Der eigentliche Hebel heißt Eigenverbrauch
Bevor es um Vergütungssätze geht, die entscheidende Zahl vorweg: selbst verbrauchter Solarstrom spart mehr, als Einspeisung einbringt. Netzstrom kostet aktuell in einer Größenordnung von rund 30 bis 35 Cent je Kilowattstunde (Arbeitspreis inklusive Netzentgelt und Umlagen, je nach Tarif und Region). Die Einspeisevergütung für Teileinspeisung liegt bei rund 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit rund drei- bis viermal so viel wert wie der Vergütungsbetrag. Die Priorität ist also klar: Eigenverbrauch zuerst, Einspeisung nur für den Überschuss.
Wie die EEG-Vergütung grundsätzlich funktioniert
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert Betreibern kleiner Photovoltaikanlagen trotzdem eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Der Satz, der im Inbetriebnahmemonat gilt, wird für 20 Jahre garantiert. Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich, dieses Prinzip heißt Degression, konkret um 1 Prozent je Halbjahr, jeweils zum
- Februar und 1. August aktualisiert. Der zuständige Netzbetreiber schließt mit dir einen Einspeisevertrag ab und überweist die Vergütung monatlich. Für dich heißt das: Wer plant, sollte nicht unnötig warten, denn jedes Halbjahr Verzögerung senkt den garantierten Satz.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Für kleine Anlagen bis 10 Kilowattpeak gibt es zwei Einspeisemodelle:
| Modell | Was es bedeutet | Vergütung (Größenordnung) |
|---|---|---|
| Teileinspeisung | Du verbrauchst selbst, Überschuss geht ins Netz | Rund 7 bis 8 ct je kWh |
| Volleinspeisung | Gesamter Ertrag geht ins Netz | Rund 12 bis 13 ct je kWh |
Wichtig: Die Tabellenwerte sind Größenordnungen auf Basis der EEG-Degression. Die exakten, halbjährlich aktualisierten Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website (vgl. Quellen). Die ab
- August 2026 geltenden Sätze findest du dort in den aktuellen Vergütungstabellen.
Die höhere Vergütung der Volleinspeisung klingt verlockend, lohnt sich aber nur, wenn du tagsüber kaum Verbrauch hast und die Anlage eine sehr gute Ausrichtung mit hohem Ertrag bietet. In den meisten Haushalten ist Teileinspeisung mit maximalem Eigenverbrauch die wirtschaftlich bessere Wahl.
Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Bevor du überhaupt eine Vergütung bekommst, musst du die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und online unter marktstammdatenregister.de möglich. Die Anmeldefrist beginnt mit der Inbetriebnahme, die aktuell gültigen Fristen stehen direkt im Register. Zusätzlich schließt du mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag ab, erst dann werden die Einspeisemengen erfasst und vergütet. Den Anmeldeprozess erklärt Schritt für Schritt der Beitrag Balkonkraftwerk anmelden.
Der Sonderfall Balkonkraftwerk
Für Balkonkraftwerke gilt eine Besonderheit: Die Anlage erzeugt in der Regel weniger Strom, als der eigene Haushalt braucht. Nahezu der gesamte erzeugte Strom wird direkt selbst verbraucht, kaum etwas geht ins Netz. Technisch hast du auch hier einen Anspruch auf Vergütung für den eingespeisten Überschuss, in der Praxis ist der Betrag aber so gering, dass viele Betreiber auf einen Einspeisevertrag verzichten. Für einen Einspeisevertrag braucht es zudem in der Regel einen geeigneten Zähler, der die eingespeiste Menge erfasst.
Der eigentliche Nutzen eines Balkonkraftwerks liegt im Eigenverbrauch, nicht in der Vergütung. Willst du den Eigenverbrauch weiter erhöhen, lohnt sich ein Blick auf einen Batteriespeicher. Mehr zum Gesamtthema findest du auf der Hubseite Balkonkraftwerk.