Die vier Situationen im Überblick
Bevor du ins Detail gehst, hilft dir ein schneller Überblick, welcher Fall bei dir zutrifft:
| Situation | Was gilt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Anbieter liefert am neuen Ort | Mitnahme möglich | neue Adresse melden |
| Anbieter liefert dort nicht | Sonderkündigung Umzug | Frist aus dem Vertrag |
| Vertrag läuft ohnehin aus | ordentliche Kündigung | reguläre Frist |
| kein neuer Vertrag am Zielort | Grundversorgung greift | meist teuerster Tarif |
Die folgenden Abschnitte gehen jede dieser Situationen einzeln durch.
Mitnehmen oder kündigen: die Grundsatzfrage
Ein Umzug bedeutet nicht automatisch, dass dein Stromvertrag endet. Zuerst klärst du die Grundfrage: mitnehmen oder beenden? Beide Wege sind zulässig, und welcher besser passt, hängt von deinem Tarif und der neuen Adresse ab.
Dieser Artikel dreht sich vor allem um das Beenden des bestehenden Vertrags. Wie du am neuen Wohnort wieder Strom anmeldest, den Zähler übernimmst und einen günstigen Tarif wählst, liest du gesondert unter Strom anmelden beim Umzug.
Vertrag an die neue Adresse mitnehmen
Liefert dein Anbieter auch an der neuen Adresse, kannst du den Vertrag meist einfach mitnehmen. Du meldest ihm dafür rechtzeitig:
- das Umzugsdatum,
- die neue Anschrift,
- den Zählerstand der alten Wohnung zum Auszug,
- die Zählernummer der neuen Wohnung.
Vorteil: keine neue Vertragsbindung, kein Tarifwechsel. Nachteil: Du verschenkst womöglich die Gelegenheit, einen günstigeren Tarif zu prüfen. Ein kurzer Vergleich lohnt sich trotzdem.
Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs nutzen
Liefert dein Anbieter am neuen Wohnort nicht, oder willst du den Vertrag ohnehin loswerden, greift in vielen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs. Viele Verträge sehen vor, dass du dann mit einer Frist von wenigen Wochen zum Auszugstermin kündigen kannst, auch wenn die eigentliche Laufzeit noch läuft.
Die konkrete Kündigungsfrist und die Bedingungen stehen in deinen Vertragsunterlagen. Lies sie vor dem Umzug nach, damit du den richtigen Zeitpunkt nicht verpasst.
Das gehört in dein Kündigungsschreiben
Kündigst du wegen Umzugs, formuliere klar und vollständig:
- Umzugsdatum und neue Anschrift ausdrücklich nennen,
- Kundennummer und Zählernummer der alten Wohnung,
- abgelesener Zählerstand zum Auszug,
- Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.
Für die Form genügt die Textform; eine Vorlage zum Anpassen findest du unter Stromvertrag kündigen: Vorlage. Sichere den Zugangsnachweis, etwa per Einschreiben oder Eingangsbestätigung.
Damit am neuen Ort nichts schiefgeht
Schließt du am Zielort keinen eigenen Vertrag ab, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger nach § 36 EnWG. Die Grundversorgung stellt sicher, dass nie der Strom ausfällt, ist aber selten günstig. Welcher Tarif sich für deine neue Postleitzahl rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Die übergreifenden Fristen und Regeln zum Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.