Das Musterschreiben zum Übernehmen
Ersetze alle Platzhalter in eckigen Klammern durch deine echten Daten, die hier genannten Angaben sind reine Beispiele.
Eine handschriftliche Unterschrift ist bei der Textform nicht erforderlich; bei einem Brief kannst du trotzdem unterschreiben.
Warum Textform genügt, § 126b BGB
Für die Kündigung eines Stromvertrags reicht die Textform nach § 126b BGB. Das bedeutet: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht nötig. Zulässig sind damit E-Mail, Fax, ein Brief oder das Online-Kündigungsformular des Anbieters.
Diese niedrige Formhürde ist ein Vorteil für dich, sie macht aber den Zugangsnachweis umso wichtiger. Denn rechtlich wirksam wird die Kündigung erst, wenn sie dem Anbieter zugeht.
Diese Angaben machen die Kündigung eindeutig
Damit der Anbieter die Kündigung eindeutig zuordnen kann, gehören diese Punkte hinein:
| Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Name und Anschrift | eindeutige Zuordnung zum Konto |
| Kundennummer | findet sich auf jeder Rechnung |
| Zählernummer | identifiziert die Lieferstelle |
| Empfänger (Anbieter) | korrekte Zustellung |
| gewünschtes Kündigungsdatum | bestimmt das Vertragsende |
| Bitte um Bestätigung | Nachweis für deine Unterlagen |
Achte beim Kündigungsdatum auf deine Kündigungsfrist. In der Grundversorgung beträgt sie zwei Wochen, bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit.
Wann du wirklich selbst kündigen musst
Bevor du das Schreiben verschickst, prüfe kurz, ob du es überhaupt brauchst. Wechselst du zu einem neuen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung beim bisherigen Versorger, du musst nichts verschicken. Ein eigenes Kündigungsschreiben brauchst du vor allem, wenn du
- aus der Grundversorgung aussteigst, ohne sofort einen neuen Vertrag abzuschließen,
- innerhalb desselben Anbieters den Tarif wechselst,
- ein Sonderkündigungsrecht nutzt und auf Nummer sicher gehen willst.
Zugang sicher nachweisen
Der häufigste Streitpunkt ist später die Frage, ob die Kündigung angekommen ist. Sichere dich ab:
- Brief: per Einschreiben senden, Einlieferungsbeleg aufheben.
- E-Mail: Eingangs- oder Lesebestätigung anfordern, gesendete Mail speichern.
- Online-Portal: Bestätigungsseite als Screenshot sichern.
Reagiert der Anbieter nicht oder bestreitet er die Kündigung, hilft dein Nachweis. Das genaue Vorgehen beschreibt Anbieter bestätigt die Kündigung nicht.
Nach der Kündigung: nicht ohne Tarif bleiben
Kündigst du, ohne sofort einen Anschlussvertrag zu haben, fällst du in die Grundversorgung, meist der teuerste Tarif. Besser schließt du parallel einen günstigeren Vertrag ab. Welcher sich für deine Postleitzahl rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Alle Fristen und Grundlagen rund ums Kündigen findest du im Hub Stromanbieter kündigen.