Gleiches Netz, andere Spielregeln
Ein Handwerksbetrieb, ein Ladengeschäft oder eine kleine Produktion bezieht denselben Strom aus demselben Netz wie ein Haushalt nebenan. Gewerbestrom ist also kein anderer Strom, sondern Strom für gewerblich genutzte Anschlüsse mit eigenen Regeln bei Messung, Abrechnung und Vertrag. Der Unterschied zeigt sich vor allem im Verbrauchsmuster über den Tag: Eine Bäckerei verbraucht früh morgens viel, ein Büro über den Arbeitstag verteilt, ein Kühlhaus rund um die Uhr, und genau diese Muster bestimmen, welche Messung sinnvoll ist.
SLP und RLM: die Weichenstellung bei rund 100.000 kWh
| Merkmal | Standardlastprofil (SLP) | Registrierende Leistungsmessung (RLM) |
|---|---|---|
| Typischer Verbrauch | bis ca. 100.000 kWh/Jahr | über ca. 100.000 kWh/Jahr |
| Erfassung | über typisiertes Profil | viertelstündlicher Lastgang |
| Leistungspreis | in der Regel nicht | meist enthalten |
| Typische Nutzer | Kleingewerbe, Büros, Läden | Industrie, große Betriebe |
Beim Standardlastprofil wird der Verbrauch nicht individuell gemessen, sondern über ein vom Netzbetreiber zugeordnetes typisiertes Profil abgebildet, das vereinfacht die Abrechnung kleinerer Anschlüsse deutlich. Bei der registrierenden Leistungsmessung zeichnet der Zähler den Verbrauch in Viertelstundenintervallen auf, daraus ergibt sich unter anderem die höchste bezogene Leistung, die in die Netzentgelte einfließt.
Die Grenze von rund 100.000 kWh ist ein Richtwert. Die konkrete Einordnung und der Wechsel zwischen SLP und RLM entscheidet der zuständige Netzbetreiber.
Wo sich Lastspitzen bemerkbar machen
Bei RLM-Betrieben bestimmt nicht nur die verbrauchte Menge die Kosten, sondern zusätzlich die Leistungsspitze. Wer große Verbraucher zeitlich entzerrt, statt sie gleichzeitig anlaufen zu lassen, senkt seine höchste Last und damit den leistungsbezogenen Anteil der Netzentgelte. Lastmanagement ist deshalb für leistungsgemessene Betriebe ein praktischer und oft unterschätzter Hebel.
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Steuern, Umlagen und die Grenzen möglicher Entlastungen
Der Strompreis für Gewerbebetriebe setzt sich aus Energiebeschaffung, Vertrieb, Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Für bestimmte Betriebe des produzierenden Gewerbes können reduzierte Sätze bei Stromsteuer oder einzelnen Umlagen in Betracht kommen, gebunden an gesetzliche Voraussetzungen und ein eigenes Antragsverfahren. Die pauschale Aussage, Gewerbestrom sei grundsätzlich günstiger, trifft deshalb nicht zu, ob und wie stark ein Betrieb profitiert, entscheidet der Einzelfall.
Kleingewerbe und Selbstständige: klein, aber nicht chancenlos
Auch Kleingewerbe, Freiberufler und Selbstständige mit gewerblich genutztem Anschluss können eigene Gewerbestromtarife abschließen. Bei geringem Verbrauch ähnelt die Abrechnung stark der eines Haushalts über ein Standardlastprofil, ohne Leistungspreis. Weil sich Konditionen je nach Anbieter und Verbrauch deutlich unterscheiden können, lohnt sich der Vergleich trotzdem.
Worauf der Vergleich am Ende wirklich ankommt
- Arbeitspreis und Grundpreis im Verhältnis zum eigenen Verbrauch betrachten, nicht isoliert.
- Bei RLM den Leistungspreis einbeziehen, der auf die Spitzenlast entfällt.
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen prüfen, gerade bei längerer Bindung.
- Preisgarantie oder dynamische Anteile je nach Planungsbedürfnis abwägen.
- Verbrauchsmenge und Lastprofil als Ausgangspunkt nehmen, sie geben das passende Tarifmodell vor.
Weil sich Konditionen nach Branche, Menge und Profil deutlich unterscheiden, gibt es nicht den einen besten Gewerbestromtarif. Entscheidend ist, dass Messung, Verbrauch und Vertrag zueinander passen, am besten geprüft mit den eigenen Zahlen aus der letzten Jahresabrechnung.