Zwei Betriebe, gleicher Verbrauch, unterschiedliche Rechnung
Stell dir zwei Handwerksbetriebe mit fast identischem Jahresverbrauch vor, aber unterschiedlichem Netzgebiet und unterschiedlicher Messart. Trotz eines vergleichbaren Einkaufspreises für Strom kann ihre Jahresrechnung deutlich auseinanderlaufen. Der Grund liegt selten beim Lieferanten, sondern meist bei den Bausteinen, die er gar nicht beeinflussen kann. Wie diese Bausteine zusammenhängen, ordnet die Hubseite Gewerbestrom ein.
Was du selbst gestalten kannst, und was vorgegeben ist
Drei Blöcke bilden den Preis, aber nur einer davon ist verhandelbar:
| Block | Was darin steckt | Wer ihn bestimmt |
|---|---|---|
| Beschaffung & Vertrieb | Stromeinkauf, Marge, Service | Lieferant |
| Netzentgelte | Nutzung der Stromnetze, Messung | Netzbetreiber, reguliert |
| Steuern & Umlagen | Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen | Gesetzgeber, Kommune |
Der über den Arbeitspreis abgerechnete Betrag enthält damit deutlich mehr als den reinen Einkauf am Strommarkt. Wer nur den Arbeitspreis verschiedener Anbieter vergleicht, sieht deshalb nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Kostenstruktur.
Stromsteuer: wann sich eine Prüfung lohnt
Die Stromsteuer ist bundesweit einheitlich im Stromsteuergesetz geregelt. Für bestimmte Betriebe, vor allem im produzierenden Gewerbe, sieht das Gesetz Entlastungen vor. Diese sind an konkrete Voraussetzungen gebunden, etwa an die Zuordnung zu einer bestimmten Branche, und müssen in der Regel beim Hauptzollamt beantragt werden. Sie gelten also nicht automatisch für jeden Gewerbeanschluss.
Die pauschale Annahme „Gewerbe zahlt ohnehin weniger Stromsteuer” stimmt deshalb nicht. Ob und wie stark ein Betrieb entlastet wird, hängt vom Einzelfall ab. Energieintensive Betriebe sollten die Voraussetzungen fachlich prüfen lassen, bevor sie mit einer Einsparung rechnen.
Konzessionsabgabe und die Umlagen dahinter
Die Konzessionsabgabe zahlen Netzbetreiber an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege und reichen sie über den Strompreis weiter. Ihre Höhe ist gesetzlich gedeckelt und richtet sich unter anderem nach der Kundengruppe.
Daneben stehen weitere Umlagen, deren Zusammensetzung sich über die Jahre verändert hat. Die früher dominierende EEG-Umlage wird inzwischen nicht mehr über den Strompreis erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Andere Umlagen bestehen fort, auch hier kann es Begrenzungen oder Entlastungen für bestimmte Betriebe geben, jeweils an Voraussetzungen gebunden.
Netzentgelte: regional und messartabhängig
Die Netzentgelte finanzieren Betrieb und Ausbau der Stromnetze sowie Messung und Abrechnung. Sie sind reguliert, unterscheiden sich aber von Netzgebiet zu Netzgebiet und nach Spannungsebene. Bei leistungsgemessenen Betrieben kommt zusätzlich ein leistungsbezogener Anteil hinzu, der von der höchsten bezogenen Leistung abhängt. Wie dieser Anteil entsteht und wie man ihn senkt, beschreibt der Spoke Lastgang verstehen und Lastspitzen senken.
Was Betriebe daraus mitnehmen
- Nur ein Drittel des Preises ist verhandelbar. Beschaffung und Vertrieb gestaltet der Lieferant, der Rest ist weitgehend vorgegeben.
- Entlastungen kommen nicht von selbst. Sie setzen Branche, Voraussetzungen und einen Antrag voraus.
- Der Lastgang wirkt auf die Netzentgelte. Bei RLM-Betrieben lohnt sich aktives Lastmanagement.
Welche weiteren Tarifkriterien zählen, beschreibt der Spoke Gewerbestrom-Tarife vergleichen. Für den beeinflussbaren Teil des Preises kannst du direkt Stromtarife vergleichen. Wie hoch die Gesamtkosten am Ende ausfallen, hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Marktniveau ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.