Wärmepumpen und Wallboxen ziehen deutlich mehr Leistung als klassische Haushaltsgeräte. Damit viele solcher Anlagen gleichzeitig das örtliche Verteilnetz nicht überlasten, hat der Gesetzgeber mit §14a EnWG eine eigene Kategorie geschaffen: die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Was der Netzbetreiber darf, und was nicht
Ist deine Wärmepumpe oder Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet, darf der Netzbetreiber ihre Bezugsleistung in echten, seltenen Engpasssituationen zeitweise reduzieren. Eine gesetzlich garantierte Mindestleistung bleibt dir dabei aber immer erhalten, ein kompletter Ausfall der Anlage ist ausgeschlossen.
Weniger Spitzenleistung gegen günstigeres Netzentgelt
Als Ausgleich für die mögliche Drosselung sinkt das Netzentgelt für den betroffenen Anschluss. Anbieter bilden daraus wiederum vergünstigte Wärmepumpen- oder Ladetarife. Ob sich die Anmeldung für dich lohnt, hängt vom gewählten Netzentgeltmodell deines Netzbetreibers und deinem tatsächlichen Nutzungsverhalten ab.