zusätzlich ein kommunaler oder landesweiter Zuschuss kombinieren lässt, regeln ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Programms.
Realistisch rechnen statt auf Förderung hoffen
Bei 14 von 16 Ländern ohne eigenes Programm und einem Flickenteppich aus 44 kommunalen Programmen ist die realistische Erwartung für die meisten Haushalte: kein Zuschuss, aber die bundesweite Mehrwertsteuerbefreiung. Eine Förderung senkt die Anschaffungskosten dort, wo es sie gibt, ersetzt aber keine ehrliche Kalkulation. Wie schnell sich ein Balkonkraftwerk rechnet, hängt von Standort, Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsverhalten ab. Den größten Nutzen bringt jede selbst verbrauchte Kilowattstunde, die du nicht aus dem Netz beziehst, eine Einspeisevergütung spielt bei diesen kleinen Anlagen kaum eine Rolle.
Wer den eigenen Strommix nebenbei grüner gestalten will, findet im Glossar Hintergründe zu Ökostrom. Und wer prüfen möchte, ob der gesunkene Netzbezug zusätzlich mit einem günstigeren Tarif zusammenpasst, kann unkompliziert Stromtarife vergleichen. Die tatsächliche Ersparnis hängt immer vom eigenen Verbrauch und vom Marktniveau ab und lässt sich nicht pauschal versprechen.