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Kündigung wird nicht bestätigt? Dein Vier-Stufen-Plan

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Kündigung wird nicht bestätigt? Dein Vier-Stufen-Plan“: eine Person prüft gelassen den Briefkasten vor dem Haus.

Auf den Punkt gebracht

Reagiert dein Stromanbieter nicht auf deine Kündigung oder rechnet weiter ab, hakst du zuerst schriftlich nach und verweist auf deine fristgerechte Kündigung samt Zugangsnachweis. Hilft das nicht, berät dich die Verbraucherzentrale. Bleibt der Streit bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen, das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Der Strom fällt in der Zwischenzeit nie aus.

Kein Grund zur Panik: der Strom bleibt an

Dein Anbieter meldet sich nicht, obwohl du längst gekündigt hast, oder er zieht munter weiter Geld ein. Ärgerlich, aber kein Notfall. Das Wichtigste zuerst: Du stehst zu keinem Zeitpunkt ohne Strom da. Ist gerade kein gültiger Liefervertrag aktiv, springt automatisch die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung ein. Es geht bei diesem Problem also ausschließlich um die saubere Durchsetzung deiner Kündigung, nie um deine Versorgungssicherheit.

Am wirksamsten gehst du in vier klar abgestuften Schritten vor, vom freundlichen Nachhaken bis zur kostenlosen Schlichtung.

Illustration zum Abschnitt „Kein Grund zur Panik: der Strom bleibt an“ im Ratgeber „Kündigung wird nicht bestätigt? Dein Vier-Stufen-Plan“: eine Person schaltet entspannt das Licht zu Hause an.

Stufe 1: Noch einmal schriftlich, mit klarer Frist

Formuliere ein zweites Schreiben und mach unmissverständlich klar, dass du fristgerecht gekündigt hast. Nenne dabei:

Bleib dabei sachlich. In vielen Fällen steckt hinter der fehlenden Bestätigung nur ein Bearbeitungsstau, der sich mit einer freundlichen Erinnerung von selbst löst.

Stufe 2: Deinen Zugangsnachweis in Stellung bringen

Jetzt zeigt sich, ob du beim Kündigen vorgesorgt hast. Der Zugangsnachweis belegt, dass dein Schreiben tatsächlich angekommen ist:

VersandwegWas als Nachweis zählt
EinschreibenEinlieferungs- und Auslieferungsbeleg
E-MailEingangs- oder Lesebestätigung, gesendete Nachricht
Online-PortalBestätigungsseite als Screenshot

Lege eine Kopie deiner Kündigung samt diesem Nachweis dem Nachhak-Schreiben bei. Wie du von Anfang an so kündigst, dass genau dieser Nachweis entsteht, beschreibt Stromvertrag kündigen: Vorlage.

Illustration zum Abschnitt „Stufe 2: Deinen Zugangsnachweis in Stellung bringen“ im Ratgeber „Kündigung wird nicht bestätigt? Dein Vier-Stufen-Plan“: Nahaufnahme eines Briefs mit angehefteter Sendebestätigung.

Stufe 3: Die Verbraucherzentrale einschalten

Bleibt der Anbieter stumm oder rechnet er trotz Kündigung weiter ab, ist die Verbraucherzentrale dein nächster Schritt. Sie berät dich zur Durchsetzung, prüft deine Unterlagen und kann den Anbieter im Rahmen ihrer Beratung anschreiben. Bevor du laufende Zahlungen komplett einstellst oder Lastschriften zurückbuchst, hol dir dort Rat, das kann eine Sperrandrohung vermeiden helfen.

Stufe 4: Kostenlos schlichten statt klagen

Bleibt der Streit trotzdem bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen, die zentrale außergerichtliche Anlaufstelle für den Energiebereich. Für dich wichtig:

Reiche deine Kündigung, den Schriftverkehr und alle Nachweise ein. Die Schlichtungsstelle vermittelt anschließend zwischen dir und dem Versorger.

Damit es erst gar nicht so weit kommt

Die meisten dieser Fälle lassen sich vermeiden, wenn du von Anfang an nachweisbar kündigst und, wo möglich, den neuen Anbieter die Kündigung für dich übernehmen lässt. Das gilt auch, wenn du ein Sonderkündigungsrecht nutzt: lieber selbst und mit Nachweis kündigen. Welcher Tarif sich als Anschlusslösung für deine Postleitzahl rechnet, siehst du im Stromkostenrechner. Alle Fristen und Grundlagen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.

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Häufige Fragen

Was tue ich, wenn der Anbieter meine Kündigung einfach ignoriert?
Schreib erneut, verweise auf das Datum deiner fristgerechten Kündigung und lege eine Kopie samt Zugangsnachweis bei. Setze eine klare Frist, bis wann du die Bestätigung des Vertragsendes erwartest.
Welchen Nachweis brauche ich, dass die Kündigung angekommen ist?
Beim Brief den Einlieferungsbeleg des Einschreibens, bei einer E-Mail die Eingangs- oder Lesebestätigung samt gesendeter Nachricht. Bestreitet der Anbieter den Erhalt, ist genau dieser Nachweis entscheidend.
An wen wende ich mich, wenn gar nichts hilft?
Zuerst an die Verbraucherzentrale, sie berät zur Durchsetzung. Bleibt der Streit bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Ihr Verfahren ist außergerichtlich und für Verbraucher kostenlos.
Muss ich weiterzahlen, obwohl ich längst gekündigt habe?
Eine Zahlung unter Vorbehalt kann sinnvoll sein, um eine Sperrandrohung zu vermeiden, während der Streit läuft. Sprich vorher mit der Verbraucherzentrale, bevor du Lastschriften zurückbuchst oder Zahlungen komplett einstellst.
Sitze ich während des Streits ohne Strom da?
Nein. Ist gerade kein gültiger Liefervertrag aktiv, greift automatisch die Grund- oder Ersatzversorgung. Der Strom bleibt an, während du deine Kündigung durchsetzt.

Quellen & Stand