Kurzcheck: Löst deine Preiserhöhung das Recht aus?
Nicht jede Nachricht deines Anbieters bringt automatisch ein Sonderkündigungsrecht mit sich. Ein schneller Überblick, welcher Anlass zählt:
| Anlass der Änderung | Sonderkündigungsrecht? |
|---|---|
| Erhöhung des Arbeitspreises | ja |
| Erhöhung des Grundpreises | ja |
| Verschlechterung sonstiger Bedingungen | ja |
| reine Weitergabe von Steuern/Umlagen | in der Regel nein |
Wenn deine Mitteilung in die oberen drei Zeilen fällt, lohnt sich der Blick auf die Details im Rest dieses Artikels.
Diese Änderungen begründen das Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht ist dein wichtigstes Werkzeug, um vorzeitig aus einem Stromvertrag herauszukommen. Es greift, wenn dein Anbieter eine Änderung zu deinen Lasten vornimmt:
- Erhöhung des Arbeitspreises (Cent pro Kilowattstunde),
- Erhöhung des Grundpreises (fester Betrag pro Monat),
- Verschlechterung anderer Vertragsbedingungen.
In all diesen Fällen kannst du zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, unabhängig davon, wie lange dein Vertrag eigentlich noch laufen würde. Das ist der entscheidende Unterschied zur ordentlichen Kündigung, die erst zum Laufzeitende möglich ist.
Die Frist steht in der Mitteilung, nicht im Gesetz
Eine feste, pauschal genannte Zahl wie „14 Tage” gibt es hier nicht. Maßgeblich ist die Änderungsmitteilung deines Anbieters. Er muss dich rechtzeitig und in Textform über die Preisänderung informieren, und in dieser Mitteilung steht auch, bis wann du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst.
Praktisch heißt das:
- Lies die Mitteilung sofort und markiere das Datum der Erhöhung.
- Notiere die genannte Frist für die Sonderkündigung.
- Kündige in Textform, bevor die Erhöhung wirksam wird.
- Sichere den Zugangsnachweis.
Verpasst du die Frist, gilt die Erhöhung als akzeptiert, und du kommst erst zum regulären Laufzeitende wieder heraus.
Steuern und Umlagen sind die Ausnahme
Gibt der Anbieter nur gestiegene gesetzliche Steuern oder Umlagen weiter, etwa Änderungen bei der Stromsteuer, und bleiben die übrigen Preisbestandteile unverändert, entsteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Deshalb lohnt es sich, die Änderungsmitteilung Posten für Posten zu lesen. Hebt der Anbieter den reinen Energiepreis an und verweist nur zusätzlich auf Steuern, bleibt dein Recht bestehen.
So gehst du in vier Schritten vor
Damit du das Recht sauber nutzt:
- Mitteilung prüfen: Welcher Bestandteil steigt, ab wann, mit welcher Frist?
- Selbst kündigen: Verlass dich nicht darauf, dass ein neuer Anbieter die Kündigung übernimmt, die kurze Frist erfordert ein eigenes, nachweisbares Schreiben. Eine Vorlage findest du unter Stromvertrag kündigen: Vorlage.
- Anschluss sichern: Schließe parallel einen neuen Tarif ab, damit du nicht in die teure Grundversorgung fällst.
Welcher Tarif sich nach der Erhöhung für deine Postleitzahl rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Ob sich der Wechsel finanziell lohnt, hängt vom aktuellen Marktniveau und deinem Netzgebiet ab.
Preisgarantie: so vermeidest du die nächste Erhöhung
Wer wiederkehrende Erhöhungen vermeiden will, achtet beim nächsten Tarif auf die Preisgarantie. Sie schützt für eine vereinbarte Dauer vor Erhöhungen, kläre aber, ob Steuern und Umlagen ausgenommen sind (eingeschränkte Preisgarantie). Die übergreifenden Regeln und Fristen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.