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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§14a EnWG)

Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§14a EnWG) einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: §14a-Anlage

Definition

Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist der gesetzliche Begriff für Anlagen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab einer bestimmten Leistung am Niederspannungsnetz, deren Bezugsleistung der Netzbetreiber nach §14a EnWG in Ausnahmefällen kurzzeitig reduzieren darf. Im Gegenzug erhältst du ein reduziertes Netzentgelt, eine Mindestleistung bleibt dabei gesetzlich garantiert.

Wärmepumpen und Wallboxen ziehen deutlich mehr Leistung als klassische Haushaltsgeräte. Damit viele solcher Anlagen gleichzeitig das örtliche Verteilnetz nicht überlasten, hat der Gesetzgeber mit §14a EnWG eine eigene Kategorie geschaffen: die steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Was der Netzbetreiber darf, und was nicht

Ist deine Wärmepumpe oder Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet, darf der Netzbetreiber ihre Bezugsleistung in echten, seltenen Engpasssituationen zeitweise reduzieren. Eine gesetzlich garantierte Mindestleistung bleibt dir dabei aber immer erhalten, ein kompletter Ausfall der Anlage ist ausgeschlossen.

Weniger Spitzenleistung gegen günstigeres Netzentgelt

Als Ausgleich für die mögliche Drosselung sinkt das Netzentgelt für den betroffenen Anschluss. Anbieter bilden daraus wiederum vergünstigte Wärmepumpen- oder Ladetarife. Ob sich die Anmeldung für dich lohnt, hängt vom gewählten Netzentgeltmodell deines Netzbetreibers und deinem tatsächlichen Nutzungsverhalten ab.

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