Zwei Behörden, ein Fördertopf
Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung deutlich mehr als ein fossiler Heizkessel, trotzdem entscheiden sich immer mehr Haushalte dafür, auch weil der Bund den Umstieg über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Zwei Behörden teilen sich die Umsetzung: BAFA und KfW. Diese Förderung senkt die Investitionskosten, ändert aber nichts an den laufenden Stromkosten, die hängen vom Tarif, dem Arbeitspreis und dem reduzierten Netzentgelt nach § 14a EnWG ab. Den energiewirtschaftlichen Rahmen liefert unser Hub zum Wärmepumpenstrom, hier geht es um die Förderseite.
Wer ist wofür zuständig
| Maßnahme | Typische Zuständigkeit |
|---|---|
| Heizungstausch (Wärmepumpe) im Wohngebäude | KfW |
| Energieberatung / Fachplanung | BAFA |
| Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle | BAFA |
| Ergänzende Effizienzmaßnahmen | je nach Programm |
Vereinfacht gilt: Für den eigentlichen Heizungstausch im selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude ist meist die KfW der richtige Ansprechpartner, ergänzende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Energieberatung laufen häufig über das BAFA. Welche Stelle für deinen konkreten Fall zuständig ist, hängt von der Maßnahme ab.
Grundförderung plus Boni, aber ohne feste Zahl
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung für den Heizungstausch und zusätzlichen Boni zusammen, die unter bestimmten Bedingungen hinzukommen. Üblich sind ein Bonus für den frühzeitigen Austausch einer alten, fossilen Heizung sowie einkommensabhängige Komponenten für Selbstnutzer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Die Boni lassen sich bis zu einer festgelegten Obergrenze kombinieren.
Bewusst nennen wir hier keine konkreten Prozentsätze: Sie stehen in den Förderrichtlinien, können sich ändern und wären zum Zeitpunkt deiner Planung womöglich schon überholt. Verbindlich sind allein die aktuell gültigen Bedingungen von BAFA und KfW.
Erst der Antrag, dann der Auftrag
Bei der BEG gilt grundsätzlich: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, meist bevor du den verbindlichen Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreibst. Wer zuerst beauftragt und danach den Antrag stellt, riskiert, die Förderung zu verlieren. In vielen Fällen ist zudem ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Die genauen Nachweise und Fristen findest du in den jeweiligen Förderbedingungen.
Förderung und laufende Kosten gehören zusammen gerechnet
Die Heizungsförderung ist nur die halbe Rechnung. Sie verbilligt die Anschaffung, während die 65-Prozent-Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz den Rahmen für die Heizungswahl setzt, mehr dazu im Ratgeber GEG und die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen. Über die gesamte Nutzungsdauer entscheidet aber vor allem der laufende Stromverbrauch über die Kosten. Wie viele Kilowattstunden deine Wärmepumpe zieht und zu welchem Preis, solltest du früh durchrechnen, einen ersten Eindruck zum Tarifniveau in deinem Netzgebiet liefert der Stromkostenrechner. So bewertest du Förderung und Betriebskosten gemeinsam statt isoliert.