Kein Grund zur Panik: der Strom bleibt an
Dein Anbieter meldet sich nicht, obwohl du längst gekündigt hast, oder er zieht munter weiter Geld ein. Ärgerlich, aber kein Notfall. Das Wichtigste zuerst: Du stehst zu keinem Zeitpunkt ohne Strom da. Ist gerade kein gültiger Liefervertrag aktiv, springt automatisch die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung ein. Es geht bei diesem Problem also ausschließlich um die saubere Durchsetzung deiner Kündigung, nie um deine Versorgungssicherheit.
Am wirksamsten gehst du in vier klar abgestuften Schritten vor, vom freundlichen Nachhaken bis zur kostenlosen Schlichtung.
Stufe 1: Noch einmal schriftlich, mit klarer Frist
Formuliere ein zweites Schreiben und mach unmissverständlich klar, dass du fristgerecht gekündigt hast. Nenne dabei:
- das Datum deiner ursprünglichen Kündigung,
- die eingehaltene Kündigungsfrist,
- Kunden- und Zählernummer,
- eine klare Frist, bis zu der die Bestätigung bei dir eingehen soll.
Bleib dabei sachlich. In vielen Fällen steckt hinter der fehlenden Bestätigung nur ein Bearbeitungsstau, der sich mit einer freundlichen Erinnerung von selbst löst.
Stufe 2: Deinen Zugangsnachweis in Stellung bringen
Jetzt zeigt sich, ob du beim Kündigen vorgesorgt hast. Der Zugangsnachweis belegt, dass dein Schreiben tatsächlich angekommen ist:
| Versandweg | Was als Nachweis zählt |
|---|---|
| Einschreiben | Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg |
| Eingangs- oder Lesebestätigung, gesendete Nachricht | |
| Online-Portal | Bestätigungsseite als Screenshot |
Lege eine Kopie deiner Kündigung samt diesem Nachweis dem Nachhak-Schreiben bei. Wie du von Anfang an so kündigst, dass genau dieser Nachweis entsteht, beschreibt Stromvertrag kündigen: Vorlage.
Stufe 3: Die Verbraucherzentrale einschalten
Bleibt der Anbieter stumm oder rechnet er trotz Kündigung weiter ab, ist die Verbraucherzentrale dein nächster Schritt. Sie berät dich zur Durchsetzung, prüft deine Unterlagen und kann den Anbieter im Rahmen ihrer Beratung anschreiben. Bevor du laufende Zahlungen komplett einstellst oder Lastschriften zurückbuchst, hol dir dort Rat, das kann eine Sperrandrohung vermeiden helfen.
Stufe 4: Kostenlos schlichten statt klagen
Bleibt der Streit trotzdem bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen, die zentrale außergerichtliche Anlaufstelle für den Energiebereich. Für dich wichtig:
- Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
- Es läuft außergerichtlich, ein Gerichtsverfahren bleibt dir erspart.
- Voraussetzung ist meist, dass du den Anbieter zuvor erfolglos kontaktiert hast.
Reiche deine Kündigung, den Schriftverkehr und alle Nachweise ein. Die Schlichtungsstelle vermittelt anschließend zwischen dir und dem Versorger.
Damit es erst gar nicht so weit kommt
Die meisten dieser Fälle lassen sich vermeiden, wenn du von Anfang an nachweisbar kündigst und, wo möglich, den neuen Anbieter die Kündigung für dich übernehmen lässt. Das gilt auch, wenn du ein Sonderkündigungsrecht nutzt: lieber selbst und mit Nachweis kündigen. Welcher Tarif sich als Anschlusslösung für deine Postleitzahl rechnet, siehst du im Stromkostenrechner. Alle Fristen und Grundlagen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.