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Wärmepumpenstrom

§ 14a EnWG: Modul 1, 2 oder 3 für die Wärmepumpe?

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „§ 14a EnWG: Modul 1, 2 oder 3 für die Wärmepumpe?“: Nahaufnahme des Steuermoduls an einer Wärmepumpe.

Auf den Punkt gebracht

§ 14a EnWG bietet für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen drei Module. Modul 1 senkt das Netzentgelt pauschal um einen festen Jahresbetrag, Modul 2 reduziert den Arbeitspreisanteil prozentual, Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt und setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Modul 1 und 2 lassen sich kombinieren; Modul 3 ist eigenständig und für Wärmepumpen mit hohem, verschiebbarem Verbrauch attraktiv.

Drei Wege, ein Ziel: weniger Netzentgelt für die Wärmepumpe

Wer eine Wärmepumpe betreibt, hat seit 2024 die Wahl zwischen drei Modulen nach § 14a EnWG, mit denen sich das Netzentgelt senken lässt.

Modul Mechanik Smart Meter nötig Kombinierbar Stärke im Heizbetrieb
Modul 1 feste Jahrespauschale nein mit Modul 2 planbare, garantierte Entlastung
Modul 2 prozentualer Abschlag auf Arbeitspreisanteil nein mit Modul 1 wirkt stärker bei hohem Verbrauch
Modul 3 zeitvariables Netzentgelt (Zeitstufen) ja nein belohnt verschiebbaren Betrieb

Welches Modul für dich passt, hängt von deinem Heizverhalten und deiner Messtechnik ab. Der Rest dieses Beitrags geht die drei Optionen einzeln durch.

Illustration zum Abschnitt „Drei Wege, ein Ziel: weniger Netzentgelt für die Wärmepumpe“ im Ratgeber „§ 14a EnWG: Modul 1, 2 oder 3 für die Wärmepumpe?“: Nahaufnahme eines Steuerkastens neben der Wärmepumpe.

Warum es diese Module überhaupt gibt

Eine Wärmepumpe bezieht spürbar mehr Strom als ein durchschnittlicher Haushalt. Damit dieser zusätzliche Verbrauch das örtliche Stromnetz nicht überlastet, hat der Gesetzgeber mit § 14a EnWG einen festen Rahmen geschaffen: Du gewährst dem Netzbetreiber das Recht, die Leistung deiner Wärmepumpe bei einem drohenden Netzengpass kurzfristig zu reduzieren. Im Gegenzug sinkt dein Netzentgelt. Den groben Überblick liefert unser Hub zum Wärmepumpenstrom; hier geht es um die Details der Module aus Heizsicht.

Modul 1 und 2: die planbaren Varianten

Modul 1 ist die einfachste Variante. Du erhältst einen festen jährlichen Pauschalbetrag, um den dein Netzentgelt sinkt, unabhängig davon, wie viele Kilowattstunden deine Wärmepumpe tatsächlich verbraucht. Die Höhe legt jeder Netzbetreiber für sein Netzgebiet fest und veröffentlicht sie. Ein intelligentes Messsystem ist dafür nicht zwingend nötig, häufig genügt ein separater Zähler. Der Nachteil: Bei sehr hohem Heizstromverbrauch fällt die feste Pauschale im Verhältnis weniger ins Gewicht als ein prozentualer Abschlag.

Modul 2 setzt genau hier an. Es reduziert den Arbeitspreisanteil des Netzentgelts um einen festen Prozentsatz, bezogen auf jede bezogene Kilowattstunde. Je mehr deine Wärmepumpe heizt, desto stärker wirkt der Rabatt. Wichtig: Reduziert wird nur der Netzentgeltanteil, nicht der Beschaffungs- oder Vertriebsanteil deines Arbeitspreises.

Der Clou: Modul 1 und Modul 2 lassen sich kombinieren. Du nimmst die feste Pauschale mit und bekommst zusätzlich den prozentualen Abschlag. Für Wärmepumpen mit hohem Jahresverbrauch ist diese Kombination oft die wirtschaftlich sinnvollste unter den nicht-zeitvariablen Optionen.

Illustration zum Abschnitt „Modul 1 und 2: die planbaren Varianten“ im Ratgeber „§ 14a EnWG: Modul 1, 2 oder 3 für die Wärmepumpe?“: ein Haus in der Dämmerung mit leise laufender Wärmepumpe.

Modul 3: zeitvariables Netzentgelt

Modul 3 ist die anspruchsvollste Variante und besonders für flexible Haushalte interessant. Statt einer pauschalen oder prozentualen Reduzierung gibt es hier ein Netzentgelt mit mehreren Zeitstufen, günstig, normal und teuer, das sich über den Tag verändert. Wer den Wärmepumpenbetrieb gezielt in die günstigen Stufen legt, etwa über einen gut gedämmten Pufferspeicher und vorausschauende Heizkurven, zahlt weniger.

Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), weil nur damit die zeitvariablen Stufen messtechnisch erfasst werden. Modul 3 ist nicht mit Modul 1 oder 2 kombinierbar, du entscheidest dich entweder für die zeitvariable Logik oder für die festen Reduzierungen.

So triffst du deine Wahl

Ohne große Flexibilität und mit Wunsch nach Planungssicherheit fährst du mit der Kombination aus Modul 1 und 2 meist gut. Hast du dagegen einen großen Pufferspeicher, kannst den Heizbetrieb zeitlich verschieben und besitzt ohnehin ein intelligentes Messsystem, kann Modul 3 mehr herausholen. Da das reduzierte Netzentgelt nur ein Baustein deiner Stromkosten ist, lohnt sich zusätzlich der Blick auf den Tarif selbst, etwa mit unserem Ratgeber Wärmepumpentarif vs. Haushaltsstrom und dem Stromkostenrechner. Welches Modul dein Netzbetreiber konkret anbietet und zu welchen Beträgen, steht in seinen veröffentlichten Bedingungen, verbindlich ist immer seine Festlegung.

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Häufige Fragen

Welche drei Module bietet § 14a EnWG?
Eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts (Modul 1), eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreisanteils (Modul 2) und ein zeitvariables Netzentgelt mit unterschiedlichen Zeitstufen (Modul 3). Modul 3 setzt ein intelligentes Messsystem voraus.
Darf ich Modul 1 und Modul 2 gleichzeitig nutzen?
Ja, beide lassen sich kombinieren. Wer sich für Modul 2 entscheidet, kann die pauschale Reduzierung aus Modul 1 zusätzlich mitnehmen. Modul 3 dagegen ist eine eigenständige Alternative und nicht mit den anderen beiden kombinierbar.
Welches Modul passt am besten zu meiner Wärmepumpe?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Modul 1 liefert eine feste, garantierte Entlastung. Modul 2 wirkt umso stärker, je höher dein Wärmepumpenverbrauch ausfällt. Modul 3 lohnt sich, wenn du den Heizbetrieb in günstige Zeitfenster verschieben kannst und bereits ein Smart Meter hast.
Muss ich mich aktiv für ein Modul entscheiden?
Ja, die Wahl triffst du beim Netzbetreiber, entweder Modul 3 oder die kombinierbare Variante aus Modul 1 und 2. Ein späterer Wechsel zwischen den Modulen ist grundsätzlich möglich, aber nicht beliebig oft; die genauen Fristen legt der Netzbetreiber im gesetzlichen Rahmen fest.
Betrifft § 14a jede Wärmepumpe?
Die Regelung gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW Bezugsleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind und am Niederspannungsnetz hängen. Wärmepumpen erreichen diese Schwelle in der Regel. Für ältere Anlagen bestehen Übergangsregelungen.

Quellen & Stand