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Gewerbestrom

Gewerbestrom-Preis: Steuern, Umlagen, Netzentgelte

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Gewerbestrom-Preis: Steuern, Umlagen, Netzentgelte“: eine Person prüft am Schreibtisch Rechnungen mit dem Taschenrechner.

Auf den Punkt gebracht

Kurz gesagt: Beim Gewerbestrompreis gestaltest du selbst nur einen Teil, nämlich Energieeinkauf und Vertriebsmarge. Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und diverse Umlagen kommen dazu und sind weitgehend vorgegeben. Für Teile des produzierenden Gewerbes lässt sich die Stromsteuer unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren, automatisch passiert das aber nie, sondern nur über einen Antrag beim Hauptzollamt.

Zwei Betriebe, gleicher Verbrauch, unterschiedliche Rechnung

Stell dir zwei Handwerksbetriebe mit fast identischem Jahresverbrauch vor, aber unterschiedlichem Netzgebiet und unterschiedlicher Messart. Trotz eines vergleichbaren Einkaufspreises für Strom kann ihre Jahresrechnung deutlich auseinanderlaufen. Der Grund liegt selten beim Lieferanten, sondern meist bei den Bausteinen, die er gar nicht beeinflussen kann. Wie diese Bausteine zusammenhängen, ordnet die Hubseite Gewerbestrom ein.

Illustration zum Abschnitt „Zwei Betriebe, gleicher Verbrauch, unterschiedliche Rechnung“ im Ratgeber „Gewerbestrom-Preis: Steuern, Umlagen, Netzentgelte“: gestapelte Rechnungen und ein Stift auf dem Schreibtisch.

Was du selbst gestalten kannst, und was vorgegeben ist

Drei Blöcke bilden den Preis, aber nur einer davon ist verhandelbar:

BlockWas darin stecktWer ihn bestimmt
Beschaffung & VertriebStromeinkauf, Marge, ServiceLieferant
NetzentgelteNutzung der Stromnetze, MessungNetzbetreiber, reguliert
Steuern & UmlagenStromsteuer, Konzessionsabgabe, UmlagenGesetzgeber, Kommune

Der über den Arbeitspreis abgerechnete Betrag enthält damit deutlich mehr als den reinen Einkauf am Strommarkt. Wer nur den Arbeitspreis verschiedener Anbieter vergleicht, sieht deshalb nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Kostenstruktur.

Stromsteuer: wann sich eine Prüfung lohnt

Die Stromsteuer ist bundesweit einheitlich im Stromsteuergesetz geregelt. Für bestimmte Betriebe, vor allem im produzierenden Gewerbe, sieht das Gesetz Entlastungen vor. Diese sind an konkrete Voraussetzungen gebunden, etwa an die Zuordnung zu einer bestimmten Branche, und müssen in der Regel beim Hauptzollamt beantragt werden. Sie gelten also nicht automatisch für jeden Gewerbeanschluss.

Die pauschale Annahme „Gewerbe zahlt ohnehin weniger Stromsteuer” stimmt deshalb nicht. Ob und wie stark ein Betrieb entlastet wird, hängt vom Einzelfall ab. Energieintensive Betriebe sollten die Voraussetzungen fachlich prüfen lassen, bevor sie mit einer Einsparung rechnen.

Illustration zum Abschnitt „Stromsteuer: wann sich eine Prüfung lohnt“ im Ratgeber „Gewerbestrom-Preis: Steuern, Umlagen, Netzentgelte“: eine Person telefoniert am Schreibtisch über die Stromabrechnung.

Konzessionsabgabe und die Umlagen dahinter

Die Konzessionsabgabe zahlen Netzbetreiber an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege und reichen sie über den Strompreis weiter. Ihre Höhe ist gesetzlich gedeckelt und richtet sich unter anderem nach der Kundengruppe.

Daneben stehen weitere Umlagen, deren Zusammensetzung sich über die Jahre verändert hat. Die früher dominierende EEG-Umlage wird inzwischen nicht mehr über den Strompreis erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Andere Umlagen bestehen fort, auch hier kann es Begrenzungen oder Entlastungen für bestimmte Betriebe geben, jeweils an Voraussetzungen gebunden.

Netzentgelte: regional und messartabhängig

Die Netzentgelte finanzieren Betrieb und Ausbau der Stromnetze sowie Messung und Abrechnung. Sie sind reguliert, unterscheiden sich aber von Netzgebiet zu Netzgebiet und nach Spannungsebene. Bei leistungsgemessenen Betrieben kommt zusätzlich ein leistungsbezogener Anteil hinzu, der von der höchsten bezogenen Leistung abhängt. Wie dieser Anteil entsteht und wie man ihn senkt, beschreibt der Spoke Lastgang verstehen und Lastspitzen senken.

Was Betriebe daraus mitnehmen

Welche weiteren Tarifkriterien zählen, beschreibt der Spoke Gewerbestrom-Tarife vergleichen. Für den beeinflussbaren Teil des Preises kannst du direkt Stromtarife vergleichen. Wie hoch die Gesamtkosten am Ende ausfallen, hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Marktniveau ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.

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Häufige Fragen

Wieso ist der Gewerbestrompreis mehr als nur der Preis pro Kilowattstunde?
Weil hinter der einen Zahl auf der Rechnung drei sehr verschiedene Blöcke stecken: Energiebeschaffung und Vertrieb, Netzentgelte sowie staatlich veranlasste Bestandteile wie Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen. Nur den ersten Block gestaltet dein Lieferant frei.
Wer entscheidet über die Netzentgelte in meinem Gewerbebetrieb?
Der Netzbetreiber deines Netzgebiets, reguliert durch die Bundesnetzagentur. Die Höhe hängt von Netzgebiet und Spannungsebene ab, bei leistungsgemessenen Betrieben kommt zusätzlich ein leistungsbezogener Anteil hinzu.
Bekommt jeder Gewerbebetrieb eine Ermäßigung bei der Stromsteuer?
Nein. Das Stromsteuergesetz sieht Entlastungen vor allem für Betriebe des produzierenden Gewerbes vor, gebunden an die Zuordnung zu einer bestimmten Branche und an einen Antrag beim Hauptzollamt. Für jeden anderen Gewerbeanschluss gilt der reguläre Satz.
Wofür wird die Konzessionsabgabe eigentlich erhoben?
Netzbetreiber zahlen sie an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung von Leitungen und geben sie über den Strompreis weiter. Die Höhe ist gesetzlich gedeckelt und richtet sich unter anderem nach der Kundengruppe.
Ab wann lohnt sich die Prüfung möglicher Entlastungen?
Vor allem für energieintensive Betriebe, weil sich Entlastungen dort spürbar auswirken können. Weil sie an Voraussetzungen und Fristen gebunden sind, lohnt vorab eine fachliche Beratung, bevor du mit Einsparungen kalkulierst.

Quellen & Stand