Nur ein Teil ist überhaupt verhandelbar
Wer den Grundversorgungspreis senken will, sollte zuerst wissen, wo das überhaupt möglich ist. Beeinflussbar durch die Anbieterwahl ist allein der Energieanteil aus Beschaffung und Vertrieb. Netzentgelt, Steuern, Konzessionsabgabe und Umlagen lassen sich nicht durch einen Wechsel senken, sie sind an dein Netzgebiet gebunden, nicht an deinen Vertrag.
Genau hier liegt aber der Hebel: Weil der Grundversorger den Energieanteil vorsichtig kalkuliert, ist dieser Teil bei freien Tarifen oft niedriger. Warum das so ist, erklärt der Beitrag Warum die Grundversorgung meist teurer ist.
Arbeitspreis und Grundpreis: die zwei Tarifkomponenten
Der Preis in der Grundversorgung wirkt auf der Rechnung kompliziert, folgt aber einer einfachen Struktur. Er besteht aus genau zwei Tarifkomponenten:
- dem Arbeitspreis, der pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet wird, und
- dem Grundpreis, einem festen Jahresbetrag unabhängig vom Verbrauch.
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil. Je mehr Kilowattstunden du verbrauchst, desto stärker fällt er ins Gewicht. Der Grundpreis ist dagegen ein fester Jahresbetrag, der Messung, Abrechnung und einen Teil der Bereitstellungskosten deckt. Für die Jahreskosten zählt deshalb immer die Kombination beider Werte, nicht nur der Arbeitspreis allein.
Was hinter den festen Bestandteilen steckt
In beiden Tarifkomponenten stecken staatlich oder regulatorisch festgelegte Posten, die nicht frei kalkuliert sind:
- Netzentgelt: Das Netzentgelt deckt die Kosten des örtlichen Stromnetzes. Es wird vom Netzbetreiber erhoben und ist regional unterschiedlich, weil Netzstruktur und Auslastung variieren.
- Stromsteuer: Die Stromsteuer ist bundesweit einheitlich geregelt im Stromsteuergesetz.
- Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe zahlt der Netzbetreiber an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Wege; ihre Höhe hängt unter anderem von der Gemeindegröße ab.
- Umlagen: Verschiedene Umlagen werden über den Strompreis finanziert.
Diese Posten sind im selben Netzgebiet für alle Tarife gleich, egal ob Grundversorgung oder Sondervertrag.
| Komponente | Bezug | Beispielhafte Posten darin |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | je kWh | Energiebeschaffung, Netzentgelt, Steuern, Umlagen |
| Grundpreis | je Jahr | Messung, Abrechnung, Grundkosten der Belieferung |
Vom Preisbestandteil zum Vergleich
Weil sich die festen Bestandteile nicht ändern lassen, bringt der Vergleich genau dort etwas, wo er etwas bringen kann, beim Energieanteil. Eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht seriös nennen, denn sie hängt von Netzgebiet, Netzentgelt, Verbrauch und Marktniveau ab.
Der verlässliche Weg führt über deine eigenen Zahlen. Stromtarife vergleichen berücksichtigt Arbeitspreis und Grundpreis gemeinsam und stellt den lokalen Grundversorger gegen die freien Tarife in deinem Netzgebiet. So siehst du die echten Jahreskosten statt nur einen einzelnen Wert.