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Balkonkraftwerk & PV

PV-Einspeisevergütung 2026: Zahlen, Fristen, Anmeldung

6 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „PV-Einspeisevergütung 2026: Zahlen, Fristen, Anmeldung“: ein Hausdach mit Solarmodulen und einem Einspeisezähler an der Außenwand.

Auf den Punkt gebracht

Die Einspeisevergütung nach EEG sichert PV-Betreibern 20 Jahre lang einen festen Betrag je eingespeister Kilowattstunde. Für neue kleine Anlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung je nach Einspeisemodell in einer Größenordnung von rund 7 bis 13 Cent pro Kilowattstunde; die exakten Sätze sinken halbjährlich und sind auf der Website der Bundesnetzagentur abrufbar. Wirtschaftlich lohnt sich Eigenverbrauch fast immer mehr als Einspeisung, weil der vermiedene Netzbezug rund drei- bis viermal so viel wert ist wie die Vergütung.

Der eigentliche Hebel heißt Eigenverbrauch

Bevor es um Vergütungssätze geht, die entscheidende Zahl vorweg: selbst verbrauchter Solarstrom spart mehr, als Einspeisung einbringt. Netzstrom kostet aktuell in einer Größenordnung von rund 30 bis 35 Cent je Kilowattstunde (Arbeitspreis inklusive Netzentgelt und Umlagen, je nach Tarif und Region). Die Einspeisevergütung für Teileinspeisung liegt bei rund 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit rund drei- bis viermal so viel wert wie der Vergütungsbetrag. Die Priorität ist also klar: Eigenverbrauch zuerst, Einspeisung nur für den Überschuss.

Illustration zum Abschnitt „Der eigentliche Hebel heißt Eigenverbrauch“ im Ratgeber „PV-Einspeisevergütung 2026: Zahlen, Fristen, Anmeldung“: eine Person prüft den Solarertrag auf dem Smartphone im Garten.

Wie die EEG-Vergütung grundsätzlich funktioniert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert Betreibern kleiner Photovoltaikanlagen trotzdem eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Der Satz, der im Inbetriebnahmemonat gilt, wird für 20 Jahre garantiert. Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich, dieses Prinzip heißt Degression, konkret um 1 Prozent je Halbjahr, jeweils zum

  1. Februar und 1. August aktualisiert. Der zuständige Netzbetreiber schließt mit dir einen Einspeisevertrag ab und überweist die Vergütung monatlich. Für dich heißt das: Wer plant, sollte nicht unnötig warten, denn jedes Halbjahr Verzögerung senkt den garantierten Satz.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Für kleine Anlagen bis 10 Kilowattpeak gibt es zwei Einspeisemodelle:

Modell Was es bedeutet Vergütung (Größenordnung)
Teileinspeisung Du verbrauchst selbst, Überschuss geht ins Netz Rund 7 bis 8 ct je kWh
Volleinspeisung Gesamter Ertrag geht ins Netz Rund 12 bis 13 ct je kWh

Wichtig: Die Tabellenwerte sind Größenordnungen auf Basis der EEG-Degression. Die exakten, halbjährlich aktualisierten Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website (vgl. Quellen). Die ab

  1. August 2026 geltenden Sätze findest du dort in den aktuellen Vergütungstabellen.

Die höhere Vergütung der Volleinspeisung klingt verlockend, lohnt sich aber nur, wenn du tagsüber kaum Verbrauch hast und die Anlage eine sehr gute Ausrichtung mit hohem Ertrag bietet. In den meisten Haushalten ist Teileinspeisung mit maximalem Eigenverbrauch die wirtschaftlich bessere Wahl.

Illustration zum Abschnitt „Teileinspeisung oder Volleinspeisung?“ im Ratgeber „PV-Einspeisevergütung 2026: Zahlen, Fristen, Anmeldung“: Nahaufnahme eines Einspeisezählers an der Hauswand.

Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Bevor du überhaupt eine Vergütung bekommst, musst du die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und online unter marktstammdatenregister.de möglich. Die Anmeldefrist beginnt mit der Inbetriebnahme, die aktuell gültigen Fristen stehen direkt im Register. Zusätzlich schließt du mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag ab, erst dann werden die Einspeisemengen erfasst und vergütet. Den Anmeldeprozess erklärt Schritt für Schritt der Beitrag Balkonkraftwerk anmelden.

Der Sonderfall Balkonkraftwerk

Für Balkonkraftwerke gilt eine Besonderheit: Die Anlage erzeugt in der Regel weniger Strom, als der eigene Haushalt braucht. Nahezu der gesamte erzeugte Strom wird direkt selbst verbraucht, kaum etwas geht ins Netz. Technisch hast du auch hier einen Anspruch auf Vergütung für den eingespeisten Überschuss, in der Praxis ist der Betrag aber so gering, dass viele Betreiber auf einen Einspeisevertrag verzichten. Für einen Einspeisevertrag braucht es zudem in der Regel einen geeigneten Zähler, der die eingespeiste Menge erfasst.

Der eigentliche Nutzen eines Balkonkraftwerks liegt im Eigenverbrauch, nicht in der Vergütung. Willst du den Eigenverbrauch weiter erhöhen, lohnt sich ein Blick auf einen Batteriespeicher. Mehr zum Gesamtthema findest du auf der Hubseite Balkonkraftwerk.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für kleine PV-Anlagen?
Die exakten Sätze werden halbjährlich von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und liegen für Anlagen bis 10 kWp in einer Größenordnung von rund 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Volleinspeisung wird deutlich höher vergütet. Die ab 1. August 2026 gültigen Werte findest du in der BNetzA-Tabelle (vgl. Quellen).
Worin unterscheiden sich Teileinspeisung und Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung verbrauchst du den selbst erzeugten Strom zunächst selbst und speist nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung gibst du den gesamten Ertrag ins Netz und beziehst deinen Haushaltsstrom komplett separat. Volleinspeisung wird höher vergütet, lohnt sich aber nur bei sehr hohem Ertrag ohne nennenswerten eigenen Tagesverbrauch.
Für wie lange gilt die EEG-Vergütung?
20 Jahre ab dem Inbetriebnahmemonat. Der Satz, der in diesem Monat gilt, bleibt für die gesamte Förderdauer garantiert. Wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich tendenziell höhere Sätze, weil die Vergütung durch die halbjährliche Degression laufend sinkt.
Wie melde ich die Vergütung für meine Anlage an?
Zuerst registrierst du die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, kostenlos und online. Danach schließt du mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag ab, der die Auszahlung der Vergütung regelt.
Warum bringt Eigenverbrauch wirtschaftlich mehr als Einspeisung?
Selbst genutzter Solarstrom ersetzt den Netzbezug, der aktuell in einer Größenordnung von rund 30 bis 35 Cent je Kilowattstunde liegt (Arbeitspreis plus Netzentgelt und Umlagen, je nach Tarif und Region). Die Einspeisevergütung liegt deutlich darunter. Wer selbst verbraucht, vermeidet also höhere Kosten, als er durch Einspeisung einnehmen würde.

Quellen & Stand