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Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht richtig nutzen

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht richtig nutzen“: eine Person öffnet überrascht einen Brief am Küchentisch.

Auf den Punkt gebracht

Erhöht dein Stromanbieter den Arbeits- oder Grundpreis oder ändert er Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, kannst du über das Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, egal wie lange dein Vertrag eigentlich noch läuft. Die Frist dafür steht in der Änderungsmitteilung, die dich rechtzeitig und in Textform erreichen muss. Eine reine Weitergabe gesetzlicher Steuern oder Umlagen löst das Recht in der Regel nicht aus.

Kurzcheck: Löst deine Preiserhöhung das Recht aus?

Nicht jede Nachricht deines Anbieters bringt automatisch ein Sonderkündigungsrecht mit sich. Ein schneller Überblick, welcher Anlass zählt:

Anlass der ÄnderungSonderkündigungsrecht?
Erhöhung des Arbeitspreisesja
Erhöhung des Grundpreisesja
Verschlechterung sonstiger Bedingungenja
reine Weitergabe von Steuern/Umlagenin der Regel nein

Wenn deine Mitteilung in die oberen drei Zeilen fällt, lohnt sich der Blick auf die Details im Rest dieses Artikels.

Illustration zum Abschnitt „Kurzcheck: Löst deine Preiserhöhung das Recht aus?“ im Ratgeber „Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht richtig nutzen“: Nahaufnahme einer Hand mit geöffnetem Brief.

Diese Änderungen begründen das Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht ist dein wichtigstes Werkzeug, um vorzeitig aus einem Stromvertrag herauszukommen. Es greift, wenn dein Anbieter eine Änderung zu deinen Lasten vornimmt:

In all diesen Fällen kannst du zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, unabhängig davon, wie lange dein Vertrag eigentlich noch laufen würde. Das ist der entscheidende Unterschied zur ordentlichen Kündigung, die erst zum Laufzeitende möglich ist.

Die Frist steht in der Mitteilung, nicht im Gesetz

Eine feste, pauschal genannte Zahl wie „14 Tage” gibt es hier nicht. Maßgeblich ist die Änderungsmitteilung deines Anbieters. Er muss dich rechtzeitig und in Textform über die Preisänderung informieren, und in dieser Mitteilung steht auch, bis wann du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst.

Praktisch heißt das:

  1. Lies die Mitteilung sofort und markiere das Datum der Erhöhung.
  2. Notiere die genannte Frist für die Sonderkündigung.
  3. Kündige in Textform, bevor die Erhöhung wirksam wird.
  4. Sichere den Zugangsnachweis.

Verpasst du die Frist, gilt die Erhöhung als akzeptiert, und du kommst erst zum regulären Laufzeitende wieder heraus.

Illustration zum Abschnitt „Die Frist steht in der Mitteilung, nicht im Gesetz“ im Ratgeber „Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht richtig nutzen“: eine Person schreibt entschlossen auf einem Notizblock neben dem Laptop.

Steuern und Umlagen sind die Ausnahme

Gibt der Anbieter nur gestiegene gesetzliche Steuern oder Umlagen weiter, etwa Änderungen bei der Stromsteuer, und bleiben die übrigen Preisbestandteile unverändert, entsteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Deshalb lohnt es sich, die Änderungsmitteilung Posten für Posten zu lesen. Hebt der Anbieter den reinen Energiepreis an und verweist nur zusätzlich auf Steuern, bleibt dein Recht bestehen.

So gehst du in vier Schritten vor

Damit du das Recht sauber nutzt:

Welcher Tarif sich nach der Erhöhung für deine Postleitzahl rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Ob sich der Wechsel finanziell lohnt, hängt vom aktuellen Marktniveau und deinem Netzgebiet ab.

Preisgarantie: so vermeidest du die nächste Erhöhung

Wer wiederkehrende Erhöhungen vermeiden will, achtet beim nächsten Tarif auf die Preisgarantie. Sie schützt für eine vereinbarte Dauer vor Erhöhungen, kläre aber, ob Steuern und Umlagen ausgenommen sind (eingeschränkte Preisgarantie). Die übergreifenden Regeln und Fristen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.

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Häufige Fragen

Kann ich wegen jeder Preiserhöhung sofort kündigen?
Nicht wegen jeder. Erhöht der Anbieter Arbeits- oder Grundpreis oder verschlechtert er Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, greift das Sonderkündigungsrecht. Reine Weitergaben gestiegener Steuern oder Umlagen lösen es dagegen in der Regel nicht aus.
Woher weiß ich, wie lange ich Zeit für die Kündigung habe?
Die Frist steht in der Änderungsmitteilung deines Anbieters, nicht in einem allgemeinen Gesetzeswert. Er muss dich rechtzeitig und in Textform informieren. Reagiere zügig und kündige, bevor die Erhöhung wirksam wird.
Reicht es, wenn der neue Anbieter beim Wechsel kündigt?
Beim gewöhnlichen Wechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Beim Sonderkündigungsrecht ist die Frist aber kurz und an die Mitteilung gebunden, deshalb solltest du zusätzlich selbst und nachweisbar kündigen.
Was, wenn ich die Frist aus der Mitteilung verpasse?
Dann gilt die Preiserhöhung als angenommen, und der Vertrag läuft zu den neuen Konditionen weiter. Ein Ausstieg ist dann erst wieder zum regulären Laufzeitende möglich.
Wie schütze ich mich vor der nächsten Preiserhöhung?
Beim nächsten Tarif lohnt der Blick auf die Preisgarantie. Sie schützt für eine vereinbarte Dauer vor Erhöhungen, prüfe aber, ob Steuern und Umlagen davon ausgenommen sind.

Quellen & Stand