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Grundversorgung oder Sondervertrag: die Entscheidung

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Grundversorgung oder Sondervertrag: die Entscheidung“: zwei Vertragsordner liegen zum Vergleich auf dem Schreibtisch.

Auf den Punkt gebracht

Kurz gesagt: Die Grundversorgung ist der gesetzliche Standardtarif nach § 36 EnWG mit zwei Wochen Kündigungsfrist und ohne Mindestlaufzeit, aber meist höherem Preis. Der Sondervertrag ist frei vereinbart, oft günstiger, hat dafür eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten und festere Konditionen. Wer Flexibilität braucht, bleibt in der Grundversorgung, wer sparen will, prüft den Sondervertrag.

Zwei Wochen Frist oder niedrigerer Preis?

Aus der Steckdose kommt in beiden Fällen identischer Strom, der Unterschied liegt allein im Vertrag. Die Grundversorgung ist der gesetzlich geregelte Auffangtarif nach § 36 EnWG, jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Der Sondervertrag ist eine freie Vereinbarung mit eigenen Konditionen, eigener Laufzeit und meist niedrigerem Preis, dafür mit weniger Flexibilität. Die Entscheidung zwischen beiden ist im Kern eine Abwägung zwischen Bindung und Preis.

Illustration zum Abschnitt „Zwei Wochen Frist oder niedrigerer Preis?“ im Ratgeber „Grundversorgung oder Sondervertrag: die Entscheidung“: Nahaufnahme eines einfachen Vertragsordners.

Wann die Grundversorgung die richtige Wahl ist

Die Grundversorgung passt, wenn du maximale Flexibilität brauchst oder eine Übergangslösung suchst:

Der Preis dafür ist real: Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten nicht der günstigste Tarif. Sie eignet sich als Sicherheitsnetz, selten als Dauerlösung.

Wann der Sondervertrag sich mehr lohnt

Wer plant zu bleiben und auf den Preis achtet, fährt mit einem Sondervertrag meist besser. Achte dabei auf drei Dinge:

Illustration zum Abschnitt „Wann der Sondervertrag sich mehr lohnt“ im Ratgeber „Grundversorgung oder Sondervertrag: die Entscheidung“: eine Person wägt zwei Vertragsdokumente in den Händen ab.

Der direkte Vergleich

MerkmalGrundversorgungSondervertrag
Rechtsgrundlage§ 36 EnWGfreie Vereinbarung (§ 41b EnWG)
Kündigungsfrist2 Wochenbis 1 Monat
Mindest-/Erstlaufzeitkeinebis 24 Monate
Preisniveaumeist höheroft günstiger
Preisgarantiekeine, Anpassung mit Fristje nach Tarif möglich
Verlängerungunbefristet weiterstillschweigend max. 1 Monat
Sonderkündigungbei Preiserhöhungbei Preiserhöhung

Die kurze Kündigungsfrist der Grundversorgung ist ihr größter praktischer Vorteil: Du bist nie länger als zwei Wochen gebunden. Der Sondervertrag bindet dich über die Vertragslaufzeit, gibt dafür aber häufig planbarere Preise.

So entscheidest du

Die Entscheidung ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechnung. Eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht seriös nennen, der Abstand zwischen Grundversorgung und Sondervertrag hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Marktniveau ab. Der verlässliche Weg führt über den Vergleich mit deiner Postleitzahl und deinem Jahresverbrauch.

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Häufige Fragen

Muss ich mich zwischen kurzer Kündigungsfrist und niedrigem Preis entscheiden?
In der Praxis meist ja. Die Grundversorgung punktet mit zwei Wochen Kündigungsfrist ohne Mindestlaufzeit, ist dafür in den meisten Netzgebieten teurer. Ein Sondervertrag ist oft günstiger, bindet dich aber über die vereinbarte Laufzeit.
Was ist der Hauptunterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag?
Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt nach § 36 EnWG, jederzeit mit zwei Wochen kündbar und ohne Mindestlaufzeit. Der Sondervertrag ist eine freie Vereinbarung mit eigener Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisbindung, meist günstiger, aber weniger flexibel.
Welche Laufzeit hat ein Sondervertrag maximal?
Nach § 41b EnWG darf die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate betragen. Eine stillschweigende Verlängerung ist auf maximal einen Monat begrenzt, und die Kündigungsfrist darf einen Monat nicht überschreiten.
Kann ich aus dem Sondervertrag in die Grundversorgung zurück?
Ja. Wenn du deinen Sondervertrag kündigst und keinen neuen Tarif wählst, fällst du automatisch in die Grundversorgung deines Netzgebiets zurück. Die Versorgung läuft dabei lückenlos weiter.
Was passiert bei einer Preiserhöhung im Sondervertrag?
Erhöht der Anbieter den Preis oder ändert er den Vertrag zu deinen Lasten, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann kurzfristig wechseln, auch wenn die reguläre Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.

Quellen & Stand