Die Kurzformel: 65 Prozent erneuerbar bei jeder neuen Heizung
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber eine zentrale Merkregel für die Wärmewende verankert: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regel soll fossile Heizungen schrittweise verdrängen, ohne funktionierende Bestandsanlagen von heute auf morgen stillzulegen. Für die Wärmepumpe ist das von besonderer Bedeutung, weil sie diese Anforderung in der Regel erfüllt, den größeren Zusammenhang zum Strom hinter der Wärmepumpe ordnet unser Hub Wärmepumpenstrom ein.
Welche Technik die Vorgabe erfüllt
Das GEG schreibt keine bestimmte Technik vor, sondern nennt mehrere Wege, die 65-Prozent-Anforderung zu erfüllen:
| Erfüllungsoption | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Wärmepumpe | nutzt Umweltwärme, erfüllt die Vorgabe in der Regel automatisch |
| Anschluss an ein Wärmenetz | Versorgung über Fern- oder Nahwärme |
| Stromdirektheizung | unter bestimmten Effizienzbedingungen zulässig |
| Solarthermie | als ergänzender oder anteiliger Baustein |
| Hybridheizung | Kombination aus erneuerbarer und fossiler Spitzenlast |
| Biomasse | etwa Holzpellets unter bestimmten Auflagen |
Die Wärmepumpe ist die meistgenutzte Option, weil sie ohne aufwendigen Einzelnachweis als erfüllend gilt und sich gut mit eigenem Ökostrom oder einer Photovoltaikanlage kombinieren lässt.
Wann die Pflicht wirklich greift
Entscheidend ist: Die Pflicht setzt beim Einbau einer neuen Heizung ein, nicht bei der bloßen Existenz einer alten. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, gewartet und repariert werden, erst wenn eine Heizung neu eingebaut oder vollständig ersetzt wird, muss sie die 65-Prozent-Anforderung erfüllen.
Für Bestandsgebäude ist die Pflicht zusätzlich an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Solange die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung noch nicht vorgelegt hat, gelten Übergangsregelungen. Der Hintergrund: Erst die kommunale Planung zeigt, ob etwa ein Fernwärmenetz im Quartier entsteht, eine Information, die für die Wahl der eigenen Heizung wichtig sein kann.
Übergangsfristen für den Ernstfall
Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor, damit niemand bei einer plötzlich defekten Heizung überfordert wird. Lässt sich eine Heizung nicht mehr reparieren, spricht man von einer Heizungshavarie, dafür gibt es befristete Zeiträume, in denen vorübergehend auch eine Anlage eingebaut werden darf, die die 65-Prozent-Vorgabe noch nicht erfüllt, bevor anschließend umgestellt wird. Zusätzlich existieren Befreiungs- und Härtefallregelungen, etwa wenn eine wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Die konkreten Fristen und Voraussetzungen ergeben sich aus dem GEG.
Was das für deine Stromkosten heißt
Wer die 65-Prozent-Regel mit einer Wärmepumpe erfüllt, verlagert seinen Wärmebedarf von Brennstoff auf Strom. Damit rückt der Strompreis in den Mittelpunkt: Über die Nutzungsdauer entscheidet vor allem, wie viele Kilowattstunden die Wärmepumpe zieht und zu welchem Arbeitspreis. Welche Förderung den Einbau verbilligt, erklärt der Ratgeber Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen. Wie hoch das Tarifniveau in deinem Netzgebiet ist, prüfst du am besten mit deiner Postleitzahl im Stromkostenrechner, so betrachtest du gesetzliche Pflicht, Förderung und laufende Kosten als Gesamtbild.