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Wechseln trotz laufendem Stromvertrag (2026)

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Wechseln trotz laufendem Stromvertrag (2026)“: eine Person markiert ein Datum im Kalender neben dem Laptop.

Auf den Punkt gebracht

Auch in einem laufenden Stromvertrag kannst du wechseln: zum nächsten regulären Laufzeitende per ordentlicher Kündigung, sofort bei einer Preiserhöhung über das Sonderkündigungsrecht. Den neuen Tarif darfst du schon heute abschließen und auf den freien Termin vormerken. Ein vorzeitiger Ausstieg ohne Kündigungsgrund ist dagegen nicht möglich, die vereinbarte Vertragsbindung bleibt bestehen.

Mythos oder Realität: Was beim laufenden Vertrag wirklich geht

Rund um den Wechsel während der Vertragslaufzeit halten sich einige Halbwahrheiten. Ein nüchterner Überblick vorab:

Situation Vorzeitiger Ausstieg möglich?
Du findest einen günstigeren Tarif Nein, nur zum Laufzeitende
Anbieter erhöht den Arbeitspreis Ja, Sonderkündigungsrecht
Umzug, Anbieter liefert dort nicht Ja, meist Sonderkündigung
Du bist einfach unzufrieden Nein, Bindung bleibt
Stillschweigende Verlängerung läuft Ja, max. 1 Monat Frist
Illustration zum Abschnitt „Mythos oder Realität: Was beim laufenden Vertrag wirklich geht“ im Ratgeber „Wechseln trotz laufendem Stromvertrag (2026)“: Nahaufnahme eines Vertragsdokuments mit Stift.

Was ein laufender Vertrag rechtlich bedeutet

Ein laufender Stromvertrag bindet dich rechtlich bis zu einem festen Zeitpunkt. Entscheidend ist nicht, ob du gerade unzufrieden bist, sondern was in deinen Unterlagen zur Vertragslaufzeit steht. Bei Sonderverträgen darf die Erstlaufzeit seit der EnWG-Novelle höchstens 24 Monate betragen; verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, ist das nur um maximal einen Monat zulässig (§ 41b EnWG). Genau diese Stelle im Vertrag bestimmt, wann du regulär aussteigen kannst.

Wichtig: Ein Wechsel „trotz laufendem Vertrag“ bedeutet fast nie, dass du mitten in der Bindung herausspringst. Es bedeutet meist, dass du den Wechsel jetzt organisierst, obwohl die Kündigung erst später greift. Diese Unterscheidung erspart dir Ärger mit Doppelverträgen.

Sofortiger Ausstieg: das Sonderkündigungsrecht

Nur in bestimmten Fällen kommst du vor dem Laufzeitende heraus. Das wichtigste Werkzeug ist das Sonderkündigungsrecht:

Der Anbieter muss dich über eine Preisänderung rechtzeitig und in Textform informieren. Die Frist, in der du das Sonderkündigungsrecht nutzen kannst, steht in dieser Mitteilung. Eine reine Anpassung von Steuern oder Umlagen löst das Recht in der Regel nicht aus.

Illustration zum Abschnitt „Sofortiger Ausstieg: das Sonderkündigungsrecht“ im Ratgeber „Wechseln trotz laufendem Stromvertrag (2026)“: eine Person plant entspannt ein zukünftiges Datum im Kalender.

Ohne Grund warten: die ordentliche Kündigung zum Laufzeitende

Der saubere Standardfall ohne besonderen Anlass: Du wechselst zum nächsten regulären Vertragsende. Den Termin findest du, indem du Vertragsbeginn plus Erstlaufzeit rechnest und die Kündigungsfrist abziehst. Beispiel: Startet dein 24-Monats-Vertrag am 1. März 2025 mit einem Monat Frist, musst du spätestens Ende Januar 2027 kündigen, damit er nicht erneut läuft.

Den neuen Tarif suchst du am besten frühzeitig. Welcher Anbieter sich für deinen Verbrauch und dein Netzgebiet rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen und deinen aktuellen Preis gegenüberstellst. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vom Marktniveau ab, eine pauschale Ersparnis gibt es nicht.

Schneller ans Ziel: den Wechseltermin vormerken

Du musst nicht warten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist. Beim Abschluss des neuen Tarifs gibst du als gewünschten Lieferbeginn das Ende deiner aktuellen Laufzeit an. Der neue Anbieter übernimmt dann:

  1. die fristgerechte Kündigung beim bisherigen Versorger zum Wunschtermin,
  2. die Anmeldung beim Netzbetreiber,
  3. die Lieferung ab dem vorgemerkten Stichtag.

So überbrückst du auch mehrere Monate Restlaufzeit, ohne selbst Fristen im Blick behalten zu müssen. Achte nur darauf, dass ein eventueller Neukundenbonus sich am Lieferbeginn orientiert und nicht vorher verfällt.

In drei Punkten zusammengefasst

Wer einen zweiten Vertrag abschließt, ohne den ersten zu beenden, riskiert eine Doppelbelieferung und doppelte Abschläge. Mehr dazu, wenn ein Wechsel hängen bleibt, liest du unter Wechsel abgelehnt.

Den kompletten Ablauf vom Vergleich bis zur ersten Rechnung beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Für den laufenden Vertrag merkst du dir nur drei Punkte: Laufzeitende ermitteln, Wunschtermin vormerken, Bestätigung prüfen. Die rechtlichen Grundlagen und alle Fristen bündelt der Hub Stromanbieter wechseln.

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Häufige Fragen

Kann ich aus einem laufenden Stromvertrag einfach aussteigen, weil ich unzufrieden bin?
Nein, ohne Kündigungsgrund bleibst du bis zum Laufzeitende gebunden. Vorzeitig kommst du nur über ein Sonderkündigungsrecht heraus, etwa bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug, wenn der Anbieter dort nicht liefert.
Wie funktioniert die Vormerkung eines Wechseltermins genau?
Du schließt den neuen Tarif schon jetzt ab und gibst als Wunschtermin das Ende deiner aktuellen Vertragslaufzeit an. Der neue Anbieter kündigt dann fristgerecht und übernimmt zum Stichtag, du musst die Frist selbst nicht im Blick behalten.
Fällt mein Neukundenbonus weg, wenn ich früh vormerke?
Der Bonus richtet sich meist nach dem vertraglich vereinbarten Lieferbeginn, nicht nach dem Abschlussdatum. Prüfe trotzdem die Bonusbedingungen, manche Anbieter knüpfen ihn an eine Mindestvertragslaufzeit ab Lieferstart.
Was passiert bei einer stillschweigenden Vertragsverlängerung?
Verlängert sich dein Sondervertrag automatisch, ist das seit der EnWG-Novelle nur um maximal einen Monat zulässig. Danach kannst du mit kurzer Frist kündigen, statt in eine erneute lange Bindung zu rutschen.
Fällt der Strom beim Wechsel zwischenzeitlich aus?
Nein. Der Stromfluss wird beim Lieferantenwechsel nie unterbrochen, weil Netz und Netzbetreiber gleich bleiben. Du wechselst nur den Lieferanten, der dir den Strom verkauft.

Quellen & Stand