Mythos oder Realität: Was beim laufenden Vertrag wirklich geht
Rund um den Wechsel während der Vertragslaufzeit halten sich einige Halbwahrheiten. Ein nüchterner Überblick vorab:
| Situation | Vorzeitiger Ausstieg möglich? |
|---|---|
| Du findest einen günstigeren Tarif | Nein, nur zum Laufzeitende |
| Anbieter erhöht den Arbeitspreis | Ja, Sonderkündigungsrecht |
| Umzug, Anbieter liefert dort nicht | Ja, meist Sonderkündigung |
| Du bist einfach unzufrieden | Nein, Bindung bleibt |
| Stillschweigende Verlängerung läuft | Ja, max. 1 Monat Frist |
Was ein laufender Vertrag rechtlich bedeutet
Ein laufender Stromvertrag bindet dich rechtlich bis zu einem festen Zeitpunkt. Entscheidend ist nicht, ob du gerade unzufrieden bist, sondern was in deinen Unterlagen zur Vertragslaufzeit steht. Bei Sonderverträgen darf die Erstlaufzeit seit der EnWG-Novelle höchstens 24 Monate betragen; verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, ist das nur um maximal einen Monat zulässig (§ 41b EnWG). Genau diese Stelle im Vertrag bestimmt, wann du regulär aussteigen kannst.
Wichtig: Ein Wechsel „trotz laufendem Vertrag“ bedeutet fast nie, dass du mitten in der Bindung herausspringst. Es bedeutet meist, dass du den Wechsel jetzt organisierst, obwohl die Kündigung erst später greift. Diese Unterscheidung erspart dir Ärger mit Doppelverträgen.
Sofortiger Ausstieg: das Sonderkündigungsrecht
Nur in bestimmten Fällen kommst du vor dem Laufzeitende heraus. Das wichtigste Werkzeug ist das Sonderkündigungsrecht:
- Preiserhöhung des Arbeits- oder Grundpreises,
- Vertragsänderung zu deinen Lasten,
- in vielen Verträgen auch ein Umzug, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert.
Der Anbieter muss dich über eine Preisänderung rechtzeitig und in Textform informieren. Die Frist, in der du das Sonderkündigungsrecht nutzen kannst, steht in dieser Mitteilung. Eine reine Anpassung von Steuern oder Umlagen löst das Recht in der Regel nicht aus.
Ohne Grund warten: die ordentliche Kündigung zum Laufzeitende
Der saubere Standardfall ohne besonderen Anlass: Du wechselst zum nächsten regulären Vertragsende. Den Termin findest du, indem du Vertragsbeginn plus Erstlaufzeit rechnest und die Kündigungsfrist abziehst. Beispiel: Startet dein 24-Monats-Vertrag am 1. März 2025 mit einem Monat Frist, musst du spätestens Ende Januar 2027 kündigen, damit er nicht erneut läuft.
Den neuen Tarif suchst du am besten frühzeitig. Welcher Anbieter sich für deinen Verbrauch und dein Netzgebiet rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen und deinen aktuellen Preis gegenüberstellst. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vom Marktniveau ab, eine pauschale Ersparnis gibt es nicht.
Schneller ans Ziel: den Wechseltermin vormerken
Du musst nicht warten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist. Beim Abschluss des neuen Tarifs gibst du als gewünschten Lieferbeginn das Ende deiner aktuellen Laufzeit an. Der neue Anbieter übernimmt dann:
- die fristgerechte Kündigung beim bisherigen Versorger zum Wunschtermin,
- die Anmeldung beim Netzbetreiber,
- die Lieferung ab dem vorgemerkten Stichtag.
So überbrückst du auch mehrere Monate Restlaufzeit, ohne selbst Fristen im Blick behalten zu müssen. Achte nur darauf, dass ein eventueller Neukundenbonus sich am Lieferbeginn orientiert und nicht vorher verfällt.
In drei Punkten zusammengefasst
Wer einen zweiten Vertrag abschließt, ohne den ersten zu beenden, riskiert eine Doppelbelieferung und doppelte Abschläge. Mehr dazu, wenn ein Wechsel hängen bleibt, liest du unter Wechsel abgelehnt.
Den kompletten Ablauf vom Vergleich bis zur ersten Rechnung beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Für den laufenden Vertrag merkst du dir nur drei Punkte: Laufzeitende ermitteln, Wunschtermin vormerken, Bestätigung prüfen. Die rechtlichen Grundlagen und alle Fristen bündelt der Hub Stromanbieter wechseln.