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Wärmepumpenstrom

65-Prozent-Regel im GEG: Was bei der nächsten Heizung gilt

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „65-Prozent-Regel im GEG: Was bei der nächsten Heizung gilt“: ein Installateur arbeitet an einer modernen Heizungsanlage im Keller.

Auf den Punkt gebracht

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Wann diese Pflicht für ein Gebäude greift, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab, in Bestandsgebäuden gilt sie verzögert, bis die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Eine Wärmepumpe erfüllt die Vorgabe in der Regel automatisch.

Die Kurzformel: 65 Prozent erneuerbar bei jeder neuen Heizung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber eine zentrale Merkregel für die Wärmewende verankert: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regel soll fossile Heizungen schrittweise verdrängen, ohne funktionierende Bestandsanlagen von heute auf morgen stillzulegen. Für die Wärmepumpe ist das von besonderer Bedeutung, weil sie diese Anforderung in der Regel erfüllt, den größeren Zusammenhang zum Strom hinter der Wärmepumpe ordnet unser Hub Wärmepumpenstrom ein.

Illustration zum Abschnitt „Die Kurzformel: 65 Prozent erneuerbar bei jeder neuen Heizung“ im Ratgeber „65-Prozent-Regel im GEG: Was bei der nächsten Heizung gilt“: Nahaufnahme einer Hand am Heizungs-Bedienfeld.

Welche Technik die Vorgabe erfüllt

Das GEG schreibt keine bestimmte Technik vor, sondern nennt mehrere Wege, die 65-Prozent-Anforderung zu erfüllen:

Erfüllungsoption Kurzbeschreibung
Wärmepumpe nutzt Umweltwärme, erfüllt die Vorgabe in der Regel automatisch
Anschluss an ein Wärmenetz Versorgung über Fern- oder Nahwärme
Stromdirektheizung unter bestimmten Effizienzbedingungen zulässig
Solarthermie als ergänzender oder anteiliger Baustein
Hybridheizung Kombination aus erneuerbarer und fossiler Spitzenlast
Biomasse etwa Holzpellets unter bestimmten Auflagen

Die Wärmepumpe ist die meistgenutzte Option, weil sie ohne aufwendigen Einzelnachweis als erfüllend gilt und sich gut mit eigenem Ökostrom oder einer Photovoltaikanlage kombinieren lässt.

Wann die Pflicht wirklich greift

Entscheidend ist: Die Pflicht setzt beim Einbau einer neuen Heizung ein, nicht bei der bloßen Existenz einer alten. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, gewartet und repariert werden, erst wenn eine Heizung neu eingebaut oder vollständig ersetzt wird, muss sie die 65-Prozent-Anforderung erfüllen.

Für Bestandsgebäude ist die Pflicht zusätzlich an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Solange die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung noch nicht vorgelegt hat, gelten Übergangsregelungen. Der Hintergrund: Erst die kommunale Planung zeigt, ob etwa ein Fernwärmenetz im Quartier entsteht, eine Information, die für die Wahl der eigenen Heizung wichtig sein kann.

Illustration zum Abschnitt „Wann die Pflicht wirklich greift“ im Ratgeber „65-Prozent-Regel im GEG: Was bei der nächsten Heizung gilt“: ein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe im Garten.

Übergangsfristen für den Ernstfall

Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor, damit niemand bei einer plötzlich defekten Heizung überfordert wird. Lässt sich eine Heizung nicht mehr reparieren, spricht man von einer Heizungshavarie, dafür gibt es befristete Zeiträume, in denen vorübergehend auch eine Anlage eingebaut werden darf, die die 65-Prozent-Vorgabe noch nicht erfüllt, bevor anschließend umgestellt wird. Zusätzlich existieren Befreiungs- und Härtefallregelungen, etwa wenn eine wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Die konkreten Fristen und Voraussetzungen ergeben sich aus dem GEG.

Was das für deine Stromkosten heißt

Wer die 65-Prozent-Regel mit einer Wärmepumpe erfüllt, verlagert seinen Wärmebedarf von Brennstoff auf Strom. Damit rückt der Strompreis in den Mittelpunkt: Über die Nutzungsdauer entscheidet vor allem, wie viele Kilowattstunden die Wärmepumpe zieht und zu welchem Arbeitspreis. Welche Förderung den Einbau verbilligt, erklärt der Ratgeber Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen. Wie hoch das Tarifniveau in deinem Netzgebiet ist, prüfst du am besten mit deiner Postleitzahl im Stromkostenrechner, so betrachtest du gesetzliche Pflicht, Förderung und laufende Kosten als Gesamtbild.

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Häufige Fragen

Was verlangt die 65-Prozent-Regel genau?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorgabe betrifft den Einbau einer neuen Heizung, nicht den Weiterbetrieb einer bestehenden Anlage.
Muss meine funktionierende alte Heizung sofort raus?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizung, für irreparabel defekte Anlagen gibt es zusätzlich Übergangsfristen.
Was hat die kommunale Wärmeplanung damit zu tun?
Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. In Bestandsgebäuden greift die 65-Prozent-Regel erst, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, damit Eigentümer die künftige Wärmeversorgung im Quartier mitdenken können.
Erfüllt eine Wärmepumpe automatisch die Vorgabe?
In der Regel ja. Eine Wärmepumpe nutzt überwiegend Umweltwärme und gilt als Erfüllungsoption, die die 65-Prozent-Anforderung ohne weiteren Einzelnachweis erfüllt. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz oder Hybridlösungen können die Vorgabe erfüllen.
Welche Alternativen zur Wärmepumpe gibt es?
Neben der Wärmepumpe zählen unter anderem der Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizungen unter Bedingungen, Solarthermie sowie bestimmte Hybridheizungen und Biomasseanlagen zu den Erfüllungsoptionen. Welche Lösung passt, hängt vom jeweiligen Gebäude ab.

Quellen & Stand